Kann mich gerade wieder aufregen und muss gleich mal vorweg nehmen, dass der Täter kein Ausländer ist.
Eine Freundin von mir macht regelmäßig Foto-Shootings mit einer Fotografin, mit der sie befreundet ist. Da entstehen wirklich sehr schöne Fotos
Die Fotografin veröffentlich dann auf FB auch die Namen der Person, von der die Fotos gemacht wurden.
Vor zwei Monaten erhielt meine Freundin/Bekannte Nachrichten von einem jungen Mann, der gerne Kontakt zu ihr haben wollte.
Nach einigem Hin- und Hergeschreibe hat sie dann klar gemacht, dass sie an keinem Treffen interessiert sei.
Daraufhin schrieb der Typ ihr "Du dumme Hure, ich schlag deinen hässlichen Kopf kaputt und schieb dir eine Stange was in die F****!"
Da meiner Freundin mulmig war, hat sie bei der Polizei Anzeige erstattet. Die Anzeige wurde auch aufgenommen.
Gerade schreibt sie mich an und erzählt mir, sie habe einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten. Mit diesem Schreiben sei ihr mitgeteilt worden, das Verfahren sei "wegen Geringfügigkeit" eingestellt worden.
Also da kommt mir das Kotzen!
Wie kann eine solche Drohung "geringfügig" sein?!