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Thema: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

  1. #391
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Meinungsdelikte? Was sind denn bitteschön Meinungsdelikte?
    (...)
    Ich hab's gewusst, dir fehlen die Basics.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  2. #392
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Braucht eine Rechtssprechnung Flexibilität und Ermessensspielraum?
    Alles andere würde bedeuten, jeden nur denkbaren (und vor allem undenkbaren) Fall oder Fallkonstellation zu normieren, was nicht nur ein Ding der Unmöglichkeit ist, sondern erst recht Ungerechtigkeit Tür und Tor öffnen würde. Jeder nicht normierte Fall bzw. Fallkonstellation würde einerseits straffrei ausgehen, wie andererseits Fälle und Konstellationen unter Normierungen fallen könnten, die ihnen in keinster Weise gerecht werden, ganz einfach, weil man auf individuelle, nicht berücksichtigte Gegenbenheiten nicht eingehen könnte. Zudem hätte man einen nahezu unendlichen und nicht mehr überschaubaren Gesetzeswald, was wiederum ein Einfallstor für Probleme dahingehend sein könnte, dass z. B. eine zutreffende Norm dieses unüberschaubaren Dschungels in einer Fallkonstellation verkannt oder übersehen wird.

    Nimm nur mal den Begriff "Eignung". Lässt man ihn weg, müsste man an die Stelle sämtliche (!) nur denkbaren Varianten einer Anforderung den jeweils sämtlichen denkbar passenden Gegebenheiten festlegend gegenübergestellt werden. Das ganze unterliegt dann auch noch dem Wandel der Zeit und müsste durch den Gesetzgeber ständig angepasst werden. Trotz noch so umsichtiger Normierung würden sich aus der Lebenspraxis aber immer wieder Variationen und Konstellationen ergeben, die nicht normiert wurden, weil man an diese nicht dachte. Ein Ding der Unmöglichkeit.

  3. #393
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Alles andere würde bedeuten, jeden nur denkbaren (und vor allem undenkbaren) Fall oder Fallkonstellation zu normieren, was nicht nur ein Ding der Unmöglichkeit ist, sondern erst recht Ungerechtigkeit Tür und Tor öffnen würde. Jeder nicht normierte Fall bzw. Fallkonstellation würde einerseits straffrei ausgehen, wie andererseits Fälle und Konstellationen unter Normierungen fallen könnten, die ihnen in keinster Weise gerecht werden, ganz einfach, weil man auf individuelle, nicht berücksichtigte Gegenbenheiten nicht eingehen könnte. Zudem hätte man einen nahezu unendlichen und nicht mehr überschaubaren Gesetzeswald, was wiederum ein Einfallstor für Probleme dahingehend sein könnte, dass z. B. eine zutreffende Norm dieses unüberschaubaren Dschungels in einer Fallkonstellation verkannt oder übersehen wird.

    Nimm nur mal den Begriff "Eignung". Lässt man ihn weg, müsste man an die Stelle sämtliche (!) nur denkbaren Varianten einer Anforderung den jeweils sämtlichen denkbar passenden Gegebenheiten festlegend gegenübergestellt werden. Das ganze unterliegt dann auch noch dem Wandel der Zeit und müsste durch den Gesetzgeber ständig angepasst werden. Trotz noch so umsichtiger Normierung würden sich aus der Lebenspraxis aber immer wieder Variationen und Konstellationen ergeben, die nicht normiert wurden, weil man an diese nicht dachte. Ein Ding der Unmöglichkeit.
    Das angelsächsiche Rechtssystem kennt aber solch einen Ermessenspielraum und Flexiblität nur eingeschränkt. Sprich dort gibt es Grundsatzurteile, welche für alle Gerichte verbindlich sind und an die dann ein Richter bei seiner Urteilsfindung auch zwingend gebunden ist.
    Im deutschen Rechtssystem ist dies komplett anders - um es übertrieben auszudrücken - da spricht ein Richter Dich frei und ein anderer Richter verknackt Dich.

  4. #394
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Öhm... also wenn du unter Meinungsfreiheit ausschließlich die Aufstachelung zum Hass gegen, oder einen Angriff der Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung siehst oder die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung entsprechender völkerrechtsverletzenden Handlungen des NS-Regimes oder die Verherrlichung oder Rechtfertigung ihrer Gewalt- und Willkürherrschaft, dann hast du da was ganz Grundsätzliches nicht kapiert!...
    Nein, ich bin für Meinungsfreiheit, allerdings ohne Aufstachelung zum Hass gegen andere.
    Wenn unterschiedliche Meinungen auftreten, sollte darüber zivilisiert und demokratisch diskutiert werden dürfen.
    Du hast da was ganz Grundsätzliches nicht kapiert!

    Der Maulkorberlass beendet diese Meinungsfreiheit ganz nach Willkür der Volkszertreter und der Justiz.

    Jetzt fehlt nur noch eine Gesinnungspolizei nach Vorbild von GeStaPo oder StaSi als aktive Ideologie-Spitzel im Umfeld Andersdenkender und das Ziel der totalen Meinungsdiktatur ist erreicht.
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  5. #395
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Die Anschuung selber und Handlungen, die auf Basis einer Anschauung vollzogen werden (Ausleben), sind aber zwei Paar Schuhe
    Letzteres würde unter die allgemeine Handlungsfreiheit fallen... mit entsprechenden Beschränkungen.
    Das steht aber nirgend in Art. 3, Abs. 3 GG....dort steht nur, dass man nicht benachteiligt werden darf und schon eine Strafandrohung ist eine Benachteiligung.

    Sollte als Bachmann gesagt haben wofür er nun verurteilt wurde und dies seiner politischen Anschauung entsprechen steht dies im Konflikt zu Art. 3 Abs. 3 GG.

    Nur, jetzt kommt Art. 5 Abs. 2 ins Spiel . Zwar garantiert Art. 5 die Meinungsfreiheit, schränkt diese aber in Absatz 2 entsprechend ein.

    Welches Grundrecht wiegt nun mehr?

  6. #396
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass im Falle der Trunkenheit ein objektiv messbarer Wert vorgegeben ist, bei dessen Überschreitung man eine strafbare Handlung begeht, die Eignung einer Meinungsäußerung zur Störung des öffentlichen Friedens aber von der subjektiven individuellen Befindlichkeit und politischen Ausrichtung des Richters abhängt.
    Genau so ist es!
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  7. #397
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    ....Je nu... ich sagte ja, dass es sich um einen unbestimmten Begriff handelt. Solche Verklausulierungen sind nunmal notwendig, um der Rechtsprechung entsprechende Flexibilität und Ermessensspielraum an die Hand zu geben, um Sinn und Zweck einer Norm gegenüber den vielseitigen praktischen Anforderungen behaupten zu können. Anders wäre eine Rechtsordnung auch nicht zu bewerkstelligen.
    Es geht durchaus auch anders bzw. sehr genau, zB hier:

    § 80a StGB Aufstacheln zum Angriffskrieg

    Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


    Durch den "Geeignet....-Paragraph" werden dagegen staatlicher Willkür und Gesinnungsschnüffelei Tür und Tor geöffent!
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  8. #398
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Ach ja?
    Den Grad der Trunkenheit bemisst man nach dem Promillegehalt von Alkohol im Blut.
    Wie lautet denn die Maßeinheit der Eignung einer Meinungsäußerung zur Störung des öffentlichen Friedens?
    1 Maas
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  9. #399
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    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Alles andere würde bedeuten, jeden nur denkbaren (und vor allem undenkbaren) Fall oder Fallkonstellation zu normieren, was nicht nur ein Ding der Unmöglichkeit ist, sondern erst recht Ungerechtigkeit Tür und Tor öffnen würde. Jeder nicht normierte Fall bzw. Fallkonstellation würde einerseits straffrei ausgehen, wie andererseits Fälle und Konstellationen unter Normierungen fallen könnten, die ihnen in keinster Weise gerecht werden, ganz einfach, weil man auf individuelle, nicht berücksichtigte Gegenbenheiten nicht eingehen könnte. Zudem hätte man einen nahezu unendlichen und nicht mehr überschaubaren Gesetzeswald, was wiederum ein Einfallstor für Probleme dahingehend sein könnte, dass z. B. eine zutreffende Norm dieses unüberschaubaren Dschungels in einer Fallkonstellation verkannt oder übersehen wird.

    Nimm nur mal den Begriff "Eignung". Lässt man ihn weg, müsste man an die Stelle sämtliche (!) nur denkbaren Varianten einer Anforderung den jeweils sämtlichen denkbar passenden Gegebenheiten festlegend gegenübergestellt werden. Das ganze unterliegt dann auch noch dem Wandel der Zeit und müsste durch den Gesetzgeber ständig angepasst werden. Trotz noch so umsichtiger Normierung würden sich aus der Lebenspraxis aber immer wieder Variationen und Konstellationen ergeben, die nicht normiert wurden, weil man an diese nicht dachte. Ein Ding der Unmöglichkeit.
    Selbst wenn man dieser Argumentation rein pragmatisch folgen wollte, eröffnet diese "ad-hoc-Systematik" ein enormes Willkür- und Machtmissbrauchspotenzial und unterminiert die Rechtssicherheit und letztlich das Rechtsstaatsprinzip.

  10. #400
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Öhm... also wenn du unter Meinungsfreiheit ausschließlich die Aufstachelung zum Hass gegen, oder einen Angriff der Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung siehst oder die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung entsprechender völkerrechtsverletzenden Handlungen des NS-Regimes oder die Verherrlichung oder Rechtfertigung ihrer Gewalt- und Willkürherrschaft, dann hast du da was ganz Grundsätzliches nicht kapiert!
    Sollte Bachmann Worte wie "Gelumpe, Dreckszeug und Viehzeug" in dem öminösen Chat für (Kriegs-)Flüchtlinge benutzt haben ist dies ja erst einmal nur eine Meinung (ob man diese Meinung nun für gut oder schlecht empfindet bleibt Jedem selber überlassen).

    Eine Aufstachelung wäre es doch erst, wenn man Andere auffordert oder zwingt diese Meinung oder Auffassung zu übernehmen bzw. zu folgen oder gar aus dieser Meinung sich ein Recht ableitet entsprechende Taten folgen zu lassen.
    Als Angriff gegen die Menschenwürde kann man bzw. muss man dies durchaus sehen. Einen andereren Menschen infolge Herkunft, Glaube etc. als "Gelumpe, Dreckszeug und Viehzeug" zu bezeichnen ist das überschreiten einer Grenze.

    Nur - und auch jetzt wird es wieder tricky - wenn wir solcherlei verbale, menschenunwürdige Ausbrüche als strafbewehrt ahnend, dann müsste z.B. die islamische Glaubensrichtung in diesem Land auf de Prüfstand.
    Nur ein Beispiel:
    Lt. dem Koran sind ja Gläubige nur Menschen, welche an Allah glauben und dem Weg des Propheten folgen. Alle Anderen sind ja mehr oder minder Ungläubig und in diesem Zusammenhang stehen dann Aussagen wie "schlimmer als Vieh".
    Worin unterscheidet sich dann der Koran von den (vorgeworfenen) Äußerungen eines Bachmann. Müsste dann der Koran nicht zwingend in diesem Land verboten werden - was dann aber am Ende ja dazu führen wird, dass die Religionsübung damit unterbunden wird?

    Alles nicht so einfach...

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