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Thema: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

  1. #51
    Friede sei in Euch! Benutzerbild von Die Petze
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Schöner Aufsatz dazu

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    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
    Die goldene Regel (hier in der Postivform):
    "Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
    http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
    Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht

  2. #52
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Diese Kann-Formulierung steht nicht in einem Gesetz.......sie steht im juristischen Wörterbuch, für Studium und Ausbildung (16. Auflage), G. Köbler

    Bemerkenswert ist die Definition Mensch


    Hier steht nicht: Der Mensch ist eine Person.....wie GSch das hinstellt
    Interessant auch;"...Mittelpunkt des vom ihm gestalteten Rechts...." und ".....hat Rechte gegenüber dem Staat

    ....von Pflichten steht da nichts
    Bedeutet im logischen Umkehrschluss, was???
    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 16 Irrtum über Tatumstände



    (1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
    (2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.


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    Kann oder kann nicht?

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 23 Strafbarkeit des Versuchs



    (1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
    (2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
    (3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).


    Du das sollen alles Gesetzestexte sein, wie man sie zu tausenden findet im deutschen Recht, klingt wohl eher nach einem Kochrezept statt nach einem Gesetz....im Recht wimmelt es nur so von hätte, wenn und aber....ist sowieso nur Gelaber oder könnte, kann uns sollte.

    Schon Bismarck sagte:


    Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.[Links nur für registrierte Nutzer](1815 - 1898), preußisch-deutscher Staatsmann und 1. Reichskanzler


  3. #53
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von RoyalTS Beitrag anzeigen
    (2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.


    (2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
    (3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).

    Du das sollen alles Gesetzestexte sein, wie man sie zu tausenden findet im deutschen Recht, klingt wohl eher nach einem Kochrezept statt nach einem Gesetz....im Recht wimmelt es nur so von hätte, wenn und aber....ist sowieso nur Gelaber oder könnte, kann uns sollte.
    Du nix doitsch? Du Außengeländer?

    Im ersten Fall steht "kann nur...", das ist eine klare Forderung. Alles andere ist verboten. Es ist so wie bei "kann nicht...": es ist verboten.

    Im zweiten Fall allerdings wird in der Tat dem Richter ein Ermessensspielraum gegeben, um die besonderen Umstände eines Falls richtig zu würdigen. Das ist doch erstens eine gute Idee und auch sehr vernünftig, weil kein Gesetz der Welt alle denkbaren Wechselfälle des Lebens vorhersehen und regeln kann. Es ist doch immer noch besser, wenn ein Mensch hinter dem Richtertisch sitzt als ein Computer.

  4. #54
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Du nix doitsch? Du Außengeländer?

    Im ersten Fall steht "kann nur...", das ist eine klare Forderung. Alles andere ist verboten. Es ist so wie bei "kann nicht...": es ist verboten.

    Im zweiten Fall allerdings wird in der Tat dem Richter ein Ermessensspielraum gegeben, um die besonderen Umstände eines Falls richtig zu würdigen. Das ist doch erstens eine gute Idee und auch sehr vernünftig, weil kein Gesetz der Welt alle denkbaren Wechselfälle des Lebens vorhersehen und regeln kann. Es ist doch immer noch besser, wenn ein Mensch hinter dem Richtertisch sitzt als ein Computer.
    Du ich mehr deutsch als du?

    Genau das ist der springende Punkt und genau aus dem geht die Rechtsbeugung hervor, übrigens strafbar.
    Der Richter ist nämlich damit verpflichtet, sich oberen Urteilen zu beugen und mindere Urteile zu ändern und etwas, was der Ansichtssache unterliegt kann kein Gesetz sein, denn diese sind unumstößlich.
    Deswegen haben wir ja hier im Land auch diesen Hick Hack mit den Gesetzen, weil nichts klar definiert ist und Anwälte, die schmutzigsten der Rechtswissenschaft sich da ihre Lücken suchen können und finden und Mörder und Kinderschänder einfach nicht zu greifen sind.

  5. #55
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von RoyalTS Beitrag anzeigen
    Genau das ist der springende Punkt und genau aus dem geht die Rechtsbeugung hervor, übrigens strafbar.
    Wenn der Richter den Ermessensspielraum benutzt, den ihm das Gesetz gibt, begeht er natürlich keine Rechtsbeugung.

    Zitat Zitat von RoyalTS Beitrag anzeigen
    Der Richter ist nämlich damit verpflichtet, sich oberen Urteilen zu beugen und mindere Urteile zu ändern ...
    Erklär mir das bitte. Was sind obere und mindere Urteile? Und wie soll der Richter die Urteile anderer Gerichte ändern?

    Zitat Zitat von RoyalTS Beitrag anzeigen
    ... und etwas, was der Ansichtssache unterliegt kann kein Gesetz sein, denn diese sind unumstößlich.
    Erstens hat der Richter nun mal in vielen Fällen einen Ermessensspielraum. Wenn das StGB sagt: "wird mit Freiheitsstrafe von mindestens ... und höchstens ... oder Geldstrafe bestraft", kann er ja nach den Umständen des Falles entscheiden.

    Im Übrigen sind Gesetze nicht unumstößlich, sondern man kann sie ändern. "Man" ist allerdings nicht der Richter.

    Zitat Zitat von RoyalTS Beitrag anzeigen
    Deswegen haben wir ja hier im Land auch diesen Hick Hack mit den Gesetzen, weil nichts klar definiert ist und Anwälte, die schmutzigsten der Rechtswissenschaft sich da ihre Lücken suchen können und finden und Mörder und Kinderschänder einfach nicht zu greifen sind.
    Klare Definitionen gibt es durchaus. Im Übrigen ist es das Amt eines Verteidigers, die für seinen Mandanten günstigen Umstände und Regelungen geltend zu machen. Auch Verbrecher haben das Recht auf eine ordentliche Verteidigung vor Gericht. Sonst könnte man sich das Verfahren ja sparen.

  6. #56
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Wenn der Richter den Ermessensspielraum benutzt, den ihm das Gesetz gibt, begeht er natürlich keine Rechtsbeugung.



    Erklär mir das bitte. Was sind obere und mindere Urteile? Und wie soll der Richter die Urteile anderer Gerichte ändern?



    Erstens hat der Richter nun mal in vielen Fällen einen Ermessensspielraum. Wenn das StGB sagt: "wird mit Freiheitsstrafe von mindestens ... und höchstens ... oder Geldstrafe bestraft", kann er ja nach den Umständen des Falles entscheiden.

    Im Übrigen sind Gesetze nicht unumstößlich, sondern man kann sie ändern. "Man" ist allerdings nicht der Richter.



    Klare Definitionen gibt es durchaus. Im Übrigen ist es das Amt eines Verteidigers, die für seinen Mandanten günstigen Umstände und Regelungen geltend zu machen. Auch Verbrecher haben das Recht auf eine ordentliche Verteidigung vor Gericht. Sonst könnte man sich das Verfahren ja sparen.
    Wenn der Richter den Ermessensspielraum benutzt, den ihm das Gesetz gibt, begeht er natürlich keine Rechtsbeugung.

    Ermessensspielraum gibt es bei der Strafzumessung und da gibt es höherrangige Vergleichsurteile, Tat nachgewiesen begangen....so kann die Strafe nicht höher ausfallen, als das vergleichbare Urteil eines höheren Gerichtes. .......wird häufig missachtet

    Erklär mir das bitte. Was sind obere und mindere Urteile? Und wie soll der Richter die Urteile anderer Gerichte ändern?

    Du Richter am Landgericht, vergleichbarer Fall liegt vor.....Amtsgericht hat sich wissentlich vertan, da die Rechtssprechung anders aussieht....und ein höherrangiges Urteil dich zu deinen Gunsten entlastet....der Richter hat nun die Chance Rechtsbeugung zu begehen oder das Urteil zu deinen Gunsten abzuändern, denn was ein Verfassungsgericht beurteilt hat ist Gesetz.

    Erstens hat der Richter nun mal in vielen Fällen einen Ermessensspielraum. Wenn das StGB sagt: "wird mit Freiheitsstrafe von mindestens ... und höchstens ... oder Geldstrafe bestraft", kann er ja nach den Umständen des Falles entscheiden.

    Im Übrigen sind Gesetze nicht unumstößlich, sondern man kann sie ändern. "Man" ist allerdings nicht der Richter.

    Oder nach Gesicht, nach Lust und Laune oder ob ihn seine Frau die letzte Nacht ran gelassen hat oder nicht, ggf. gegen Geld oder zur Wahrung höherrangiger Interessen, werden hier und da auch Unschuldige geopfert...man nennt es Schwund....so wie in den USA, wo trotz erwiesener Unschuld schon Menschen hingerichtet worden sind.

    Gesetze sind unumstößlich, ob ein § geändert wurde oder nicht, so haben die Gesetze immer eine klare Definition.....hat er oder hat er nicht, das zählt nicht zum Ermessensspielraum des Richters, sondern ganz konkret nur die Strafzumessung.Ich kann keinen dem die Beweislage gegenüber steht frei sprechen und jemand dem man nichts richtig nachweisen kann verurteilen.

    Ist aber bei den Staatsanwälten und Richtern sowie Rechtsanwälten heute kein Problem. es sei angesichts der Tatsache, das 40% aller Absolventen von Hochschulen und Universitäten durchschnittlich schlechte Noten hatten kein Problem sie zu integrieren....nur 7% aller Studierten schaffen einen Abschluss besser als befriedigend, es ist nur billigend diese Leute zu integrieren.....und so etwas urteilt über Menschen.

    Jetzt will man dem Schweizer Modell folgen, die ganze Angelegenheit ist nur der versuchte Abklatsch wie ihn die Schweiz schon seit mehr als zehn Jahren praktiziert, schwer gebildete Menschen aus dem Ausland zu integrieren, da man sich dann die Mühe nicht machen muss sie selbst auszubilden....die Schweiz hatte damit Erfolg, wir Deutschen schaffen das nicht, da wir ganz anders aufgestellt sind.

    Definitionen haben wir keine, wir sind selbst noch auf der Suche und manches Verfahren kann man sich wirklich sparen....ist nur raus geworfenes Geld.

  7. #57
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von RoyalTS Beitrag anzeigen
    Ermessensspielraum gibt es bei der Strafzumessung und da gibt es höherrangige Vergleichsurteile, Tat nachgewiesen begangen....so kann die Strafe nicht höher ausfallen, als das vergleichbare Urteil eines höheren Gerichtes. .......wird häufig missachtet.
    Mach dich mal mit dem Begriff "inter partes" vertraut.

  8. #58
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    Zitat Zitat von RoyalTS Beitrag anzeigen
    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 16 Irrtum über Tatumstände



    (1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
    (2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.


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    Kann oder kann nicht?

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 23 Strafbarkeit des Versuchs



    (1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
    (2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
    (3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).


    Du das sollen alles Gesetzestexte sein, wie man sie zu tausenden findet im deutschen Recht, klingt wohl eher nach einem Kochrezept statt nach einem Gesetz....im Recht wimmelt es nur so von hätte, wenn und aber....ist sowieso nur Gelaber oder könnte, kann uns sollte.

    Schon Bismarck sagte:


    Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.[Links nur für registrierte Nutzer](1815 - 1898), preußisch-deutscher Staatsmann und 1. Reichskanzler

    Tja....man bekommt ja auch kein Recht vor Gericht......man bekommt ein Urteil, das meist noch nicht mal unterschrieben wird, weil keiner haften möchte.

    Letzt las ich unter einem Behördenschreiben aus Bayern: maschinell beglaubigt

    Es ist bezeichnend wie mit "Juristenjargon" Personen getäuscht werden......bzw sich täuschen lassen
    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
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    Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht

  9. #59
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Tja....man bekommt ja auch kein Recht vor Gericht......man bekommt ein Urteil, das meist noch nicht mal unterschrieben wird, weil keiner haften möchte.

    Letzt las ich unter einem Behördenschreiben aus Bayern: maschinell beglaubigt

    Es ist bezeichnend wie mit "Juristenjargon" Personen getäuscht werden......bzw sich täuschen lassen
    Ja wusstest du noch nicht um die neuen Stellenausschreibungen für Notare, sie müssen kompatibel sein zu einem PC, das man sie notgedrungener Weise auch in einem PC-Gehäuse arbeiten lassen kann.

  10. #60
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Mach dich mal mit dem Begriff "inter partes" vertraut.
    Ich spreche hier nicht von normalen Urteilen, sondern von Urteilen des BverfG, sowie von Grundsatzurteilen höherrangiger Gerichte...gemäß dieser Urteile kommt das stare decisis zur Geltung...und trotz allem wird generös dagegen verstoßen.

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