Danke, kannte ich noch nicht.
Das finde ich gutsteht weiter unten:
Zitat
Fazit: Wir haben in Deutschland kein einziges Gesetz, das gilt. 1. hat der Bundestag in seiner 53-jährigen Geschichte noch nie eins beschlossen, sondern nur im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
2. Hat der alliierte Kontrollrat bisher jedes Bundesgesetzblattgesetz durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt widerrufen. Sogar das Grundgesetz gilt schon lange nicht mehr, weil US Minister James Baker 1990 in Paris den Paragrafen 23 b des Grundgesetzes im Beisein von Kohl annuliert hat. Dieser Paragraph regelte die örtliche Zuständigkeit der Bundesrepublik (Eine Präambel ist kein Gesetz). Sie ist für Nirgenwo mehr zuständig.
Das dürfe euch doch nicht ganz unbekannt sein, weil alle deutschen Behörden und die Polizei sowieso so handeln, als gäbe es keine Gesetze, also nach dem oben gesagten richtig: Hauptsache der Bürger wird so richtig schön untergebuttert! Wehrt er sich, lernt er die staatliche Knute so richtig schön kennen oder wird gleich in die Klappsmühle eingeliefert.
Abschließend möchte ich noch sagen, daß ich meinen Hut vor dem Kontrollrat der Allierten ziehe. Die sind wirklich pfiffig, die Jungs.
PS: Habt ihr eigentlich gewußt, das Asyl ein anderer Ausdruck für Teufel ist?
Eigentlich alles nur Schein, egal wohin man sieht.
Der Kommentator hat wirklich ein Problem zwischen den Ohren. Der Bundestag beschließt Gesetze am laufenden Band. Kann jeder in den Protokollen nachlesen. Nach der Ausfertigung werden sie natürlich im BGBl verkündet. Aber da steht nur, was der Bundestag vorher beschlossen hat.
Eine Quelle wäre charmant. Als der Kontrollrat seine Arbeit endgültig eingestellt hat, gab es noch gar kein BGBl.
Erstens kann ein ausländischer Minister nichts dergleichen tun, zweitens ist das nie geschehen, sondern frei erlogen, drittens war Kohl damals in Paris überhaupt nicht anwesend, und viertens gab es im Grundgesetz niemals einen §23b.
Das ist nett von dir, nur gibt es seit 1948 gar keinen Kontrollrat mehr. Jedenfalls ist er seit damals nie mehr zusammengetreten.
§ 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen GesetzbuchsFür Parteien gilt aber das Parteiengesetz, und da steht drin (§37), dass eine Partei als solche als rechtsfähig behandelt wird, auch wenn sie ein nicht eingetragener Verein ist. Eine Partei kann also Besitz haben oder mieten, Arbeitgeber oder Herausgeber sein usw. usw. Sonst könnte sie kaum sinnvoll am politischen Leben teilnehmen.
§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 54 Nicht rechtsfähige Vereine
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.
Was das für eine Klage bedeutet dürfte klar sein.....mitunter ist die Staatsanwaltschaft ggü des Justizministeriums weisungsgebunden....
Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
Die goldene Regel (hier in der Postivform):
"Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht
Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
Die goldene Regel (hier in der Postivform):
"Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht
Habe ich, darum habe ich ja ausdrücklich geschrieben, dass "der Kommentator" ein Problem zwischen den Ohren hat, nicht du. Allerdings hatte ich das beim letzten Satz wohl schon wieder vergessen. Pardon.
Ich nehme jedenfalls erfreut zur Kenntnis, dass du dir diesen Stuss offenbar nicht zu eigen machst.
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