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Thema: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

  1. #361
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Sowas nennen normal Denkende "Gummiparagraph".
    Es ist wohl eher ein Maulkorberlass zur Beendigung der Meinungsfreiheit.

    Jetzt fehlt nur noch eine Gesinnungspolizei nach Vorbild von GeStaPo oder StaSi als aktive Ideologie-Spitzel im Umfeld Andersdenkender und das Ziel der totalen Meinungsdiktatur ist erreicht.
    Deutsch wird groß geschrieben
    Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
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  2. #362
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    So einfach ist das gerade nicht. Ganz im Gegenteil hat man sich deshalb bisweilen bis vor's BVerfG hochgestritten und die Literatur füllt ganze Bände mit Meinungsstreitigkeiten dazu. Als Richter hat man mit solch schwer greifbaren Begriffen, wie "Öffentlicher Friede" ein mitunter nicht leicht verdauliches Brot auf'm Teller liegen.
    Der kleine Mann hat wohl kaum die Möglichkeit diesen Weg durch alle Instanzen zu gehen.
    Und genau darauf bauen die Volkszertreter, die diesen Schwachsinn verfasst haben.
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  3. #363
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Flüchtling Beitrag anzeigen
    Bewiesen werden muss da nix, wenn ein "mehrfach Vorbestrafter" (Radio "Österreich 1")
    Kopf einer
    "ausländer- und islamfeindlichen" (Radio Ö 1) Gruppierung ist.
    Auch Bachmanns Aussage, er habe diese Eintragungen nicht getätigt, wurden vom Gericht verworfen.
    Merke: Deutsche Gerichte müssen nichts beweisen!
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  4. #364
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Kaltduscher Beitrag anzeigen
    Er hat im Prinzip nur aus Eurem Talmud (Jüdischer Verlag Frankfurt 2002, ISBN 3-633-54200-0) zitiert:



    (Alle zitierten Passagen hier: Der Babylonische Talmud , erste vollständige und zensurfreie Übersetzung ins Deutsche von Lazarus Goldschmidt, zwölf Bände, Erstpublikation im Jüdischen Verlag Berlin 1930-36; Neuauflage im Jüdischen Verlag Frankfurt 2002, (ISBN 3-633-54200-0).

    kd
    Da er kein Jude ist, kann er sich wohl kaum auf den Talmud berufen...
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  5. #365
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Laut "BVerfG" ist der § 130 StGB ein "Sondergesetz", das "eigentlich" durch das "GGfür" untersagt ist!


    "Ausnahmsweise", wegen der besonderen historischen Umstände aber doch zulässig sei!


    Jetzt muß mir nur noch einer die Stelle in diesem "GGfür" zeigen, wo "Ausnahmen auf Grund historischer Umstände" erlaubt werden!

    Soviel zum Wert dieses "GGfür", mit seinen ungeschriebenen Ausnahmen!

    Das "BVerfG" hat sich mit dieser Entscheidung selbst gerichtet ...

  6. #366
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Das wissen wir beide nicht wirklich. Denkbar wäre, dass das Gericht diese Beweisanträge als nicht relevant sah, z. B. wenn es sich um einen Beweis handelt, der lediglich nachweist, dass es technisch möglich sein kann, einen Facebookaccount zu haken.
    Richtig - und deshalb wirft diese Ablehnung Fragen auf - denn ob ein Richter das entsprechende Fachwissen besitzt darf man zumindest in Frage stellen.

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Oh bitte.... das ist billiges, unerträglich dilettantisches und selbstbeweihräucherndes Stammtischgeschwafel, das in so manchen bayerischen Wirtshäusern zu vernehmen ist, aber in den meisten Fällen nichts mit der Realität zu tun hat.
    Ist es das wirklich?
    Es ist schon ein paar Jahre her als ein Heranwachsender und zwei Jugendliche im Großraum Augsburg einen Brandsatz auf ein nichtbewohntes Asylbewerberheim geworfen haben - das Urteil des LG Augsburg damals, sefern ich es noch richtig im Kopf habe - mögliche Höchststrafe von 10 Jahren für den Heranwachsenden, 7, 8 Jahre für die beiden Jugendlichen.
    Jetzt schau Dir einfach einmal Urteile nördlich der Mainlinie an...

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Deine einfältige Bayernbeweihräucherung in Ehren, aber im Falle Jonny K. wäre in Bayern nichts anderes bei rumgekommen, denn auch dort existieren keine anderen Gesetze und falls ein dortiger Richter meint, sich darüber beliebig hinwegsetzen zu können, wird er spätestens von einem Ober- oder Bundesgericht eines besseren belehrt.
    Und stell dir vor: auch in Bayern gilt das JGG, das für die Täter im Falle Jonny K. zur Anwendung kam.
    Richtig, in Bayern existieren die gleiche Gesetze und ob in Bayern die Justiz im Falle Jonny K. zu einem anderen Urteil gekommen wäre - darüber können wir nur spekulieren.

    Ich sage auch nicht, das in der bayrischen Justiz alles Gold ist was glänzt - dazu wurden auch in Bayern, vor allem wenn es um Steuervermeidung, Bestechung etc. geht doch recht seltsame Urteile gefällt...aber wenn Du Berlin mit München vergleichst, dann unterscheidet sich dort die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte wie Tag und Nacht...dabei gilt in Berlin wie München gleiches Recht und beide Städte sind vergleichbar groß...die Frage ist also, warum kommt man in Bayern zumeist zu ganz anderen Urteilen wie in Berlin?

    Nehmen wir das wohl "berühmteste" Beispiel...der Fall des Dauerstraftäters Mehmet...in Bayern haben die Gerichte beschieden, dass die Abschiebung eines, auch minderjährigen, Dauerstraftäters rechtens wäre...bei der Justiz nördlich der Mainlinie unvorstellbar.

  7. #367
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Das wäre blanke Willkür! Du kannst nicht einfach mal eben einen Tötungsvorsatz unterstellen - erst recht nicht im Rahmen von Abläufen, die in zufällig erscheinenden Kausalketten verbunden sind.
    Nachsatz zur Thematik Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge.
    Dir sagt der Begriff "Eventualvorsatz" etwas? Damit wird faktisch beschrieben, dass man, wenn man ein Ereignis billigend in Kauf nimmt, dies zu behandeln wäre, wie wenn man vorsätzlich gehandelt hat.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Wer also mit Tritten (und wir sprechen ja hier nicht von einem Tritt, sondern einer Vielzahl von Tritten) auf den Kopf eines Menschen eintritt, der erfüllt - eine entsprechende Staatsanwaltschaft und Richter vorausgesetzt - sehr wohl den Tatbestand eines Eventualvorsatzes und damit beim Beispiel Jonny K. des Totschlages.

  8. #368
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Meine Güte, wie begriffsstutzig kann man eigentlich sein?
    Natürlich braucht es für einen Verstoß gegen den 130er nicht die Tat, es geht ja schließlich um Verhetzung, also um ein Meinungsdelikt, aber die öffentliche Ordnung wird nur durch das physische Handeln gestört. Wenn jemand beleidigt wird, und darauf nicht in irgendeiner Weise reagiert, hat das keine Auswirkung auf diese Ordnung.
    ... was nichts an der Eignung ändert. Zudem meinst du hier den Frieden... es geht um den öffentlichen Frieden, nicht um die öffentliche Ordnung! Das sind zwei verschiedene Paar Stiefeln, was dich vermutlich auch ständig zu diesen Handlungen von Tumulten etc. brachte.

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Und genau das meinte ich mit Elfenbeinturm, in dem du unter vollkommener Abwesenheit von gesundem Menschenverstand offensichtlich lebst.
    Öhm... ich bin nicht der Gesetzgeber und habe demnach weder § 130 StGB, noch das Rechtskonstukt abstrakter Gefährdungsdelikte erfunden. Im Gegensatz zu dir verstehe ich diese Normierungen allerdings und mit ihnen auch ihre Erforderlichkeit.

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Eine Trunkenheit kann man messen, den Grad der Eignung einer Aussage, zur Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu führen, nicht.
    ...soviel zum "gesunden Menschenverstand"! Deiner trägt dich bereits bei solch einem simplen Analogvergleich aus der Kurve, in welchem du Tathandlung und Eignung schlichtweg vermischst. Trunkenheit ist gleichermaßen das definierte Gefährdungspotential, wie es analog in § 130 StGB die konkret normierten Tathandlungen sind, etwa in Form einer bestimmten Art der Aufstachelung oder der Verletzung der Menschenwürde. Unbestimmt hingegen ist ebenfalls in beiden Beispielen gleichermaßen die tatsächliche Eignung einen Erfolg im individuellen Fall herbeizuführen, die - ebenfalls in beiden Fällen - von vielen individuellen Faktoren abhängig ist, somit im individuellen Fall eintreten kann oder auch nicht, worauf es aber letztlich bei Gefährdungsdelikten nicht ankommt.

  9. #369
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Art. 3 Abs. 3 GG sagt doch:
    Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Steht da eigentlich §130 StGB nicht im vollkommenen Widerspruch zu diesem Grundrecht?

    Eine Strafandrohung ist doch eine Benachteiligung mit welcher ja verhindert wird, dass doch die grundgesetzlich geschützte "politische Anschauung" sozusagen lebt.

  10. #370
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Extrastrang! Extrastrang! Lutz Bachmann verurteilt!!!

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Es ist wohl eher ein Maulkorberlass zur Beendigung der Meinungsfreiheit.
    Öhm... also wenn du unter Meinungsfreiheit ausschließlich die Aufstachelung zum Hass gegen, oder einen Angriff der Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung siehst oder die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung entsprechender völkerrechtsverletzenden Handlungen des NS-Regimes oder die Verherrlichung oder Rechtfertigung ihrer Gewalt- und Willkürherrschaft, dann hast du da was ganz Grundsätzliches nicht kapiert!

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Der kleine Mann hat wohl kaum die Möglichkeit diesen Weg durch alle Instanzen zu gehen.
    Und genau darauf bauen die Volkszertreter, die diesen Schwachsinn verfasst haben.
    Kein Richter schätzt es, wenn ihm die nächste Instanz Urteile einkassiert. Zudem hat der kleine Mann bei fehlendem Vermögen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, die ihm den Instanzenweg durchaus ermöglicht.

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