Ich würde zwischen beiden schon einen himmelhaushohen Unterschied sehen, aber... egal. Ich dachte mir schon, dass du damit den Frieden meinst.
Je nu... ich sagte ja, dass es sich um einen unbestimmten Begriff handelt. Solche Verklausulierungen sind nunmal notwendig, um der Rechtsprechung entsprechende Flexibilität und Ermessensspielraum an die Hand zu geben, um Sinn und Zweck einer Norm gegenüber den vielseitigen praktischen Anforderungen behaupten zu können. Anders wäre eine Rechtsordnung auch nicht zu bewerkstelligen.