Ein Maulverbot ausgerechnet für diejenigen, die den nötigen Sachverstand mitbringen?Scharfe Kritik übte Schäuble am Verfassungsrechtler Udo Di Fabio, der die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als verfassungswidrig eingestuft hatte. Ehemalige Verfassungsrichter sollten sich mit solchen öffentlichen Wortbeiträgen zurückhalten, sagte Schäuble.
Di Fabio legte in seinem Gutachten zuvor dar, dass der Bund verpflichtet sei, die Staatsgrenzen wirksam zu sichern und die Aufnahme von Flüchtlingen zu begrenzen. So heißt es in einem kommentierenden Positionspapier zu dem 126-seitigen Gutachten, das die Staatsregierung auch im Internet veröffentlichte.
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Gerade ehemalige Verfassungsrichter haben nicht nur das Recht, sondern geradezu die Pflicht, ihre Meinung öffentlich zu äußern. Niemand sonst kann so qualifiziert argumentieren, sich eine derart qualifizierte Meinung bilden. Und ausgerechnet der soll schweigen, wo sich jede Krampfhenne lautstark zu Wort melden darf?Zitat von Art. 5 GG