Solange wir uns einig sind, dass keiner behaupten solle, er habe Recht, nur weil er mal "die Bibel gelesen" habe, hab ich da gar keine Einwände.
Solange wir uns einig sind, dass keiner behaupten solle, er habe Recht, nur weil er mal "die Bibel gelesen" habe, hab ich da gar keine Einwände.
Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)
Die Kirchensteuer ist nicht durch das Konkordat 1933, welches übrigens vom damaligen Reichskanzler Franz von Papen unterzeichnet wurde, eingeführt worden.
[Links nur für registrierte Nutzer]Am 20. Juli wurde das Reichskonkordat im Vatikan feierlich durch Pacelli und von Papen unterzeichnet, die Ratifizierung durch das Deutsche Reich erfolgte am 10. September 1933.
Die Kirchensteuer und den staatliche Einzug derselben gab es schon in der Weimarer Reichsverfassung.
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Das Gefasel des Users Hamburger "Die Kirchensteuer wurde eingeführt, damit die Politik die Hilfe der Kirche bekam...ein Begünstigter der Kirche war Adolf Hitler." ist wie üblich dummes Zeug.Der Inhalt des Konkordats von 1924
Kollektive Glaubensfreiheit
Freiheit der Glaubensausübung einschließlich innerkirchlicher Selbstbestimmung (Art. 1).
Garantie der Existenz und des Vermögens (und dessen Mehrung) der Orden (Art. 2).
Erhebung von Kirchensteuern durch das Finanzamt (Art. 10 § 5).
siehe Art. 137 WRV
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