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Thema: Mundwasser und die Polizei

  1. #41
    stinke sauer Benutzerbild von Kunigunde
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Ich schreibe das auch meiner Unkenntnis zu. 63,5 Vol/% im Mundwasser hätte ich nie für möglich gehalten. Oder alkoholhaltige Haftcreme. Wer denkt denn an sowas?

    Nein, den Lappen hab ich noch - ist auch "nur" ne OWi.

    Ich stell mir dabei auch vor, was das für einen trockenen Alkoholiker bedeuten könnte. Da sind die Hersteller dieser Präparate wirklich mal gefordert.

    Auf der Mundwasserflasche steht übrigens der Alkoholgehalt nur hinten drauf. Zwar rot unterlegt, aber doch eher "übersehbar" platziert. Der Hersteller wird gar nicht angegeben, sondern nur die verantwortliche Person. MAXIM Markenprodukte GmbH in Pulheim.

    In dem Bereich sollte ich mich dringend umorientieren und auf alkoholfreie Produkte setzen.
    Du sollst das Mundwasser nicht trinken
    Grüße Kunigunde

    Im Chaos steckt eine gewisse Ordnung.
    (Aus dem Film Chaos (2005)

  2. #42
    Mitglied Benutzerbild von KuK
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Moin, Pixelschubser!

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Ich war und bin mir keiner Schuld bewusst. Aus diesem Grunde hab ich ja da auch mitgespielt. Für die Zukunft werde ich das anders handhaben. Da bestehe ich dann auf den Blutwert und mir ist es egal, wo die dann den Richter und den Arzt auftreiben!

    Mein Tag ist eh schon im Arsch - da nehm ich die Bullen doch gleich mit in einen beschissenen Tag!
    Hüte Dich auch vor verschiedenen Medikamenten. "Klosterfrau" hat 80% Alk., selbst "Meditonsin" hat noch 20%.

    Nach Zugang des Bußgeldbescheides kannst Du immer noch Einspruch wegen Verfahrensfehlern erheben.

    Laß den Kopf nicht hängen. Auf den Silvester-"Feiern" in Köln, Hamburg und Stuttgart haben es die Trachtengruppler nicht hinbekommen, mehr als 9(!) aus 2000 Rechtsbrechern einzukasteln. Für die Untersagung eines Karnevalszug in Köln waren sie dann aber wieder zuständig, weil ein Mottowagen-Traktor 2 Monate TÜV-abgelaufen war.

    Besten Gruß auch von Metabo,

    KuK
    "Gotteslob" # 380, Strophe 9 und aktueller denn je:
    Melodie: "Großer Gott, wir loben Dich!"

    Sieh dein Volk in Gnaden an.
    Hilf uns, segne, Herr, dein Erbe;
    leit es auf der rechten Bahn,
    dass der Feind es nicht verderbe.
    Führe es durch diese Zeit,
    nimm es auf in Ewigkeit.

  3. #43
    GESPERRT
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Guten Morgen liebe Mitforisten,
    Hallo Pixelschubser,
    Blutprobe ist rechtssicher, keineswegs der Atemalkohol.
    Die von uns im Maßregelvollzug eingesetzten DRÄGER Geräte zeigen sogar gelegentlich unbegründet Artefakte, die dann
    beim Mundausspülen verschwinden.Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" müßte Dir bei ansonstem klinisch reinen Bundeszentralregister
    ein astreiner Freispruch gelingen, denn rechtssicher haben die Karnevalisten gar nichts in der Hand.
    Wenn Du versichert bist: Einspruch und klagen- das wird keinen Bestand haben.

  4. #44
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Moin, Pixelschubser!



    Hüte Dich auch vor verschiedenen Medikamenten. "Klosterfrau" hat 80% Alk., selbst "Meditonsin" hat noch 20%.

    Nach Zugang des Bußgeldbescheides kannst Du immer noch Einspruch wegen Verfahrensfehlern erheben.

    Laß den Kopf nicht hängen. Auf den Silvester-"Feiern" in Köln, Hamburg und Stuttgart haben es die Trachtengruppler nicht hinbekommen, mehr als 9(!) aus 2000 Rechtsbrechern einzukasteln. Für die Untersagung eines Karnevalszug in Köln waren sie dann aber wieder zuständig, weil ein Mottowagen-Traktor 2 Monate TÜV-abgelaufen war.

    Besten Gruß auch von Metabo,

    KuK
    Liebe Grüsse von uns an Euch. Es ist schön, dass Du noch immer nicht den Weg an die große Tafel angetreten hast.

    Ich lass den Kopf nicht hängen - ich würde mir ja das spitze Kinn in die Brust stechen. Mich nervt bei dieser Nummer allerdings ungemein, dass es nicht möglich war, einen Richter aufzutreiben und einen entsprechenden Arzt.

    Wir leben in einer mittelgrossen Stadt und da hat man keinen Solchen in Bereitschaft? Dieses Land ist wirklich mittlerweile nur noch ein Schatten seiner selbst!
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  5. #45
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Hallo Pixelschubser,
    Blutprobe ist rechtssicher, keineswegs der Atemalkohol.
    Die von uns im Maßregelvollzug eingesetzten DRÄGER Geräte zeigen sogar gelegentlich unbegründet Artefakte, die dann
    beim Mundausspülen verschwinden.Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" müßte Dir bei ansonstem klinisch reinen Bundeszentralregister
    ein astreiner Freispruch gelingen, denn rechtssicher haben die Karnevalisten gar nichts in der Hand.
    Wenn Du versichert bist: Einspruch und klagen- das wird keinen Bestand haben.
    Danke!

    Genau so habe ich das Ding auf meinem Zettel.
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
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    Egal was sie tun!

  6. #46
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von Kunigunde Beitrag anzeigen
    Du sollst das Mundwasser nicht trinken
    Hätte ich mal machen sollen. Von innen einreiben sozusagen!
    __________________

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    Egal was sie tun!

  7. #47
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    So lange die Kontrolle nicht so, wie hier in Russland abgelaufen ist :
    Potentielle Flüchtlinge, die wegen Polizeigewalt ins Merkelland flüchten
    Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
    Prof. Dr. Jack D. Forbes

  8. #48
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Das nächste Mal wird sich meine Kooperation ganz sicher darauf beschränken, dass ich sofort eine Messung meines Blutalkoholwertes verlangen werde.

    Der Verdacht als Grundlage einer OWi wird mir sicher nie wieder passieren.
    Sag einfach du verweigerst komplett, dann brauchen sie die richterliche Anordnung zum Blutalkoholtest. Ich weiß nicht genau wie das läuft, wenn du sagst, dass du den Blutalkoholtest verlangst, also ob das dann nicht auch ohne Richter gehen könnte da du ja einverstanden bist.

  9. #49
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    (…)
    Heute Nacht hätte ich um 23:45 Uhr meinen Dienst antreten sollen und habe mich also nach meinem Abendessen und nem Bier gegen 18 Uhr ins Bett gelegt, um gegen 22 Uhr aufzustehen(…)
    Na, zumindest "nen" Bier hattest Du doch intus.
    kol-ut-shan

  10. #50
    Mitglied Benutzerbild von Alter Preuße
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Als ich vorhin nach Hause kam, bin ich natürlich erst einmal ins Bad und habe mir die Flasche Mundwasser genau angesehen. Wer schaut als Neunutzer und frischer Gebissträger schon auf die Inhalte. Ist doch nur Mundwasser und macht frischen Atem....63,5 Vol/% hat das Zeug!!!! Und es kommt noch heftiger: Auch die Haftcreme ist alkoholhaltig und das Messgerät erkennt diese Faktoren nicht.

    Im Netz habe ich dazu sogar etwas gefunden: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Im Augenblick bin ein wenig baff und werde wohl das Schreiben der Bußgeldstelle abwarten müssen. Und nachher muss ich das Auto noch holen....gute 20 Minuten Fußmarsch.

    Tja, wieder was gelernt.
    Vielleicht hättest Du auf einer Blutentnahme bestehen sollen, denn das Mundwasser trinkst Du ja nicht, deshalb kommt der Alkohol hieraus ja nicht ins Blut.
    suum cuique

    Nur weil Du nicht unter Verfolgungswahn leidest, heißt das nicht, daß Du nicht verfolgt wirst !

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