Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
Glaube der erste Schritt ist keine Anmeldung bei der Geburt beim Standesamt. Mit der Anmeldung bist du zur Person erklärt und bekommst eine Nummer.

Ich weiß nicht ob die deutsche Staatsbürgerschaft auch dazu gehört.
Ein Blick ins BGB §1 täte dir sicher gut. Rechtsfähig, also eine Person, wirst du mit der Vollendung der Geburt. Das Standesamt hat damit nichts zu tun.

Ob du mit der Geburt auch deutscher Staatsangehöriger wirst, hängt davon ab, ob deine Eltern welche sind. Steht alles im StAG.