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Thema: KfZ-Steuer und Beamten-Prosa

  1. #51
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
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    Standard AW: KfZ-Steuer und Beamten-Prosa

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Das Kleingedruckte eben.
    Führte bei mir dereinst dazu, daß das Finanzamt für eine kleine Immobilie die Abschreibungsbeträge über 8 Jahre nicht mehr anerkennen wollte, und die aus rund 50T Euro ermittelten Steuern, natürlich sofort und mit den üblichen Standarddrohungen im Text, einzutreiben gedachte.
    Charmant war dabei die völlige Ignoranz gegenüber ihren eigenen Bescheiden, und noch interessanter gegenüber der damals geltenden Rechtslage.
    Ich brauchte etwa 3 oder 4 Stunden Netzrecherche einschlägiger Finanzgerichtsurteile, die ich dann in einem Antwortschreiben zitierte in dem ich das Ansinnen freundlich zurückwies.

    Nach einigen Wochen erhielt ich dann einen sehr dicken Umschlag mit "endgültigen" Steuerbescheiden der zurückliegenden 8 Jahre, nach deren Lektüre ich ein feines Fläschchen köpfte angesichts der eingesparten Kosten für einen Anwalt.

    Sie versuchen's halt. Die Ansicht, das Finanzamt handelte stets nach geltender Rechtslage, ist mehr als naiv.
    Außerdem: sie arbeiten nicht gerne. Ein Widerspruch (sollte natürlich halbwegs begründbar sein) ist alleine deshalb nicht selten erfolgreich, weil sie sich ungern mit Querulanten herumschlagen.
    Denn sie bekommen keine Provision. Zumindest noch nicht.
    Warum gerade einen Anwalt? Reicht da nicht ein Steuerberater völlig aus? Anwälte sind ein sehr teures Vergügnen, mit ihrer Streitwertbeteiligung, dazu kommt dabei sowieso nichts dabei raus. Sieht man bei Hoeneß. Das war richtig teuer. Der hat nicht umsonst auf die Berufung verzichtet, während seine Anwälte nichts taten außer die Berechnungen der Dame vom FA sofort anzuerkennen.

    Aufgrund des Rechtsformalismus und dessen Auslegung werden die Steuern hierzulande ja jeweils v.a. so gezahlt, was der Stb mit dem jeweiligen Steuerbeamten da ausschnapst. Der hats mehr mit diesem und jenen, der andere hats ganz wichtig mit was anderem. Deshalb finde ich die besten Stber die, welche vorher Steuerbeamte waren.
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

  2. #52
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: KfZ-Steuer und Beamten-Prosa

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Es gibt ja auch ernsthaftere Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Was ich bei den Brüdern nie begriffen habe: die sind immer sofort mit der Drohung Vollstreckung/Pfändung bei der Hand. D.h., sie würden um eines kurzfristigen Ertrags willen die Kuh lieber schlachten, die ansonsten noch lange Jahre Milche geben könnte. Vollkommen schwachsinnig.
    Mahnungen oder Drohung mit Ankuendigung von Vollstreckungsmassnahme
    laegen noch im gruenen Bereich. Besonders gefaehrlich ist die Regelung bei
    der Umsatzsteuer, weil der Steuerpflichtige diese fuer das Finanzamt einnimmt.

    Es gibt bei saeumigen Umsatzsteuerzahlungen nur noch ein Mahnung. Wer
    diese Mahnung verschlampt oder zu spaet reagiert weil er z.B. im Urlaub
    ist oder auf Dienstreisen, dem wird ohne Ankuendigung der Vollstreckung
    ein Pfaendungsvermerk allen bekannten Konten gelegt.

    Dabei ist nicht die Summe der schuldigen Umsatzsteuer entscheidend. Es
    hat Umsatzsteuerpfaendungen fuer EURO Betraege im einstelligen Bereich
    gegeben.

    Liegt der Pfaendungsvermerk auf dem Konto hat das fatale Folgen fuer
    die Boenitaetseinstufung weil die Bank sofort Mitteilungen an die Schufa
    macht. Besonders vorsichtig muss man bei der Postbank sein, weil die
    Angestellten bei der Postbank noch " Beamtendenken " haben und ohne
    Ruecksicht Pfaendungsvermerke sofort an die Schufa weitergeben.

    Die Penner von der Postbank haben mir nach einer Umsatzsteuerpfaendung
    auf meinem Geschaeftskonto sofort den Dispositionskredit gekuendigt und
    die Kreditkarte entzogen. Nach dem Kontoausgleich habe ich sofort die
    Bank gewechselt, das Geschaeftskonto bei der Postbank brach liegen
    lassen und mir bei der Deutschen Bank und der Bank of China
    zwei neue Geschaeftskonten einrichten lassen.

    Einen gewissen Lerneffekt hatte die Lektion des Finanzamtes ohne Frage.
    Ich bin bei Umsatzsteuerzahlungen seit dem Vorfall besonders sorgfaeltig
    und ueberwache die Faelligkeitstermine persoenlich.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  3. #53
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    Standard AW: KfZ-Steuer und Beamten-Prosa

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Das ist schon länger so, aber die Einzugsermächtigung kann man sofort nach Zulassung entziehen. Zumindest hab ich das immer so gemacht.
    Wie wahr...wie wahr...wie wahr .

    Im Ländle ist das ja schon seit gut 10 oder mehr Jahren Pflicht, dass man dem Staat per Zwang Zugang auf das Konto verschafft - also fleissig unterschreiben, Papiere und Schilder einsacken und dann ein Schreiben auf den Tisch legen, wo die Einzugsermächtigung wieder entzieht wird und fertig.

  4. #54
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    Standard AW: KfZ-Steuer und Beamten-Prosa

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Man nennt das Dauerbescheid. Seit 2014 ist fuer KFZ-Steuer nicht mehr das oertliche Finanzamt zustaendig sondern zentral das Hauptzollamt.
    Wer keinen Abbuchungsauftrag erteilt hat muss dafuer selbst Sorge tragen das er jeweils zum Faelligkeitstermin ohne Aufforderung ueberweist oder
    einen Dauerauftrag einrichtet.
    Dazu fällt mir dann doch eine Frage ein...hier handelt es sich doch um Weitergabe von Steuerdaten und diese sind doch durch das Steuergeheimnis besonders geschützt...wurde man darüber als entsprechender Bürger informiert und musste dazu seine Einwilligung geben oder hat dies irgend ein überbesoldeter Bürokrat so entschieden?

  5. #55
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: KfZ-Steuer und Beamten-Prosa

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Dazu fällt mir dann doch eine Frage ein...hier handelt es sich doch um Weitergabe von Steuerdaten und diese sind doch durch das Steuergeheimnis besonders geschützt...wurde man darüber als entsprechender Bürger informiert und musste dazu seine Einwilligung geben oder hat dies irgend ein überbesoldeter Bürokrat so entschieden?
    Das weiss ich nicht genau! So wie ich das sehe ist nicht die Steuerhoheit verschoben
    worden weil die Finanzaemter eben einen Dauerbescheid erstellen. Der Zoll hat nur
    die Funktion der Abrechnung und Eintreibung. Wer seine KFZ-Steuer nicht zahlt wird
    zukuenftig Besuch von Zollbeamten bekommen die ihm sein Auto entstempeln.

    Vorher war es die Polizei und die hatte auch in solchen Fallen die Daten vom Finanzamt
    um das Fahrzeug stillzulegen bis die KKZ Steuerschuld vom Halter bezahlt worden ist.
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  6. #56
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    Standard AW: KfZ-Steuer und Beamten-Prosa

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Das weiss ich nicht genau! So wie ich das sehe ist nicht die Steuerhoheit verschoben worden weil die Finanzaemter eben einen Dauerbescheid erstellen. Der Zoll hat nur
    die Funktion der Abrechnung und Eintreibung. Wer seine KFZ-Steuer nicht zahlt wird zukuenftig Besuch von Zollbeamten bekommen die ihm sein Auto entstempeln.

    Vorher war es die Polizei und die hatte auch in solchen Fallen die Daten vom Finanzamt um das Fahrzeug stillzulegen bis die KKZ Steuerschuld vom Halter bezahlt worden ist.
    Naja, wer die Funktion der Abrechnung UND Beitreibung erfüllt, der muss auch Zugriff auf die entsprechenden Steuerdaten habe, weil sonst ist es ja nix mit abrechnen und beitreiben - würde ich ´mal meinen.

    Also Wohnort, Steuernummer, Kfz (Typ, Modell, Motorisierung, Kennzeichen, Alter etc.)...das sind schon nicht unwesentlich persönliche Daten, welche da die Finanzämter sozusagen verschachert haben...sprich, das Steuergeheimnis ist wohl am Ende des Tages genau so geheim wie das Bankgeheimnis...jeder Hanswurst bekommt die Daten.

    Mit der Polizei...dies ist ja erst ins Spiel gekommen, wenn Du Deine Steuern nicht bezahlst hast...also faktisch Steuerhinterziehung betreibst und dies ist nun einmal eine Straftat.

    Der Vergleich mit der Polizei halte ich für mich haltbar...

  7. #57
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    Standard AW: KfZ-Steuer und Beamten-Prosa

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Das weiss ich nicht genau! So wie ich das sehe ist nicht die Steuerhoheit verschoben
    worden weil die Finanzaemter eben einen Dauerbescheid erstellen. Der Zoll hat nur
    die Funktion der Abrechnung und Eintreibung. Wer seine KFZ-Steuer nicht zahlt wird
    zukuenftig Besuch von Zollbeamten bekommen die ihm sein Auto entstempeln.

    Vorher war es die Polizei und die hatte auch in solchen Fallen die Daten vom Finanzamt
    um das Fahrzeug stillzulegen bis die KKZ Steuerschuld vom Halter bezahlt worden ist.
    Die Entstempelung des KFZ nimmt im Bereich "ruhender Verkehr" die Zulassungsbehörde vor. Zumindest hier im Land Brandenburg. Die fahren an den Meldeadressen herum und suchen nach den Fahrzeugen. Selbst schon erlebt - gilt da auch bei fehlendem Versicherungsschutz.

    Ansonsten legt die mobile Blaumanntruppe die Karre bei ner Verkehrskontrolle und nach der Halterabfrage mit negativem Eintrag vor Ort still.

    Das Hauptzollamt ist eher für den bürokratischen Kram zuständig.
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  8. #58
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    Standard AW: KfZ-Steuer und Beamten-Prosa

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Die Entstempelung des KFZ nimmt im Bereich "ruhender Verkehr" die Zulassungsbehörde vor. Zumindest hier im Land Brandenburg. Die fahren an den Meldeadressen herum und suchen nach den Fahrzeugen. Selbst schon erlebt - gilt da auch bei fehlendem Versicherungsschutz.

    Ansonsten legt die mobile Blaumanntruppe die Karre bei ner Verkehrskontrolle und nach der Halterabfrage mit negativem Eintrag vor Ort still.

    Das Hauptzollamt ist eher für den bürokratischen Kram zuständig.
    Das sehe ich anders! Die Bundesvolksverraeterregierung hat bei der
    Zuweisung der Zustaendigkeit fuer den Einzug der KFZ-Steuer mit
    Sicherheit auch an die Einbeziehung der Ueberwachungsverfahren
    fuer LKW Maut gedacht.

    Der Zoll hat Zugriff auf die Videoueberwachung amtlicher Kennzeichen.
    Genau wie der Zoll gegen die LKW Mautpflicht verstossende LKW aus
    dem Verkehr ziehen kann, wird es zukuenftig bei PKWs funktionieren
    derren Halter die KFZ-Steuer nicht bezahlt haben.


    Wer denkt das bei der Kennzeichenueberwachung auf Mautstrecken
    nur LKW erfasst werden koennen, der ist gutglaeubig bis naiv.


    Das heisst wer seine KFZ-Steuer nicht bezahlt hat und nicht zuhause
    mit seinem Auto angetroffen wird, wo der Zoll ihn besucht, der wird
    frueh oder spaeter auf der Autobahn von der Kennzeichenueberwachung
    erfasst und vom Zoll, aus dem Verkehr gezogen.

    Ein aufschlussreicher Artikel ueber die Vorgaenge erschien bereits im
    Jahre 2014 in den Schaumburger Nachrichten.


    Schaumburger Nachrichten / 13.11.2013

    Thema des Tages / Kfz-Steuer Abgefahren: Zöllner kassieren künftig Kfz-Steuer

    Wer in Hameln oder in Stadthagen am Finanzamt vorbeifährt, ahnt wohl nicht, dass auch sein Auto in einer der dortigen Amtsstuben für Arbeit sorgt. Und zunehmend für Aufregung. Denn jeder Wagen ist davon betroffen, wenn im nächsten Jahr in Deutschland die große Umstellung beim Verwalten der Kraftfahrzeugsteuer vollzogen wird. Was ein Akt der Vereinfachung sein sollte, bringt nun Finanzbeamte, Zöllner und Ex-Beschäftigte von Bundeswehr, Post und Telekom in Wallung.

    Wer den langen Brief vom Finanzamt zur Sepa-Umstellung sehr aufmerksam gelesen hat, könnte sich als zumindest halbwegs informiert betrachten. Wenn er also auch den Satz in Klammern nicht ausgelassen hat, dann weiß der Steuerbürger, dass „bis längstens“ 30. Juni 2014 „die Landesfinanzbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer gemäß §18a Abs.1 Finanzverwaltungsgesetz als Bundesfinanzbehörden tätig“ werden. Ja, und danach? Das lässt das Schreiben offen. Aber kurz gesagt: Danach läuft’s anders.

    Derzeit werden im Finanzamt Hameln rund 145000 Fahrzeuge steuerlich verwaltet, in Stadthagen sind es 130000. 2014 muss das Festsetzen und Einziehen der Kfz-Steuer von den Ländern auf den Bund übertragen sein; in Niedersachsen soll der Prozess bereits zum 15. Februar abgeschlossen werden, bestätigt Hans-Werner Vischer, Sprecher des Hauptzollamtes Hannover.

    Dann ist der Zoll für diese Steuer zuständig.

    Wie sich zeigt, ist das ganze Verfahren viel mehr als nur ein fixes Umschalten in den Ämtern. Für die Landkreise Hameln-Pyrmont und Schaumburg bedeutet es vor allem:

    Die Kfz-Steuerstellen in den Finanzämtern werden Mitte Februar aufgelöst. 160 laufende Meter Akten müssen dann vom Zoll zum Beispiel in Stadthagen abgeholt werden. Die bisher für die Kfz-Steuer zuständigen Mitarbeiter erhalten nach Angaben aus der Oberfinanzdirektion Hannover (OFD) andere Aufgaben im Hause. Ein Stellenabbau ist nicht vorgesehen, denn die niedersächsische Finanzverwaltung gilt als unterbesetzt. Im Finanzamt Stadthagen müssen nach Worten von Sachgebietsleiterin Isrun Speer sechs Beschäftigte umlernen, in Hameln sind es drei und möglicherweise weitere aus dem Erhebungsbereich, wie Vorsteherin Sigrid Gabler sagt.

    Im Zollamt in Hameln sowie in der Zweigstelle Holzminden werden zwar Beamte in Sachen Kfz-Steuer kundig gemacht. Allerdings dienen sie nur in speziellen Fällen als ortsnahe Ansprechpartner – etwa, wenn sich ein Gehbehinderter von der Kfz-Steuer befreien lassen möchte, wozu er persönlich ins Amt humpeln muss. Auch für die Schaumburger ist in solchen Fällen künftig das Zollamt Hameln zuständig.

    Die Sachbearbeitung für Fahrzeuge mit HM-, SHG- oder RI-Kennzeichen erfolgt dann durch Zöllner in Lüneburg, etwaige Mahn- und Vollstreckungsverfahren übernehmen deren Kollegen in Braunschweig. Standorte für die Kfz-Steuerfestsetzung oder -eintreibung werden unter anderem auch Hannover, Hildesheim, Paderborn und Bielefeld sein – die Landkreise an der Oberweser tauchen in der Liste der bundesweit 80 neuen Kfz-Steuer-Dienststellen nicht auf.

    Die Kfz-Steuer gehört seit vier Jahren allein dem Bund; zuvor wurde die Einnahme mit den Ländern geteilt. Um die staatlichen Abläufe zu optimieren, hatten sich Bund und Länder geeinigt, der Bundesebene die 8,5 Milliarden Euro aus dieser Steuer komplett zu überlassen. Die Länder erhalten zum Ausgleich die 9,0 Milliarden Euro aus der Versicherungssteuer.

    Um diese Entflechtung auch verwaltungstechnisch zu vollziehen, müssen nun die Daten zu 58 Millionen Fahrzeugen an den Bund übertragen werden, allein in Niedersachsen geht es um 6,5 Millionen Autos. „Das ist ein immenser technischer Aufwand“, bestätigt OFD-Sprecher Bernhardt. Und er unterstreicht: „Die Übergabe der Kfz-Steuer an den Bund ist aufgrund der Größenordnung der Maßnahme arbeitsintensiv.“

    Bei der OFD sind eine Reihe von Mitarbeitern aus verschiedenen Bereichen mit der Umstellung befasst. Ihnen sitzen die Vertreter der Hauptzollämter gegenüber, die nun eine entsprechende Kfz-Steuerverwaltung mit bundesweit 1771 Bediensteten aufbauen. Deutschlands 39000 Zöllner sind angeblich auch ohne Kfz-Steuer mehr als ausgelastet – unter anderem mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit oder dem Inkasso für andere Behörden. Deshalb sollen Hunderte bisherige Mitarbeiter aus der Bundeswehr-Zivilverwaltung beispringen und in Steuerfragen fit gemacht werden.

    Der Wechsel von Olivgrün zu Mintgrün


    Im Zuge der Bundeswehrreform fallen bei der Armeeverwaltung 20000 der im vorigen Jahr noch 75000 Stellen weg. Die letzten von einst 123 Kreiswehrersatzämtern wurden vor einem Jahr aufgelöst; die Wehrbereichsverwaltungen – wie die in Hannover mit 750 Beschäftigten und einer 250-köpfigen Außenstelle in Kiel – sind seit vier Monaten Geschichte. Da könnten also viele Mitarbeiter vom oliv- zum mintgrünen Arbeitgeber wechseln. Der Zulauf von der Bundeswehr zum Zoll war Ende September allerdings mit rund 600 Vermittelten, davon 84 in Niedersachsen, so mäßig, dass schon das Scheitern des Projektes befürchtet wurde.

    Ex-Beschäftigte von Post und Telekom sind deshalb inzwischen ebenfalls eingeladen worden, ins Steuerfach zu wechseln. „Unter anderem im Rahmen von Hospitationen und Schulungen werden die Beschäftigten der Bundesverwaltung mit den Abläufen bei der Festsetzung und Erhebung der Kfz-Steuer vertraut gemacht“, schildert Bernhardt. Auch das Finanzamt Hameln beteiligt sich an diesen Unterweisungen; in Stadthagen hat sich noch kein Neu-Zöllner angekündigt.

    Zwar wird der Zoll im Kfz-Bereich neue Steuernummern vergeben, der Eigentümer des Autos kann aber die alte Zahlenkombination bei Anfragen weiterverwenden. In den meisten Fällen ist ja auch gar nicht der Finanzbeamte oder künftig der Zöllner sein Ansprechpartner, sondern der Mitarbeiter bei der Zulassungsbehörde des Landkreises. Von der Kreisverwaltung werden weiterhin die An-, Um- und Abmeldungen sowie Halterwechsel registriert.

    Die Landkreis-Angestellten übermitteln die Daten nach Flensburg ans Zentralregister des Kraftfahrtbundesamtes. Dort werden die Informationen von den Kfz-Steuerbeamten abgerufen.

    Die Autofahrer sollen von der Umstellung nach Planung der Verantwortlichen nicht viel mehr bemerken als den neuen Briefkopf auf dem Kfz-Steuerbescheid. Ob das so reibungslos und planmäßig klappt, ist jetzt die große Frage. Und noch bevor sich die Neuen mit der geltenden Kfz-Steuer vertraut gemacht haben, müssen sie schon die nächste große Herausforderung befürchten.

    Denn wenn die sich abzeichnende Große Koalition aus CDU/CSU und SPD tatsächlich die Autobahngebühr für Pkw beschließt, sind – zum versprochenen Ausgleich – auf einen Schlag zig Millionen Steuerbescheide zu ändern und zu verschicken.

    Dass die Kfz-Steuer durch die Autobahngebühr für Pkw ersetzt wird, erwarten Fachleute nicht mehr. Denn die Steuer benutzt der Staat auch als umwelt- und verkehrspolitisches Instrument. Sie ermöglicht zum Beispiel die Bevorzugung von abgasarmen Fahrzeugen. Das wäre mit einer Maut, die nur von Autobahnbenutzern verlangt wird, in diesem Maße nicht zu erreichen. Wie auch immer:

    Ab 2014 hat der Bund alle wichtigen Verkehrsabgaben in seiner Hand: neben der Kfz-Steuer auch die Mineralölsteuer und die Lkw-Maut.

    Die Kraftfahrzeugsteuer bei Pkw bemisst sich am Hubraum, der Art des Motors und dem Schadstoffausstoß. Bei Benzinern, die bis zum 4. November 2008 erstmals zugelassen wurden, reicht die Steuer von 6,75 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum (Euro 3) bis 25,36 Euro, bei Dieselmotoren von 15,44 bis 37,58 Euro. Seit Juli 2009 spielt bei Neuwagen der Kohlendioxidausstoß für die Steuerberechnung eine größere Rolle. Seit Anfang 2012 gilt ein Grenzwert von 110 Gramm pro Kilometer (zuvor 120 Gramm). Wer darunter liegt, wird von der Steuer befreit. Für jedes Gramm oberhalb dieser Schwelle fallen 2,00 Euro an, zusätzlich zum Sockelbetrag, der sich aus Kraftstoffart und Hubraum ergibt.

    Wer in Hameln oder in Stadthagen am Finanzamt vorbeifährt, ahnt wohl nicht, dass auch sein Auto in einer der dortigen Amtsstuben für Arbeit sorgt. Und zunehmend für Aufregung. Denn jeder Wagen ist davon betroffen, wenn im nächsten Jahr in Deutschland die große Umstellung beim Verwalten der Kraftfahrzeugsteuer vollzogen wird. Was ein Akt der Vereinfachung sein sollte, bringt nun Finanzbeamte, Zöllner und Ex-Beschäftigte von Bundeswehr, Post und Telekom in Wallung.

    (…) die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern (…) werden durch Bundesfinanzbehörden verwaltet. Der Aufbau dieser Behörden wird durch Bundesgesetz geregelt. (…)
    Grundgesetz, Artikel 108, Absatz 1



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    Im uebrigen " realisiert " der Zoll neben den eigenen Forderungen,
    der LKW Maut und der KFZ Steuer auch andere oeffentlich-rechtliche
    Forderungen, wie zum Beispiel die der Agenturen fuer Arbeit, der
    Krankenkassen und der Berufsgenossenschaften.
    Geändert von ABAS (23.02.2016 um 11:16 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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    (Sheriff von Nottingham)

  9. #59
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    Standard AW: KfZ-Steuer und Beamten-Prosa

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Das sehe ich anders! Die Bundesvolksverraeterregierung hat bei der
    Zuweisung der Zustaendigkeit fuer den Einzug der KFZ-Steuer mit
    Sicherheit auch an die Einbeziehung der Ueberwachungsverfahren
    fuer LKW Maut gedacht.

    Der Zoll hat Zugriff auf die Videoueberwachung amtlicher Kennzeichen.
    Genau wie der Zoll gegen die LKW Mautpflicht verstossende LKW aus
    dem Verkehr ziehen kann, wird es zukuenftig bei PKWs funktionieren
    derren Halter die KFZ-Steuer nicht bezahlt haben.


    Wer denkt das bei der Kennzeichenueberwachung auf Mautstrecken
    nur LKW erfasst werden koennen, der ist gutglaeubig bis naiv.


    Das heisst wer seine KFZ-Steuer nicht bezahlt hat und nicht zuhause
    mit seinem Auto angetroffen wird, wo der Zoll ihn besucht, der wird
    frueh oder spaeter auf der Autobahn von der Kennzeichenueberwachung
    erfasst und vom Zoll, aus dem Verkehr gezogen.

    Ein aufschlussreicher Artikel ueber die Vorgaenge erschien bereits im
    Jahre 2014 in den Schaumburger Nachrichten.





    Im uebrigen " realisiert " der Zoll neben den eigenen Forderungen,
    der LKW Maut und der KFZ Steuer auch andere oeffentlich-rechtliche
    Forderungen, wie zum Beispiel die der Agenturen fuer Arbeit, der
    Krankenkassen und der Berufsgenossenschaften.
    Letzteres ist mir bekannt. Ich war lange genug selbständig.

    Was die Stillegeungung von KFZ angeht, habe ich den Istzustand hier in Brandenburg beschrieben und spreche da aus eigener Erfahrung.
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