Auf , deutsches Volk , erwache !
Rechtsgeschwazte als Laie ist zwar sinnlos, aber Dein Link bringt doch das Bsp., daß nicht strafbar, wenn nicht mit einer konkreten Forderung verbunden.
Die Dame soll erhalten haben:
"Du dumme Hure, ich schlag deinen hässlichen Kopf kaputt und schieb dir eine Stange was in die F****!"
aus Deiner Quelle:
Die Drohung 'Ich hau dich gleich krankenhausreif' ist für sich gesehen nicht strafbar, ich 'Ich hau dich krankenhausreif, wenn du nicht sofort verschwindest' ist dagegen Nötigung...
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Für mich verweist dieses juristische Begriffsgeklingel aber vielmehr auf die Interessen, welche mit einer solchen Gesetzgebung verbunden sind: Daß Triebtäter, anders gestörte Gewalttäter solange frei auf die Menschheit losgelassen werden, bis die Tat dann begangen wurde. Während der rationale Täter dann schon vorher Probleme bekommen kann.
Analog zur Schuldfähigkeit.
Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.
"Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)
Weil sich die Dame nicht mit ihm treffen wollte, drohte er, wollte also ein Treffen erzwingen. Zumindest muß dieser Idiot geglaubt haben, mit seiner Drohung dies erreichen zu können, und das wäre Nötigung!
Mehr Aufschluß würde der gesamte Schriftverkehr geben. Jedenfalls würde ich einen Anwalt den Vorgang überprüfen lassen und als erste Handlung überhaupt den FB-Account löschen! Kein Mensch braucht Mark Zuckers Datenabgreife für lau...
kd
Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)
Mir erschließt sich das zwar nicht aus dem Eingangsbeitrag, sieht für mich so aus: Die Dame wollte sich nicht mit dem Herrn treffen, daraufhin drohte er sie umzubringen bzw. den Schädel kaputtzuhauen. Eine Forderung ist damit in meinen Augen nicht verbunden, weil die Wörtchen "wenn" "Du" fehlen. Pure Rache, Ehrenherstellung, Triebtäterdrohungen usw. sind sofern in Androhung nicht vorab strafbewehrt, scheint es mir.
Aber hin oder her. Es stimmt selbstverständlich, daß Facebook schon mit grosser Vorsicht zu genießen ist. Da stimme ich absolut zu. Und dann mal in der Rechtsmaschinerie drin, wirds sehr sehr teuer und rauskommen tut dabei meist nichts, außer sehr teure Anwaltsrechnungen.
Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.
Wenn man zu einem Polizisten "Du" sagt, kostet das ein paar tausend Euro.
Da sollte so eine Persönlichkeitsbewertung erst Recht eine Ahndung erfahren.
Verlorenes Geld tut immer weh ...
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