Du behauptest also, dass es zwischen Mensch und Person keinen Unterschied gibt....
...das mag dir im ersten Augenblick so erscheinen, allerdings gibt es per Definition (uA im jur. Wörterbuch) klare Unterscheidung.
Wenn es keinen Unterschied gäbe, bräuchte man keine unterschiedlichen Worte
Muss ich nicht....das VerwVfG iA befasst sich ausschliesslich mit Personen....Das kannst du sicherlich mit dem VerwVfG belegen.
Oder findest du in diesen unzähligen Artikel irgendwo das Wort 'Mensch'
Nö...auf keinen Fall sollte man aufhören Haare zu spalten.....denn der Staat ist ggü den Menschenrechten verpflichtet und verleiht Persönlichkeiten über Urkunden um den Mensch auszurauben.[
Hör auf, die Haare in 1/128 zu spalten - der Mensch ist eine Person, sobald es um Rechte und Pflichten gegenüber anderen Personen (Menschen oder auch juristischen Personen wie Unternehmen, Vereine, Staat) geht. So einfach ist das. Noch nie hat ein Richter diese feinen Unterschiede gemacht, von denen du hier dauernd schreibst. Solltest du das Gegenteil behaupten, sag mir doch bitte mal das Aktenzeichen eines einschlägigen Urteils, in dem der Richter gesagt hat, über den Menschen könne er nicht urteilen, über die Person dagegen schon.
Du wirst von Vereinen regiert, die dir einen immensen Teil deiner Lebenszeit klauen um mit dem Erwirtschafteten irgendwelchen Schabernack zu treiben.....Überpositive Rechtsgrundsätze haben es an sich, dass sie nicht explizit kodifiziert sind. Sind sie es dagegen, enthalten sie wieder Rechte und Pflichten für den Menschen, also die Person. Meistens dienen sie dem Schutz der Person in ihrem Verhältnis zum Staat, einer anderen Person.
Mehr findest du auf wikipedia unter "Person" ([Links nur für registrierte Nutzer]):
Wobei zu bemerken wäre, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen von keinen Bedingungen abhängig ist und auch nicht vom Staat nach Erfüllung bestimmter Forderungen verliehen oder ggf. wieder entzogen wird. Sie ist dem Menschen von Natur aus eigen. Man kann weder auf sie verzichten, noch kann der Staat sie einem wegnehmen. (Nur die Geschäftsfähigkeit kann eingeschränkt werden.) Menschen ohne Rechtsfähigkeit, also keine Personen, wären Sklaven, aber das gibt es im deutschen Recht nicht wegen Art. 1 GG.
Jetzt mal ehrlich....glaubst nur weil du dir 30 verschiedene Zahnpastas kaufen kannst alle 4 Jahre Kreuzchen machen darfst bist du ein Mensch mit Rechten....das ist armselig