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Thema: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

  1. #61
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von RoyalTS Beitrag anzeigen
    Ich spreche hier nicht von normalen Urteilen, sondern von Urteilen des BverfG, sowie von Grundsatzurteilen höherrangiger Gerichte...gemäß dieser Urteile kommt das stare decisis zur Geltung...und trotz allem wird generös dagegen verstoßen.
    Aber kein Gericht kann das StGB außer Kraft setzen. Wenn da ein gewisser Strafrahmen gegeben ist, in dem sich der Richter bewegen kann, dann kann er das. Jedenfalls so lange, wie das BVerfG das StGB nicht für verfassungswidrig erklärt und aufhebt. Aber das wäre mir neu.

    stare decisis ist in den USA und Großbritannien von Bedeutung, auf dem Kontinent weniger. Wikipedia:

    Im kontinentaleuropäischen Rechtskreis ist ein Gericht grundsätzlich frei, seinen Entscheidungen eine Rechtsauffassung zugrunde zu legen, die der der höheren Gerichte widerspricht. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn ein Urteil vom Obergericht aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen wurde. Diese ist dann - allerdings nur in dem zurückverwiesenen Fall - an die Rechtsauffassung des Obergerichts gebunden.

    Trotz der grundsätzlichen Freiheit bei der Interpretation der Gesetze orientieren sich jedoch auch im kontinentaleuropäischen Rechtskreis Gerichte faktisch weitgehend an höchstgerichtlichen Urteilen.
    Weil sie sonst von der Revisionsinstanz eins auf den Deckel kriegen könnten.

  2. #62
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Ist es vllt eher .....
    "Der Mensch hat eine Person, aber er ist keine Person"
    Eine natürliche Person (wie eine juristische Person) ist ein Rechtssubjekt....

    Hast du ein juristisches Wörterbuch?
    Ich lasse mich nicht von Winkeladvokaten definieren.

  3. #63
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Aber kein Gericht kann das StGB außer Kraft setzen. Wenn da ein gewisser Strafrahmen gegeben ist, in dem sich der Richter bewegen kann, dann kann er das. Jedenfalls so lange, wie das BVerfG das StGB nicht für verfassungswidrig erklärt und aufhebt. Aber das wäre mir neu.

    stare decisis ist in den USA und Großbritannien von Bedeutung, auf dem Kontinent weniger. Wikipedia:



    Weil sie sonst von der Revisionsinstanz eins auf den Deckel kriegen könnten.

    Es geht hierbei nicht um den Strafrahmen, sondern dessen Anwendung, ich kann nicht einen, der dreimal geklaut hat für 3 Jahre wegsperren, während der Vergewaltiger nur für zwei Jahre hinter Gitter muss....wer hat vom menschlichen Standpunkt aus gesehen den größeren Schaden hinterlassen?

  4. #64
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Ich lasse mich nicht von Winkeladvokaten definieren.
    Bist du dennoch....und so wirst du auch behandelt....eben als PERSON
    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
    Die goldene Regel (hier in der Postivform):
    "Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
    http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
    Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht

  5. #65
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von RoyalTS Beitrag anzeigen
    Es geht hierbei nicht um den Strafrahmen, sondern dessen Anwendung, ich kann nicht einen, der dreimal geklaut hat für 3 Jahre wegsperren, während der Vergewaltiger nur für zwei Jahre hinter Gitter muss....wer hat vom menschlichen Standpunkt aus gesehen den größeren Schaden hinterlassen?
    Vor Gericht zählen menschliche Standpunkte mal gleich null...
    Der Richter hat einen gesetzten Rahmen, in dem er sich nach gutdünken bewegen kann......
    Und wenn es dir nicht passt zählt die normative Kraft des Faktischen

    Normative Kraft des Faktischen

    bedeutet, dass durch die tatsächliche Entwicklung ein Zustand geschaffen wird, den die Rechtsordnung anerkennt, z.B. unvordenkliche Verjährung, Durchsetzung einer durch Revolution an die Macht gelangten Regierung.

    ist eine auf den Rechtsgelehrten Georg Jellinek (1851-1911) zurückgehende Wendung, die den Geltungsgrund des Rechts - in Abkehr von naturrechtlichen Traditionen (Naturrecht) - nicht in der gleichbleibenden Natur des Menschen oder in der Vernunft, sondern in den tatsächlichen Gewohnheiten des geschichtlich-sozialen Lebens sieht. In der modernen Industriegesellschaft ist das Gewohnheitsrecht, das die n.K.d.F. verkörpert, durch staatlich gesetztes Recht fast vollständig verdrängt worden. Allerdings beeinflusst die soziale Wirklichkeit insoweit den Rechtsetzungsprozess, als sich auch das Recht an ihr u. den sie prägenden Wertvorstellungen stets von neuem bewähren muss.
    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
    Die goldene Regel (hier in der Postivform):
    "Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
    http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
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  6. #66
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Das bedeutet also, du kannst nicht belegen, dass im Gesetz ein solcher Unterschied gemacht wird. Hast du wenigstens ein einschlägiges Urteil zu bieten?
    Apropos Verwaltungsdingens....du bist doch Gscheit, oder!?!?....
    Was bedeutet eigentlich dieser Satz:

    ....
    Gesamtheit der für das Seewesen geltenden nationalen und internationalen (völkerrechtlichen) Vorschriften. Das deutsche private S. ist vor allem im 4. Buch des HGB und im SeemannsG enthalten. Zum öffentlichen S. gehören z.B. die Schiffsregister-Ordnung und die SeeschifffahrtsstrassenO. Internationale Vereinbarungen sind z.B. Abkommen über den Fischfang, den Festlandsockel und neuerdings über die Lagerung von Nuklearwaffen auf dem Meeresboden.

    ist die Gesamtheit der die See und die Seeschifffahrt betreffenden Rechtssätze. Das S. ist teils Völkerrecht, teils staatliches Recht (vor allem Seehandelsrecht, §§476ff. HGB). Es betrifft auch das Arbeitsrecht, das Versicherungsrecht und das Verwaltungsrecht. : Lit.: Rabe, D., Seehandelsrecht, 4. A. 2000; Internationales Seerecht, hg.v. Platzöder, R./Grunenberg, H., 1990; Beckert/Breuer, Öffentliches Seerecht, 1991; Das UN-Seerechtsübereinkommen, hg.v. Erbguth, W., 1994; Herber, R., Seehandelsrecht, 1999; Herber, R., Seefrachtvertrag, 2. A. 2000; Handbuch des Seerechts, hg.v. Vitzthum, W. Graf v., 2006...
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    Steht so auch im Köbel
    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
    Die goldene Regel (hier in der Postivform):
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  7. #67
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Apropos Verwaltungsdingens....du bist doch Gscheit, oder!?!?....
    Keine Antwort auf meine Frage ist auch eine Antwort.

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Was bedeutet eigentlich dieser Satz:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Steht so auch im Köbel
    Das bedeutet genau das, was da steht. Wo ist das Problem?

    Falls du den von dir hervorgehobenen Text meinst: nun ja, auf See wird gearbeitet, da gibt es Arbeitsverträge, das Schiff und die Ladung sind versichert, usw. usw. usf.

    Am besten liest du mal den kompletten Text, den du verlinkt hast.

  8. #68
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Apropos Verwaltungsdingens....du bist doch Gscheit, oder!?!?....
    Was bedeutet eigentlich dieser Satz:


    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Steht so auch im Köbel

    Deswegen fahren viele Reederein auch unter anderer Flagge, da die Versicherungen im Inland erheblich teurer sind als die ausländischen. Ein Schiff was nicht versichert ist wird nie in einen Hafen einlaufen können, passiert nämlich dann etwas, dann kann der Reeder gleich zumachen.
    Die Leute auf See bekommen eine Heuer und die ist auch einklagbar insofern ist die Frage mit dem Arbeitsrecht wohl erschöpft, gleichwohl fallen die AG Beiträge unter das Versicherungsrecht.
    Was das Verwaltungsrecht betrifft, so hängt an jeder Reederei immer eine Schiffsverwaltung und fast immer ein großes Lager mit dran und dort ist neben der Ausfuhr auch viel Im-und Export abzuwickeln, sowie eine entsprechende Logistik immer im Hintergrund und somit massig Verwaltungsarbeit zu leisten. Dort gilt das Verwaltungsrecht.

    Ich denke doch dies bringt dich ein Stück weiter.

  9. #69
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    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Keine Antwort auf meine Frage ist auch eine Antwort.



    Das bedeutet genau das, was da steht. Wo ist das Problem?

    Falls du den von dir hervorgehobenen Text meinst: nun ja, auf See wird gearbeitet, da gibt es Arbeitsverträge, das Schiff und die Ladung sind versichert, usw. usw. usf.

    Am besten liest du mal den kompletten Text, den du verlinkt hast.
    Aha.....und das Handelsrecht betrifft die Verwaltungsorgane, weil auf See gehandelt wird...

    Könnte es vllt auch darin eine Verknüpfung geben, dass die meisten Behörden in den Handelsregistern zu finden sind???
    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
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  10. #70
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    Zitat Zitat von RoyalTS Beitrag anzeigen
    Deswegen fahren viele Reederein auch unter anderer Flagge, da die Versicherungen im Inland erheblich teurer sind als die ausländischen. Ein Schiff was nicht versichert ist wird nie in einen Hafen einlaufen können, passiert nämlich dann etwas, dann kann der Reeder gleich zumachen.
    Die Leute auf See bekommen eine Heuer und die ist auch einklagbar insofern ist die Frage mit dem Arbeitsrecht wohl erschöpft, gleichwohl fallen die AG Beiträge unter das Versicherungsrecht.
    Was das Verwaltungsrecht betrifft, so hängt an jeder Reederei immer eine Schiffsverwaltung und fast immer ein großes Lager mit dran und dort ist neben der Ausfuhr auch viel Im-und Export abzuwickeln, sowie eine entsprechende Logistik immer im Hintergrund und somit massig Verwaltungsarbeit zu leisten. Dort gilt das Verwaltungsrecht.

    Ich denke doch dies bringt dich ein Stück weiter.
    Es heisst aber: das
    Handelsrecht betrifft das Verwaltungsrecht

    ....und für Abwicklungen an einem Im/Exporthafen ist natürlich der Zoll verantwortlich.

    Es heisst aber: das Handelsrecht betrifft das Verwaltungsrecht und nicht umgekehrt.....das bedeutet dass das Handelsrecht über dem Verwaltungsrecht steht.
    Weil es darauf anwendbar ist.
    Richtig?
    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
    Die goldene Regel (hier in der Postivform):
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