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Thema: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

  1. #181
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    Kenne ich nicht. Du könntest ja mal als Vergleich die ersten 5 nebeneinander stellen. Dann sind wir genauso schlau wie du
    Die haben so oft am GG herumgepfuscht,- ich stelle hier mal einen Link ein ,- sehr übersichtliche Darstellung !

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  2. #182
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Danke, kannte ich noch nicht.

    Das finde ich gutsteht weiter unten:

    Zitat

    Fazit: Wir haben in Deutschland kein einziges Gesetz, das gilt. 1. hat der Bundestag in seiner 53-jährigen Geschichte noch nie eins beschlossen, sondern nur im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
    2. Hat der alliierte Kontrollrat bisher jedes Bundesgesetzblattgesetz durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt widerrufen. Sogar das Grundgesetz gilt schon lange nicht mehr, weil US Minister James Baker 1990 in Paris den Paragrafen 23 b des Grundgesetzes im Beisein von Kohl annuliert hat. Dieser Paragraph regelte die örtliche Zuständigkeit der Bundesrepublik (Eine Präambel ist kein Gesetz). Sie ist für Nirgenwo mehr zuständig.
    Das dürfe euch doch nicht ganz unbekannt sein, weil alle deutschen Behörden und die Polizei sowieso so handeln, als gäbe es keine Gesetze, also nach dem oben gesagten richtig: Hauptsache der Bürger wird so richtig schön untergebuttert! Wehrt er sich, lernt er die staatliche Knute so richtig schön kennen oder wird gleich in die Klappsmühle eingeliefert.
    Abschließend möchte ich noch sagen, daß ich meinen Hut vor dem Kontrollrat der Allierten ziehe. Die sind wirklich pfiffig, die Jungs.
    PS: Habt ihr eigentlich gewußt, das Asyl ein anderer Ausdruck für Teufel ist?


    Eigentlich alles nur Schein, egal wohin man sieht.

  3. #183
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    1. hat der Bundestag in seiner 53-jährigen Geschichte noch nie eins beschlossen, sondern nur im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
    Der Kommentator hat wirklich ein Problem zwischen den Ohren. Der Bundestag beschließt Gesetze am laufenden Band. Kann jeder in den Protokollen nachlesen. Nach der Ausfertigung werden sie natürlich im BGBl verkündet. Aber da steht nur, was der Bundestag vorher beschlossen hat.

    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    2. Hat der alliierte Kontrollrat bisher jedes Bundesgesetzblattgesetz durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt widerrufen.
    Eine Quelle wäre charmant. Als der Kontrollrat seine Arbeit endgültig eingestellt hat, gab es noch gar kein BGBl.

    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    Sogar das Grundgesetz gilt schon lange nicht mehr, weil US Minister James Baker 1990 in Paris den Paragrafen 23 b des Grundgesetzes im Beisein von Kohl annuliert hat.
    Erstens kann ein ausländischer Minister nichts dergleichen tun, zweitens ist das nie geschehen, sondern frei erlogen, drittens war Kohl damals in Paris überhaupt nicht anwesend, und viertens gab es im Grundgesetz niemals einen §23b.

    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    Abschließend möchte ich noch sagen, daß ich meinen Hut vor dem Kontrollrat der Allierten ziehe. Die sind wirklich pfiffig, die Jungs.
    Das ist nett von dir, nur gibt es seit 1948 gar keinen Kontrollrat mehr. Jedenfalls ist er seit damals nie mehr zusammengetreten.

  4. #184
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Blödsinn - das Handelsgesetzbuch gilt für Kaufleute. Und die sind sehr wohl Träger von Rechten und Pflichten. Was denkst du denn?
    Für Parteien gilt aber das Parteiengesetz, und da steht drin (§37), dass eine Partei als solche als rechtsfähig behandelt wird, auch wenn sie ein nicht eingetragener Verein ist. Eine Partei kann also Besitz haben oder mieten, Arbeitgeber oder Herausgeber sein usw. usw. Sonst könnte sie kaum sinnvoll am politischen Leben teilnehmen.
    § 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
    § 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 54 Nicht rechtsfähige Vereine
    Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.

    Was das für eine Klage bedeutet dürfte klar sein.....mitunter ist die Staatsanwaltschaft ggü des Justizministeriums weisungsgebunden....
    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
    Die goldene Regel (hier in der Postivform):
    "Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
    http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
    Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht

  5. #185
    Friede sei in Euch! Benutzerbild von Die Petze
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Jeder Mensch ist eine Natürliche Person - nicht jede Natürliche Person muss ein Mensch sein, Marsianer wären auch welche.
    "IST" ist falsch...."hat" wäre richtig
    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
    Die goldene Regel (hier in der Postivform):
    "Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
    http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
    Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht

  6. #186
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    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Der Kommentator hat wirklich ein Problem zwischen den Ohren. Der Bundestag beschließt Gesetze am laufenden Band. Kann jeder in den Protokollen nachlesen. Nach der Ausfertigung werden sie natürlich im BGBl verkündet. Aber da steht nur, was der Bundestag vorher beschlossen hat.








    Eine Quelle wäre charmant. Als der Kontrollrat seine Arbeit endgültig eingestellt hat, gab es noch gar kein BGBl.



    Erstens kann ein ausländischer Minister nichts dergleichen tun, zweitens ist das nie geschehen, sondern frei erlogen, drittens war Kohl damals in Paris überhaupt nicht anwesend, und viertens gab es im Grundgesetz niemals einen §23b.



    Das ist nett von dir, nur gibt es seit 1948 gar keinen Kontrollrat mehr. Jedenfalls ist er seit damals nie mehr zusammengetreten.

    Hättest du die Seite von Praktiker angeklickt, hättest du diesen Kommentar lesen können und gewußt, es ist nicht von mir.

  7. #187
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Was das für eine Klage bedeutet dürfte klar sein.....
    Gewiss: dass eine Klage überhaupt möglich ist. Den nicht eingetragenen Verein kann man nicht verklagen.

  8. #188
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    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    Hättest du die Seite von Praktiker angeklickt, hättest du diesen Kommentar lesen können und gewußt, es ist nicht von mir.
    Habe ich, darum habe ich ja ausdrücklich geschrieben, dass "der Kommentator" ein Problem zwischen den Ohren hat, nicht du. Allerdings hatte ich das beim letzten Satz wohl schon wieder vergessen. Pardon.

    Ich nehme jedenfalls erfreut zur Kenntnis, dass du dir diesen Stuss offenbar nicht zu eigen machst.

  9. #189
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    "IST" ist falsch...."hat" wäre richtig
    Bitte erklären!
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  10. #190
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    Standard AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    "IST" ist falsch...."hat" wäre richtig
    Einen Wellensittich hat man, oder auch einen anderen Vogel. Eine Person ist man. Es handelt sich dabei um die Rolle, die der Mensch als Mitglied der Gemeinschaft spielt, als Träger von Rechten und Pflichten eben.

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