Zitat von
GSch
Der Kommentator hat wirklich ein Problem zwischen den Ohren. Der Bundestag beschließt Gesetze am laufenden Band. Kann jeder in den Protokollen nachlesen. Nach der Ausfertigung werden sie natürlich im BGBl verkündet. Aber da steht nur, was der Bundestag vorher beschlossen hat.
Eine Quelle wäre charmant. Als der Kontrollrat seine Arbeit endgültig eingestellt hat, gab es noch gar kein BGBl.
Erstens kann ein ausländischer Minister nichts dergleichen tun, zweitens ist das nie geschehen, sondern frei erlogen, drittens war Kohl damals in Paris überhaupt nicht anwesend, und viertens gab es im Grundgesetz niemals einen §23b.
Das ist nett von dir, nur gibt es seit 1948 gar keinen Kontrollrat mehr. Jedenfalls ist er seit damals nie mehr zusammengetreten.