Das war einer der übelsten Justizskandale und ein klarer Fall von Rechtsbeugung.
Das muss man sich mal reinziehen: man verlangt von einem (deutschen) Opfer, sich angesichts der bedrohlichen Situation und und in Todesangst noch der möglichen Konsequenzen seiner Notwehr-Anfang 2009 verurteilte der Richter den 30-jährigen Informatikstudenten Sven G., der sich mit einem Messer gegen fünf Albaner zur Wehr gesetzt hatte, zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und
9 Monaten. Auch in diesem Fall musste der Verurteilte, der sich in seinem Leben noch nichts zuschulden hatte kommen lassen, die Haftstrafe ohne Bewährungschance antreten. Götzl erkannte
zwar auf eine klare Notwehrsituation, empfand aber die Reaktion des Studenten als unverhältnismäßig - eine Sicht, die dieser anfangs nur bedingt teilen wollte, womit er sich offenbar den beson-
deren Zorn des Richters zuzog, der darauf hin - so die [Links nur für registrierte Nutzer] - "sichtlich verärgert" meinte: "Dass man sich vom Täter zum Opfer macht, haben wir hier noch nicht erlebt".
handlung bewusst sein und dementsprechend zu handeln-gegen eine Überzahl skrupelloser Verbrecher. Richter Manfred "Aushilfs-Freisler" Götzl hat das Recht gebeugt und das Opfer zum Täter erklärt.
Ich wünsche diesem Mann aus tiefstem Herzen, dass er mal mit nasser Hose vor einem brüllenden und gnadenlosen Richter erscheinen muss, der ihm jede Milde und Nachsicht verweigert.