Richtig, damit hätte Gauck z.B. die Mütterrente oder die Rente mit 63 verhindern können bzw. das Bundesverfassunsgericht damit beauftragen können die verfassungsmässigkeit der Finanzierung zu prüfen.
Ob dann die beiden Rentenpaket zu einzig und alleine zu Lasten der Beirtragszahler so gekommen wären ist zumindest bei der Mütterrente fraglich.
Es geht ja nicht um "Hinz-und-Kunz"-Gesetze.