Ein Staatsangehöriger ist zwangsläufig eine Person, weil mit der Staatsangehörigkeit Rechte und Pflichten verbunden sind.
Eine Fiktion ist das aber keineswegs. "Fiktion" bedeutet, dass man etwas annimmt, obwohl man weiß, dass es in Wirklichkeit nicht so ist. Der Fall liegt hier nicht vor.
Wer wirklich mal ins Personalausweisgesetz schaut, was du wohl noch nie getan hast, der stellt fest, dass das dort nicht steht.
Trotzdem ist es korrekt. Was normalerweise auch völlig ausreichend ist. "Vermutung" bedeutet im juristischen Sinne: Wer das Gegenteil behauptet, trägt die Beweislast. Bis zum Erweis des Gegenteils gilt der vermutete Sachverhalt als gegeben. (Es gibt sogar unwiderlegliche Vermutungen, bei denen es auf den tatsächlichen Sachverhalt gar nicht ankommt, aber das hier ist keine.)
Als urkundlicher Nachweis deiner deutschen Staatsangehörigkeit, ja. Den braucht allerdings kaum jemand mal, und nur wenige Leute dürften so ein Ding haben. Im praktischen Leben genügt in aller Regel die "rechtliche Vermutung", die sich auf die Vorlage deutscher Identitätspapiere stützt. Mir jedenfalls hat man noch in keinem Land der Welt (Deutschland eingeschlossen) gesagt, mein deutscher Ausweis oder Pass wäre ja sehr schön, aber das sei kein Beweis dafür, dass ich wirklich Deutscher sei. (Was den Leuten dort vermutlich auch ziemlich egal war, so lange sie wussten, welcher Staat für mich verantwortlich wäre, falls es irgendwelchen Ärger mit mir geben würde.)
Erstens würde mich mal interessieren, wo im Besatzungsrecht das stand (bitte Fundstelle zitieren).
Zweitens wurde das Besatzungsrecht 1955 in deutsches Recht umgewandelt.
Drittens wurde dieses ehemalige Besatzungsrecht größtenteils schon in den 50er Jahren vom Bundestag aufgehoben, die letzten Reste 2007.
Viertens müssen wir ja leider auf die sowjetische Schutzmacht schon seit mehr als 20 Jahren verzichten, die britische hat klare Pläne für ihren geordneten Rückzug, die französischen Kräfte gehören zu einer gemeinsamen deutsch-französischen Brigade (das Kommando haben abwechselnd deutsche und französische Offiziere), und die amerikanische Präsenz bewegt sich seit einer Reihe von Jahren auch immer mehr in Richtung reine Symbolik. Jedenfalls ist die Bundeswehr den hier stationierten Amis heute etwa im Verhältnis 6:1 überlegen.
Fünftens gibt es Nazis hierzulande gar nicht so wenige, und zwar ganz öffentlich, aber die wenigsten davon dürften sich für deine Haarspaltereien interessieren oder irgendwelche Scheine in welcher Regenbogenfarbe auch immer besitzen. Die Alliierten interessiert das übrigens auch nicht.
Es gab seit 1870 die Bundesangehörigkeit (zum Norddeutschen Bund), später die Reichsangehörigkeit. Heute nennt man es eben deutsche Staatsangehörigkeit, was es natürlich früher auch schon war.
Welche Gesetze der Nazis von den Alliierten aufgehoben wurden, ist in den entsprechenden Kontrollratsgesetzen spezifisch aufgeführt. Dass pauschal alle Gesetze aus Hitlers Kanzlerschaft aufgehoben wurden, ist Blödsinn. Straßenverkehrsordnung und Energiewirtschaftsgesetz sowie Reichskonkordat wären Gegenbeispiele - die gelten bis heute (wenn auch in verschiedentlich novellierter Form). Auch ein Blick in Art. 123 GG täte dir sicher auch gut. Und dann kannst du uns sicher auch erklären, wer dich wovor "schützen" muss.
Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
Die goldene Regel (hier in der Postivform):
"Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht
Ja....du hast recht....hab mich geirrt....steht allerdings auf ner offiziellen Website....
Interessant ist jedenfalls, dass die Angaben auf einem Personalausweis nicht dem Gesetz entsprechen....und somit der PA ein falsches Dokument ist.
Dazu:
[Links nur für registrierte Nutzer]§ 23 Personalausweisregister
(1) Die Personalausweisbehörden führen Personalausweisregister.
(2) Das Personalausweisregister dient der Durchführung dieses Gesetzes, insbesondere
1.
der Ausstellung der Ausweise und der Feststellung ihrer Echtheit und
2.
der Identitätsfeststellung der Person, die den Ausweis besitzt oder für die er ausgestellt ist.
(3) Das Personalausweisregister darf neben dem Lichtbild, der Unterschrift des Ausweisinhabers und verfahrensbedingten Bearbeitungsvermerken ausschließlich folgende Daten enthalten:
1.
Familienname und Geburtsname,
2.
Vornamen,
...
z Vgl
Juristisch, und auch in der deutschen Umgangssprache, ist Name von Familienname zu unterscheiden
Duden
Name:
[Links nur für registrierte Nutzer]Bezeichnung, Wort, mit dem etwas als [Vertreter einer] Art, Gattung von gleichartigen Gegenständen, Lebewesen o. Ä. benannt wird; Gattungsname, Appellativ
kennzeichnende Benennung eines Einzelwesens, Ortes oder Dinges, durch die es von anderen seiner Art unterschieden wird; Eigenname
Ruf, Renommee
Familienname:
[Links nur für registrierte Nutzer]Name, den jemand aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie (1a) trägt und den er in der Regel bei der Geburt oder anlässlich einer Heirat bekommt; Nachname; Zuname
Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
Die goldene Regel (hier in der Postivform):
"Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
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Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Du solltest es wirklich mal versuchen. §23 PAuswG sagt nichts darüber, was im Ausweis stehen muss. Schon gar nichts darüber, wie das entsprechende Formularfeld benannt sein muss.
Und das Muster, das zu zeigst, stammt aus der PAuswV; somit kann es nicht gesetzwidrig sein.
Es ist dir sicher aufgefallen, dass ein Unterschied zwischen "Name" und "Vorname" gemacht wird. Unter dem "Namen" eines Menschen versteht man in der deutschen Umgangssprache seinen Familiennamen, während der Vorname zur noch genaueren Bezeichnung dient. Vom "Familiennamen" spricht man eigentlich nur, wenn man einen Unterschied zum Vornamen herausstellen will. Wer kein Deutsch kann, dem hilft sicherlich die englische Übersetzung, wo "Surname" und "Given Names" erwähnt werden, oder die französische mit "Nom" und "Prénom". Offensichtlich ist der Sprachgebrauch in Frankreich genau so wie bei uns.
Name= Bezeichnung einer Sache
Famielienname= Name einer Familie
§ 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:
1.
Familienname und Geburtsname,
2.
Vornamen,
3.
Doktorgrad,
4.
Tag und Ort der Geburt,
Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
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Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht
Dass man mit dem "Namen" auch einen Menschen bezeichnen kann, ist dir wohl nie aufgefallen. Wenn ich mich jemandem vorstelle, sage ich gewöhnlich "Mein Name ist Meiermüller", nicht: "Mein Familienname ist Meiermüller". Dürrenmann konnte auch kein Deutsch: "Sein Name sei Gantenbein".
Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
Die goldene Regel (hier in der Postivform):
"Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
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Das ist doch nur Wortklauberei....ob nun Familienname da steht oder Name, spielt doch gar keine Rolle, wenn du zu einer polizeilichen Aussage geladen wirst, fragt man dich auch nur Name und Vorname....der Geburtsname ist nur dann wichtig, wenn du z. b. heiratest, eine Straftat begangen hast und später geheiratet hast und für die Stammbaumführung und Geburt, alles andere spielt doch nur noch eine untergeordnete Rolle.
So lange ich nicht volljährig bin spricht man übrigens vom Familienname, danach nur noch vom Name...ist dir dies schon mal aufgefallen?
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