User in diesem Thread gebannt : Kurti |
Alles andere würde bedeuten, jeden nur denkbaren (und vor allem undenkbaren) Fall oder Fallkonstellation zu normieren, was nicht nur ein Ding der Unmöglichkeit ist, sondern erst recht Ungerechtigkeit Tür und Tor öffnen würde. Jeder nicht normierte Fall bzw. Fallkonstellation würde einerseits straffrei ausgehen, wie andererseits Fälle und Konstellationen unter Normierungen fallen könnten, die ihnen in keinster Weise gerecht werden, ganz einfach, weil man auf individuelle, nicht berücksichtigte Gegenbenheiten nicht eingehen könnte. Zudem hätte man einen nahezu unendlichen und nicht mehr überschaubaren Gesetzeswald, was wiederum ein Einfallstor für Probleme dahingehend sein könnte, dass z. B. eine zutreffende Norm dieses unüberschaubaren Dschungels in einer Fallkonstellation verkannt oder übersehen wird.
Nimm nur mal den Begriff "Eignung". Lässt man ihn weg, müsste man an die Stelle sämtliche (!) nur denkbaren Varianten einer Anforderung den jeweils sämtlichen denkbar passenden Gegebenheiten festlegend gegenübergestellt werden. Das ganze unterliegt dann auch noch dem Wandel der Zeit und müsste durch den Gesetzgeber ständig angepasst werden. Trotz noch so umsichtiger Normierung würden sich aus der Lebenspraxis aber immer wieder Variationen und Konstellationen ergeben, die nicht normiert wurden, weil man an diese nicht dachte. Ein Ding der Unmöglichkeit.
Das angelsächsiche Rechtssystem kennt aber solch einen Ermessenspielraum und Flexiblität nur eingeschränkt. Sprich dort gibt es Grundsatzurteile, welche für alle Gerichte verbindlich sind und an die dann ein Richter bei seiner Urteilsfindung auch zwingend gebunden ist.
Im deutschen Rechtssystem ist dies komplett anders - um es übertrieben auszudrücken - da spricht ein Richter Dich frei und ein anderer Richter verknackt Dich.
Nein, ich bin für Meinungsfreiheit, allerdings ohne Aufstachelung zum Hass gegen andere.
Wenn unterschiedliche Meinungen auftreten, sollte darüber zivilisiert und demokratisch diskutiert werden dürfen.
Du hast da was ganz Grundsätzliches nicht kapiert!
Der Maulkorberlass beendet diese Meinungsfreiheit ganz nach Willkür der Volkszertreter und der Justiz.
Jetzt fehlt nur noch eine Gesinnungspolizei nach Vorbild von GeStaPo oder StaSi als aktive Ideologie-Spitzel im Umfeld Andersdenkender und das Ziel der totalen Meinungsdiktatur ist erreicht.
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Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Das steht aber nirgend in Art. 3, Abs. 3 GG....dort steht nur, dass man nicht benachteiligt werden darf und schon eine Strafandrohung ist eine Benachteiligung.
Sollte als Bachmann gesagt haben wofür er nun verurteilt wurde und dies seiner politischen Anschauung entsprechen steht dies im Konflikt zu Art. 3 Abs. 3 GG.
Nur, jetzt kommt Art. 5 Abs. 2 ins Spiel . Zwar garantiert Art. 5 die Meinungsfreiheit, schränkt diese aber in Absatz 2 entsprechend ein.
Welches Grundrecht wiegt nun mehr?
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Es geht durchaus auch anders bzw. sehr genau, zB hier:
§ 80a StGB Aufstacheln zum Angriffskrieg
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Durch den "Geeignet....-Paragraph" werden dagegen staatlicher Willkür und Gesinnungsschnüffelei Tür und Tor geöffent!
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Sollte Bachmann Worte wie "Gelumpe, Dreckszeug und Viehzeug" in dem öminösen Chat für (Kriegs-)Flüchtlinge benutzt haben ist dies ja erst einmal nur eine Meinung (ob man diese Meinung nun für gut oder schlecht empfindet bleibt Jedem selber überlassen).
Eine Aufstachelung wäre es doch erst, wenn man Andere auffordert oder zwingt diese Meinung oder Auffassung zu übernehmen bzw. zu folgen oder gar aus dieser Meinung sich ein Recht ableitet entsprechende Taten folgen zu lassen.
Als Angriff gegen die Menschenwürde kann man bzw. muss man dies durchaus sehen. Einen andereren Menschen infolge Herkunft, Glaube etc. als "Gelumpe, Dreckszeug und Viehzeug" zu bezeichnen ist das überschreiten einer Grenze.
Nur - und auch jetzt wird es wieder tricky - wenn wir solcherlei verbale, menschenunwürdige Ausbrüche als strafbewehrt ahnend, dann müsste z.B. die islamische Glaubensrichtung in diesem Land auf de Prüfstand.
Nur ein Beispiel:
Lt. dem Koran sind ja Gläubige nur Menschen, welche an Allah glauben und dem Weg des Propheten folgen. Alle Anderen sind ja mehr oder minder Ungläubig und in diesem Zusammenhang stehen dann Aussagen wie "schlimmer als Vieh".
Worin unterscheidet sich dann der Koran von den (vorgeworfenen) Äußerungen eines Bachmann. Müsste dann der Koran nicht zwingend in diesem Land verboten werden - was dann aber am Ende ja dazu führen wird, dass die Religionsübung damit unterbunden wird?
Alles nicht so einfach...
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