Zwar sagt der Artikel 29 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) ... „Der Bundespräsident kann den Nationalrat auflösen“, und man könnte auf den ersten Blick der Ansicht sein, als könnte die Hofburg tatsächlich im Alleingang für Neuwahlen sorgen. Nun finden wir aber an anderer Stelle den Artikel 67 B-VG ... dass alle Akte des Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung erfolgen, sofern nichts Gegenteiliges in der Verfassung vorgesehen ist. Ergo kann der Bundespräsident nur auf Vorschlag der Regierung den Nationalrat auflösen.
Nichts ist so einfach ... auch in Österreich nicht.
Servus umananda
Überzeugen ist unfruchtbar.
Walter Benjamin
(1892 - 1940)
Bis die Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung zum Tragen kommen muss schon einiges passiert sein. Nur um eine missliebige Regierung aus den Räumen am Ballhausplatz zu jagen kann man die Notbestimmungen wohl kaum verwenden. Keine Ahnung, ob Gesetze aus der ersten Republik noch Gültigkeit haben ohne dass sie explizit übernommen wurden. Eher unwahrscheinlich ...
Servus umananda
Überzeugen ist unfruchtbar.
Walter Benjamin
(1892 - 1940)
Man sollte den beiden Regierungsparteien Zeit genug lassen um sich selbst zu zerfleischen.
„ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“
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