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Thema: Weg mit Ziffer 12.1 des Pressekodex! Weg mit der Zensur!

  1. #1
    Bürgerrechtelnder >ß´( Benutzerbild von Heifüsch
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    Standard Weg mit Ziffer 12.1 des Pressekodex! Weg mit der Zensur!

    Ausgerechnet das Gutmenschenblättchen "Tagesspiegel" thematisierte gestern die berüchtigte Ziffer 12.1 des Kodex des Deutschen Presserats, welche besagt, daß ausländische bzw. muslimische Straftäter nicht als solche zu outen sind, um angeblichen "Vorurteilen" vorzubeugen. Auf andere Sparten übertragen hiesse das, etwa bei Fußballspielen nur die teilnehmenden Mannschaften und das Ergebnis anzugeben, sich aber darüber auszuschweigen, wer denn nun gewonnen hat, um das Ansehen des Verlierers nicht zu schädigen.

    Okay, das ist nun etwas weit hergeholt, aber im Grunde genommen läuft es auf dasselbe hinaus. Eine Straftat geschieht, der Täter ist ermittelt und der Leser darf raten, ob der Vergewaltiger, Räuber oder Messerstecher nun Manfred oder Mohammed heißt. In der Regel heißt er natürlich Mohammed oder Cem oder Dschihad, aber wenn der geneigte Leser in einer Gegend wohnt, in der es von Leuten solchen Namens geradezu wimmelt, könnte natürlich Unruhe aufkommen und der Beunruhigte würde sein Kreuzchen bei der nächsten Wahl nicht mehr bei Parteien machen, denen er diese Nachbarschaft zu verdanken hat.

    Ich halte dieses Thema übrigens für extrem wichtig, zumal die freiwillige Selbstzensur unserer Presse den Wenigsten bekannt ist...

    "Berichterstattung über Straftaten
    Hält Pressekodex Mediennutzer für dumm?


    27.01.2016 18:51 Uhr Von [Links nur für registrierte Nutzer] Update Medienforscher Horst Pöttker zieht den Pressekodex-Passus in Zweifel, der es untersagt, die Herkunft von Straftätern zu nennen, wenn kein Bezug zur Tat erkennbar ist.

    Neue Aufregung um die Richtlinie 12 des Pressekodex, der seit den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht und der Berichterstattung darum verstärkt in der Diskussion steht.Exakt heißt es in der spezifizierenden Richtlinie 12.1: In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. "Diese Regel beruht auf der Vorstellung, dass das Publikum nicht mündig ist, dass es Vorurteile hat und mit Informationen nicht umgehen kann", sagte dazu Medienforscher Horst Pöttker am Dienstagabend [Links nur für registrierte Nutzer]...."



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    „Ich finde es nicht richtig, dass man immer die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nehmen muss. Was haben die denn für Sorgen und Nöte? Ich kann das nicht verstehen!“
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    Elfriede Handrick, SPD Brandenburg

  2. #2
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Weg mit Ziffer 12.1 des Pressekodex! Weg mit der Zensur!

    Persönliche Informationen, die keinen Bezug zur Tat haben, sollten möglichst nicht genannt werden.
    Im Falle der Herkunft ist es nun aber so, dass bei bestimmten Tätergruppen die Herkunft durchaus eine Rolle spielt - Neuseeländer und Südkoreaner und Lakota fallen nämlich nicht sonderlich durch Verbrechen auf, andere hingegen schon.

  3. #3
    Bürgerrechtelnder >ß´( Benutzerbild von Heifüsch
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    Standard AW: Weg mit Ziffer 12.1 des Pressekodex! Weg mit der Zensur!

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Persönliche Informationen, die keinen Bezug zur Tat haben, sollten möglichst nicht genannt werden.
    Im Falle der Herkunft ist es nun aber so, dass bei bestimmten Tätergruppen die Herkunft durchaus eine Rolle spielt - Neuseeländer und Südkoreaner und Lakota fallen nämlich nicht sonderlich durch Verbrechen auf, andere hingegen schon.
    Und gerade die sollen abgeschirmt werden, damit sie ihre Asozialität um so ungestörter ausleben können. Hier die Ziffer 12.1 im Wortlaut:

    "Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten

    In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

    Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."


    Aber natürlich sollen nicht etwa "Vorurteile" vermieden werden, sondern fundierte Urteile, indem die Urteilsfähigkeit des Lesers generell in Frage gestellt wird. Der Bürger soll sich kein eigenes Bild über seine kriminellen migrantinischen Mitmenschen machen, sondern das schlucken, was ihm von seinem selbsternannten Vormund, dem obrigkeitshörigen Herrn Chefredakteur vorgesetzt wird. Und so entstehen dann diese verwirrenden kognitiven Dissonanzen, bei denen am Schluß keiner mehr weiß, wem er nun glauben soll. Seiner persönlichen Erfahrung oder dem, was die Lügen- und Verdunkelungspresse einem suggeriert...
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  4. #4
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Weg mit Ziffer 12.1 des Pressekodex! Weg mit der Zensur!

    Zitat Zitat von Heifüsch Beitrag anzeigen
    Und gerade die sollen abgeschirmt werden, damit sie ihre Asozialität um so ungestörter ausleben können. Hier die Ziffer 12.1 im Wortlaut:

    "Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten

    In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

    Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."


    Aber natürlich sollen nicht etwa "Vorurteile" vermieden werden, sondern fundierte Urteile, indem die Urteilsfähigkeit des Lesers generell in Frage gestellt wird. Der Bürger soll sich kein eigenes Bild über seine kriminellen migrantinischen Mitmenschen machen, sondern das schlucken, was ihm von seinem selbsternannten Vormund, dem obrigkeitshörigen Herrn Chefredakteur vorgesetzt wird. Und so entstehen dann diese verwirrenden kognitiven Dissonanzen, bei denen am Schluß keiner mehr weiß, wem er nun glauben soll. Seiner persönlichen Erfahrung oder dem, was die Lügen- und Verdunkelungspresse einem suggeriert...
    Fettung durch mich!

    Nu ja, manchmal habe ich das Gefühl, als ob die Gewalttaten mancher der in der Fettung genannten Gruppen meist stattfinden, wenn die Täter nicht in der Minderzahl sind!



    Oder wollte ich da was mißverstehen?



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  5. #5
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Weg mit Ziffer 12.1 des Pressekodex! Weg mit der Zensur!

    Der Punkt ist eben der, dass die Regelung an sich von mir gar nicht beanstandet wird, auch nicht zugunsten des (Fabelwesens des) mündigen Bürgers oder der sog. Meinungsfreiheit, sondern dass ich bestreite, dass sie so anzuwenden sei, wie sie angewendet wird. Im Falle einer Fahrerflucht durch einen Betrunkenen Briten mit paraguayischen Vorfahren darf eine Zeitung meinetwegen durchaus die Herkunft "verschweigen", denn sie ist wurst. Im Falle eines rumänischen Einbrechers wiederum ist sie relevant und interessant, da wir (nicht nur) hier im Norden zahlreiche Einbrüche durch südost-/osteuropäische Banden haben. Es kommt hier also tatsächlich mal auf den Einzelfall an.

  6. #6
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Weg mit Ziffer 12.1 des Pressekodex! Weg mit der Zensur!

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Der Punkt ist eben der, dass die Regelung an sich von mir gar nicht beanstandet wird, auch nicht zugunsten des (Fabelwesens des) mündigen Bürgers oder der sog. Meinungsfreiheit, sondern dass ich bestreite, dass sie so anzuwenden sei, wie sie angewendet wird. Im Falle einer Fahrerflucht durch einen Betrunkenen Briten mit paraguayischen Vorfahren darf eine Zeitung meinetwegen durchaus die Herkunft "verschweigen", denn sie ist wurst. Im Falle eines rumänischen Einbrechers wiederum ist sie relevant und interessant, da wir (nicht nur) hier im Norden zahlreiche Einbrüche durch südost-/osteuropäische Banden haben. Es kommt hier also tatsächlich mal auf den Einzelfall an.
    Der Sinn der Vorschrift ist doch, daß vermieden werden soll, daß durch die Nennung von Gruppenzugehörigkeiten bei einer geneigten Leserschaft haß gegen so eine Gruppe generiert wird.

    Das gilt heute natürlich nicht, wenn man so eine Gruppe vorher mit dem Etikett "Nazis" oder "Rassisten" versehen hat!



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  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Weg mit Ziffer 12.1 des Pressekodex! Weg mit der Zensur!

    Zitat Zitat von Heifüsch Beitrag anzeigen
    Ausgerechnet das Gutmenschenblättchen "Tagesspiegel" thematisierte gestern die berüchtigte Ziffer 12.1 des Kodex des Deutschen Presserats, welche besagt, daß ausländische bzw. muslimische Straftäter nicht als solche zu outen sind, um angeblichen "Vorurteilen" vorzubeugen. Auf andere Sparten übertragen hiesse das, etwa bei Fußballspielen nur die teilnehmenden Mannschaften und das Ergebnis anzugeben, sich aber darüber auszuschweigen, wer denn nun gewonnen hat, um das Ansehen des Verlierers nicht zu schädigen.

    Okay, das ist nun etwas weit hergeholt, aber im Grunde genommen läuft es auf dasselbe hinaus. Eine Straftat geschieht, der Täter ist ermittelt und der Leser darf raten, ob der Vergewaltiger, Räuber oder Messerstecher nun Manfred oder Mohammed heißt. In der Regel heißt er natürlich Mohammed oder Cem oder Dschihad, aber wenn der geneigte Leser in einer Gegend wohnt, in der es von Leuten solchen Namens geradezu wimmelt, könnte natürlich Unruhe aufkommen und der Beunruhigte würde sein Kreuzchen bei der nächsten Wahl nicht mehr bei Parteien machen, denen er diese Nachbarschaft zu verdanken hat.

    Ich halte dieses Thema übrigens für extrem wichtig, zumal die freiwillige Selbstzensur unserer Presse den Wenigsten bekannt ist...

    "Berichterstattung über Straftaten
    Hält Pressekodex Mediennutzer für dumm?


    27.01.2016 18:51 Uhr Von [Links nur für registrierte Nutzer] Update Medienforscher Horst Pöttker zieht den Pressekodex-Passus in Zweifel, der es untersagt, die Herkunft von Straftätern zu nennen, wenn kein Bezug zur Tat erkennbar ist.

    Neue Aufregung um die Richtlinie 12 des Pressekodex, der seit den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht und der Berichterstattung darum verstärkt in der Diskussion steht.Exakt heißt es in der spezifizierenden Richtlinie 12.1: In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. "Diese Regel beruht auf der Vorstellung, dass das Publikum nicht mündig ist, dass es Vorurteile hat und mit Informationen nicht umgehen kann", sagte dazu Medienforscher Horst Pöttker am Dienstagabend [Links nur für registrierte Nutzer]...."



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    Das ist

    In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
    beliebig interpretierbar und erweiterbar. Spielt die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu XYZ eine Rolle? Fragen wir weiter: Spielt das Geschlecht eine Rolle bzw. besteht ein Sachbezug zur Tat? Hätte ja auch das andere Geschlecht sein können. Spielt die Kleidung eine Rolle, die ja doch Kriminologen einige Anhaltspunkte gibt? Nein, denn ein anderer Täter hätte vermutlich andere Kleidung angehabt. Die Frisur? Das Alter? Stellen wir einfach fest, dass nichts wirklich eine Rolle spielt, weil nichts einen Sachbezug zur Tat bilden muss. Es kann alles rein zufällig sein und nichts ist wirklich bewiesen. Also könnte die richtige politisch korrekte Meldung nur lauten: Ein Mensch hat einen anderen Menschen überfallen oder getötet oder vergewaltigt oder eine andere Straftat begangen.

  8. #8
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    Standard AW: Weg mit Ziffer 12.1 des Pressekodex! Weg mit der Zensur!

    Ja, und das ist doch durchaus ein ehrenwertes Ziel, nicht? Die Medien soll nicht unwillens Vorurteile bestätigen. Dass zu trennen von der Urteilsbildung, darin scheinen die Presstituierten Nachhilfe zu benötigen.

    (Für "uns" "Nazis" und "Rassisten" gilt doch eh minderes Recht.)

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Der Sinn der Vorschrift ist doch, daß vermieden werden soll, daß durch die Nennung von Gruppenzugehörigkeiten bei einer geneigten Leserschaft haß gegen so eine Gruppe generiert wird.

    Das gilt heute natürlich nicht, wenn man so eine Gruppe vorher mit dem Etikett "Nazis" oder "Rassisten" versehen hat!


  9. #9
    Herr der Raben Benutzerbild von Hrafnaguð
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    Standard AW: Weg mit Ziffer 12.1 des Pressekodex! Weg mit der Zensur!

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Persönliche Informationen, die keinen Bezug zur Tat haben, sollten möglichst nicht genannt werden.
    Im Falle der Herkunft ist es nun aber so, dass bei bestimmten Tätergruppen die Herkunft durchaus eine Rolle spielt - Neuseeländer und Südkoreaner und Lakota fallen nämlich nicht sonderlich durch Verbrechen auf, andere hingegen schon.
    Ich habe derzeit beruflich ziemlich viel mit einem Südkoreaner zu tun. Der hält Deutschlands Flüchtlingspolitik für komplett wahnsinnig
    und kann das Treiben nicht verstehen. Auf die Frage was denn die Koreaner als Volk machen würden wenn ihnen ihre Regierung millionen
    Flüchtlinge aus dem islamischen Kulturraum aufhalsen würde, kam eine nonverbale Antwort - eines dieser speziellen asiatischen Lächeln deren
    Adressat man nun mal wirklich überhaupt und gar nie nicht sein möchte.
    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul

  10. #10
    Bürgerrechtelnder >ß´( Benutzerbild von Heifüsch
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    Standard AW: Weg mit Ziffer 12.1 des Pressekodex! Weg mit der Zensur!

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Fettung durch mich!

    Nu ja, manchmal habe ich das Gefühl, als ob die Gewalttaten mancher der in der Fettung genannten Gruppen meist stattfinden, wenn die Täter nicht in der Minderzahl sind!



    Oder wollte ich da was mißverstehen?

    Das ist ein wichtiger Punkt. Denn wenn die ach so schützenswerte Minderheit in den üblichen Gruppen, Gangs und Großfamilienformationen auftritt, dann sind wir es in der Regel, die die Arschkarte haben. Gerade die weitverzweigten Familienclans, die in Minutenschnelle Hunderte von Mitgliedern mobilisieren und damit jeden Polizeieinsatz und erst recht jede individuelle Gegenwehr im Keim ersticken, sind uns haushoch überlegen. Wenn in Berlin etwa zehn libanesische Großfamilien rund 1200 Berufsverbrecher aufzubieten imstande sind, dann ist klar, daß kein Staatsanwalt mehr dagegen ankommt. Denen muß man nur signalisieren, daß man wisse, wo sie und ihre Familien wohnen und schon ist der Fall geklärt. Aber daß solche Verhältnisse, nicht nur in Berlin, einreissen konnten, war natürlich politisch gewollt. Denn man kann jede Entwicklung im Keim ersticken, wenn man es denn möchte...
    „Ich finde es nicht richtig, dass man immer die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nehmen muss. Was haben die denn für Sorgen und Nöte? Ich kann das nicht verstehen!“
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