Weniger Arbeitsverbote, mehr Schutz
Der Mutterschutz soll künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten, Sonntagsarbeit soll nicht mehr verboten sein.
Zitate
So soll es künftig keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben, was in der Vergangenheit vor allem bei Ärztinnen häufig vorkam.
Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um eventuelle Gefährdungen auszuschließen.
Auch die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird erweitert, wenn die Betroffene das möchte – und ein Arzt die Unbedenklichkeit attestiert.
Das Verbot der Nachtarbeit für Schwangere soll hingegen weiter gelten. Bis 22 Uhr darf sie nur dann eingesetzt werden, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung spricht und Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Individuelles Beschäftigungsverbot
Das Attest des Arztes sollte das Beschäftigungsverbot sowie dessen Umfang und Gründe genau beschreiben. Hieraus muss auch hervorgehen, welche Arbeiten die schwangere Arbeitnehmerin nicht leisten darf.
Mutterschutzgesetz: Diese Frist gilt unabhängig von der Beschäftigung
Ganz unabhängig von der Art der Beschäftigung dürfen werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin nicht beschäftigt werden.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Frauen sich ausdrücklich zur Arbeitsleistung in dieser Zeit bereit erklärt haben - was jederzeit widerrufen werden kann
[Links nur für registrierte Nutzer]
Ein neues NWO Gesetz als Trojaner. Jeder Arbeitgeber wird es ausnutzen oder der Frau das Arbeitsleben zur Hölle machen, wenn sie der Ausbeutung nicht zustimmt.
Läßt sie sich Krank schreiben, muß der Arzt das genau begründen was dagegen spricht. Da wird es bestimmt dann Arbeiten geben, die sie noch leisten kann.