Ich würde das mal so formulieren, es gibt zu dem Vorfall ein bestehendes Aktenzeichen unter dem der erstgenannte Anwalt auf das Bestätigungsschreiben des Einspruch wartet...er ist somit zu diesem Aktenzeichen mandatiert.
Der andere Anwalt ist in anderer Sache mandatiert....nun die Frage ist im ersteren Fall bereits eine Klage am laufen oder erhoben worden?
Der Justiz in diesem Land kannst du eh nicht trauen, Fehler machen ja immer nur die anderen....jedoch nie so einige Stümper der Justiz.....die leisten mitunter noch Beihilfe.