„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Ein Richter wrd für eine Amtszeit von 12 Jahren gewählt und kann nicht wiedergewählt werden.
Sobald ein Richter gewählt ist, können nur noch seine Kollegen amBVerfG ihm ans Bein Pinkeln.
Es gibt also weder eine Garantie für die Richterwähler, das ein gwählter Richter ein gewünschtes Verhalten an den Tag legt, noch Druckmittel ihn zu zwingen. Dankbarkeit kann man nur von jemanden erwarten der etwas zu verlieren hat.
Wenn wir uns jetzt Peter Müller betrachten, er hat einen interessanten Werdegang, ist aber in diesem speziellen Fall eine schlechte Wahl für deine Argumentation. Sofern ich mich nicht irre ist Müller durch den Bundesrat gewählt worden.
Eine Entscheidung pro Schachtschneider wäre im Interesse der Länder.......
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Mit der Klage wird er nicht weit kommen. Ein individuell einklagbares Grundrecht auf ein "gutes Leben" gibt es nicht. Als Hochschullehrer wird er wohl auch nicht so schlecht verdienen. Sollte es ein Grundrecht auf Wohlstand wirklich geben, dürfte es in seinem persönlichen Fall so schnell nicht verletzt sein. Nur dann aber wäre er beschwerdeberechtigt.
Ob Deutschland ein Einwanderungsland sein soll oder nicht, steht nirgends im Grundgesetz, sondern im Ermessen der Regierung. Auch die ethnische Homogenität des deutschen Volkes ist nirgends gesetzlich geschützt, schon alleine weil es sie überhaupt nicht gibt. Und wenn es so wäre, wäre sie vermutlich auch kein individuell einklagbares Grundrecht.
Aber durch den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland ändert sich ja überhaupt nichts an der Zusammensetzung des deutschen Volkes. Das wäre allenfalls dann so, wenn die Flüchtlinge in großer Zahl eingebürgert werden würden. Das jedoch wollen die meisten gar nicht, und wenn es nach dem StAG geschähe, wäre es gesetzmäßig; wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, der ist nun mal Deutscher. Dagegen hat Karlsruhe noch nie etwas gesagt, im Gegenteil (2 BvF 2, 6/89).
Was genau er denn beantragt, geht aus der von einprozent veröffentlichten Kurzfassung nicht hervor. Gegen die Anwendung eines bestimmten Gesetzes klagt er nicht, auch nicht gegen ein konkretes Urteil oder einen Verwaltungsakt. Nur die Politik der Regierung gefällt ihm nicht. Na schön, das ist sein gutes Recht, aber wenn die Regierung deswegen abgesetzt werden könnte, würde sich keine Regierung länger als eine Woche im Amt halten. Worum es beim Flüchtlingsproblem eigentlich geht, ist ihm offenbar nicht klar. Die Bundesregierung soll die Grenzen Deutschlands "wirksam gegen die illegale Einreise von Ausländern ... sichern und den illegalen Aufenthalt der Ausländer unverzüglich ... beenden". Schauen Sie doch mal ins Gesetzbuch, Herr Juraprofessor, es ist die Pflicht der Behörden, zunächst einmal festzustellen, ob der Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland illegal ist, und das geht bei der derzeit anstehenden Zahl der Fälle nicht so schnell, wie er sich das wohl vorstellt. Ein Blick in die Zeitung täte ihm sicher gut.
Er sollte auch wissen, das das BVerfG keine Macht hat, Mitglieder der Bundesregierung von ihrem Amt zu suspendieren oder sie desselben zu entheben. Ein komischer Juraprofessor. Es scheint ihm auschließlich um Reklamerummel zu gehen.
Karlsruhe wird also die Beschwerde nicht zur Entscheidung annehmen, vermutlich wegen mangelnder Befugnis des Beschwerdeführers und weil die gestellten Anträge gesetzwidrig sind, die Beschwerde also von vornherein unzulässig ist. Von einer einstweiligen Anordnung wollen wir gar nicht reden. Sie ließe sich auch kaum auf Art. 38 (1) GG stützen, denn der dreht sich um die Mitglieder des Bundestages. Da steht aber nichts von einem allgemeinen Recht auf Demokratie; das steht in Art. 20 (1) GG, Herr Juraprofessor.
Wie man mit den Flüchtlingen umgehen soll, ist und bleibt eine politische Entscheidung. Die Verfassungsbeschwerde ist überhaupt keine und zudem reine Zeitverschwendung.
Im Ermessen der Regierung. Geht es noch dämlicher?
Schreib doch gleich im Ermessen seiner Majestät
Völlig aussichtslos - selbst wenn er tausendmal Recht hätte. Der einzige Wert besteht darin es propagandistisch auszuschlachten. Ob das gelingt darf bezweifelt werden.
Was ist aus der Anzeige der AfD gegen Frau Merkel geworden?
“Let me tell you about my trouble with girls,” Mr. Hunt told an audience on Monday at the World Conference of Science Journalists in South Korea. “Three things happen when they are in the lab: You fall in love with them, they fall in love with you, and when you criticize them they cry.”
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Na ja, wenn man weiß, dass die journalistischen Knalltüten Kubitschek und Elsässer mit an Bord sind, ist das alles selbsterklärend. Wann erklärt denen mal jemand, dass der beste Weg, eine Regierung loszuwerden, ist, selbst Politiker zu werden? Dann müssten sie allerdings aus den kritikfreien Komfortzonen heraus, die beide sich eingerichtet haben.
Freiheit oder AfD!
"nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor
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