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Gesamtheit der für das Seewesen geltenden nationalen und internationalen (völkerrechtlichen) Vorschriften. Das deutsche private S. ist vor allem im 4. Buch des HGB und im SeemannsG enthalten. Zum öffentlichen S. gehören z.B. die Schiffsregister-Ordnung und die SeeschifffahrtsstrassenO. Internationale Vereinbarungen sind z.B. Abkommen über den Fischfang, den Festlandsockel und neuerdings über die Lagerung von Nuklearwaffen auf dem Meeresboden.
ist die Gesamtheit der die See und die Seeschifffahrt betreffenden Rechtssätze. Das S. ist teils Völkerrecht, teils staatliches Recht (vor allem Seehandelsrecht, §§476ff. HGB).
Es betrifft auch das Arbeitsrecht, das Versicherungsrecht und das Verwaltungsrecht.
: Lit.: Rabe, D., Seehandelsrecht, 4. A. 2000; Internationales Seerecht, hg.v. Platzöder, R./Grunenberg, H., 1990; Beckert/Breuer, Öffentliches Seerecht, 1991; Das UN-Seerechtsübereinkommen, hg.v. Erbguth, W., 1994; Herber, R., Seehandelsrecht, 1999; Herber, R., Seefrachtvertrag, 2. A. 2000; Handbuch des Seerechts, hg.v. Vitzthum, W. Graf v., 2006...