Mir wäre es eigentlich völlig egal, wenn Erzbischof Woelki, und der ist ja nur einer von vielen, 20.000€ im Monat erhielte, dazu einen goldenen Rolls als Dienstwagen und ein Schloss als Dienstwohnung, wenn dies nicht vom Steuerzahler aufgrund irgendwelcher Verträge von 1803 getragen werden müsste, sondern von der Kirche aus der Kirchensteuer selbst finanziert wäre.
Was heisst eigentlich müsste ? Im GG ist doch die Trennung von Staat und Kirche festgeschrieben.
GG Art 140
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
Man hätte also gerade im Hinblick auf den o.g. Art. 138 diese Zahlungen schon längst einschränken oder einstellen können. Statt dessen wurden sie in den neuen Bundesländern wieder eingeführt.Deutsche Verfassung vom 11. August 1919
Art. 137
(1) Es besteht keine Staatskirche.
...
Art. 138
(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
...
Da muss man sich doch ernsthaft mal die Frage stellen, ob eine Enteignung von vor 200 Jahren heute noch solche Zahlungen rechtfertigt. Auch wegen der im Grundgesetz ja ebenfalls festgeschriebenen Trennung von Kirche und Staat sind diese Regelungen ein Systembruch, der schon längst korrigiert hätte werden müssen.
Und die Zahlungen an die Kirche steigen ja in den meisten Bundesländern auch noch von Jahr zu Jahr !