Mit tiefer Betroffenheit lese ich von einem Fall schlimmster Diskriminierung:
Natürlich ist es ein Akt antifaschistischen Widerstands, ein Auto abzufackeln oder Imbißbuden zu beshitstormen, wenn jemand einem AfDler die Currywurst verkauft. Gar nicht geht aber, einem (zumal christlichen) Iraner die Wohnung vorzuenthalten, bloß weil der Vermieter das investigative Urgestein, quasi der Julius Streicher, der SZ nicht leiden kann. [Links nur für registrierte Nutzer]. Ich bin kein stückweit erschüttert.
Der Nazivermieter sollte seinen Wagen besser in der Garage unterstellen.