Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
Ja, das kann man im konservativen Bayern werden. Während sich jeder Deutsche ausweisen muß, müßen die ausführenden Staatsorgane, nicht einmal mehr Staatsangehörige sein.



Das ist auch gar nicht so neu, aber scheint keinerlei Gemüter zu erregen.


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Rumburak, das ist ein alter Hut.. Verbeamtet darf auch ein Ausländer aus einem Nicht-EU-Land werden (aus EU-Ländern sowieso), sofern ein Interesse des Staates daran besteht. Trickreich wurde hier nicht das Beamtenrecht geändert, sondern nur ergänzt und immer dann, wenn einem das Beamtenrecht "darf nur deutscher Staatsbürger werden" um die Ohren gehauen wird, ist die Ergänzung ganz einfach weggelassen worden.

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weit nach unten srollen. Dort sind die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Beamtenverhältnis dokumentiert.

....Doch das Problem geht nicht von der Polizei aus, sie verhält sich nur so, wie sie die Gesetzgeber handeln sieht. Denn das anzuwendende Gesetz für die Verbeamtung von Personen ist ein Musterbeispiel an Irreführung. Zuerst wird der Bürger in Sicherheit gewiegt:

§ 7
Voraussetzung des Beamtenverhältnisses

(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer

1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit

a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
dann, erfährt er einen Teil der Wahrheit:

c) eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
und am Ende steht der Gummiparagraph, der die Schleusen nach Hinteranatolien sperrangelweit aufreißt:

(3) Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 können nur zugelassen werden, wenn

1. für die Gewinnung des Beamten oder der Beamtin ein dringendes dienstliches Interesse besteht.