Möchte nichts falsches behaupten, aber soweit ich weiß ist das bundeslandspeziell unterschiedlich, aus anderen Traditionen heraus begründet. In Bayern ist das Gesetz wohl so, wie Du schreibst, daß die Höfe und Ländereien erhalten bleiben können, es dem Erstgeborenen Sohn zufällt. Dieser muß jedoch die anderen ausbezahlen. Wie ganu kann ich nicht sagen, in der Praxis macht aber der Zweitgeborene dann oft eine Werkstatt in die Scheune, die Tochter wird verheiratet und lernt einen anderen Beruf.
Einen Hof als Nichtbauer zu kaufen ist zwar möglich, aber nur ohne landwirtschaftliche Nutzfläche. Dazu kommen dann die Ausschreibungen als Bauflächen, wo die armen armen Bauern immer ganz heiß drauf sind und wehe es wird sich gegen Baufläche entschieden. Weil man den armen Bauern ja so sehr ihr Land wegnimmt, wie es immer heißt.
Folge sind die dicken Höfe in Bayern.
Im Ländle führte die Gesetzgebung hingegen zur Parzellierung der Höfe, weil die Gesetzgebung sich an der allgemeinen orientierte. Wie das Ländle eben mentalitätsartig auch ist: kleinkariert, neidend, verdruckt.
- P.S. Sieht man auch an den Machenschaften von Daimler. Das musste jetzt sein.
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