...und wieder einmal gibt es ein Gesinnungsurteil zugunsten der GRÜNEN.
Claudia Roth wurde "beleidigt" und fängt sich dafür eine Strafe von 4800 Euro - verhängt mal wieder durch eine Richterin.
Es geht jetzt nicht alleine um eine Beleidigung - sondern darum, daß sich die BRD-Justiz zu einer Interessengemeinschaft der Grünen entwickelt hat.
Das war schon so bei Volker Beck und Stefanie von Berg.
Diese haben Narrenfreiheit in Bezug auf Beleidigungen oder Verunglimpfung des Staates.
Eine Gegenwehr ist sehr schwierig, weil nur ein Fingerzeig der Grünen genügt um die Justiz in Stellung zu bringen.
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