Dein roter Freund Oppermann hat sich nach geltendem Recht (wenn es denn wirklich gelten würde) einer Straftat schuldig gemacht, nämlich durch die Vorwarnung von Edathy. Der konnte dann nämlich in aller Ruhe seine Datenspeicher mit den Bildchen vernichten, bevor der Staatsanwalt anrückte.
Was dieser Oppermann (samt dem Musel-Apologeten Friedrich) da getan hat, läuft in einem ordentlichen Rechtsstaat üblicherweise unter "Vereitelung der Aufklärung einer Straftat" oder "Behinderung der Polizeiarbeit" oder so ähnlich.
Dieser ganze Sumpf stinkt zum Himmel - und an diesem Gestank beteiligst du dich gerade mit diesem Strang....