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Thema: Mundwasser und die Polizei

  1. #21
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Ja , aber in Höhe von 500 € !
    Nach Bußgeldtabelle sind bei einem Ersttäter über 0,5 Promille 500 €, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot fällig.
    Dies ist schon ganz schön happig !
    Das wäre wirklich happig. In der Tat!
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    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  2. #22
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Ich war und bin mir keiner Schuld bewusst. Aus diesem Grunde hab ich ja da auch mitgespielt. Für die Zukunft werde ich das anders handhaben. Da bestehe ich dann auf den Blutwert und mir ist es egal, wo die dann den Richter und den Arzt auftreiben!

    Mein Tag ist eh schon im Arsch - da nehm ich die Bullen doch gleich mit in einen beschissenen Tag!
    Ich kann das gut nachvollziehen.Es ist ja auch jedesmal eine bittere Erfahrung wenn einem klar wird dass man sich überflüssigen Ärger deswegen eingefangen hat weil man sich konstruktiv und freundlich verhalten wollte.
    Leider Gottes scheint es tatsächlich so zu sein dass man sich einfach wehren muss. Prinzipiell.
    Aber nach Maximilians Link dürfte dir trotzdem nicht mehr als ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern dürfen und auch der wird sich im verkraftbaren Rahmen halten. Und das nächste Mal werden die Polizisten eben auf einen sehr sturen und uneinsichtigen Pixelschubser treffen. Das ist dann aber ihr Pech.

  3. #23
    Mitglied Benutzerbild von Mütterchen
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Ja , aber in Höhe von 500 € !
    Nach Bußgeldtabelle sind bei einem Ersttäter über 0,5 Promille 500 €, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot fällig.
    Dies ist schon ganz schön happig !
    Das wäre in der Tat happig, mehr als das. Habe ich denn so missverstanden was in dem Artikel erwähnt wird?
    Zumal der Atemalkoholwert überhaupt keine rechtliche Rolle spiele, ergänzt Nierenz: „Entscheidend dafür, ob ein Fahrzeugführer noch geeignet ist, ein Fahrzeug zu fahren, ist der Blutalkoholwert. Der Atemalkoholwert liefert lediglich einen – relativ genauen – Anhaltspunkt.“

  4. #24
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von Frank Beitrag anzeigen
    Es ist zu spät, aber Du hättest auf den Blutwert bestehen müssen. Dieses Atemzeug ist immer gefährlich.
    Hätte ich! Absolut richtig.

    Man geht einfach viel zu gutmütig/blauäugig an solche Dinge heran.
    __________________

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  5. #25
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Ganz sicher nicht. Mensch, ich war aufm Weg zur Arbeit und Alk ist bei uns im Laden ein sofortiger Kündigungsgrund. Selbst bei Restalkohol sind die bei uns in der Firma ganz schnell, auf meine Arbeitskraft zu verzichten.
    Ich wollte dich doch nur ein wenig erheitern !
    Ich denke mal, dass du dir keine Sorgen machen musst. Ein Verkehrsanwalt wird zur Not, wenn sich das Ordnungsamt nach deinem Einspruch gegen den Bescheid uneinsichtig zeigt, sicherlich problemlos gegen den Bußgeldbescheid vorgehen können.
    Aber hier noch mal was zum Problem Zahnprothesenträger und dem Dräger 7110:
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    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  6. #26
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von Mütterchen Beitrag anzeigen
    Ich kann das gut nachvollziehen.Es ist ja auch jedesmal eine bittere Erfahrung wenn einem klar wird dass man sich überflüssigen Ärger deswegen eingefangen hat weil man sich konstruktiv und freundlich verhalten wollte.
    Leider Gottes scheint es tatsächlich so zu sein dass man sich einfach wehren muss. Prinzipiell.
    Aber nach Maximilians Link dürfte dir trotzdem nicht mehr als ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern dürfen und auch der wird sich im verkraftbaren Rahmen halten. Und das nächste Mal werden die Polizisten eben auf einen sehr sturen und uneinsichtigen Pixelschubser treffen. Das ist dann aber ihr Pech.
    Das nächste Mal wird sich meine Kooperation ganz sicher darauf beschränken, dass ich sofort eine Messung meines Blutalkoholwertes verlangen werde.

    Der Verdacht als Grundlage einer OWi wird mir sicher nie wieder passieren.
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  7. #27
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von Mütterchen Beitrag anzeigen
    Das wäre in der Tat happig, mehr als das. Habe ich denn so missverstanden was in dem Artikel erwähnt wird?
    Bei ihm wurde auf der Wache eine Nachkontrolle mit einem Dräger 7110 Alkotest Evidential durchgeführt.
    Dieses ist das einzige von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenene Messgerät zur Bestimmung einer beweissicheren Alkoholkonzentration in der Atemluft .

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  8. #28
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    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Ich wollte dich doch nur ein wenig erheitern !
    Ich denke mal, dass du dir keine Sorgen machen musst. Ein Verkehrsanwalt wird zur Not, wenn sich das Ordnungsamt nach deinem Einspruch gegen den Bescheid uneinsichtig zeigt, sicherlich problemlos gegen den Bußgeldbescheid vorgehen können.
    Aber hier noch mal was zum Problem Zahnprothesenträger und dem Dräger 7110:
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    Wieder nervender Stress.

    Den Artikel kenne ich ja und den werd ich den Herrschaften von der Bußgeldstelle auch formal mitteilen. Dass ich Zahnprothesenträger bin, kann ich jederzeit auch bei diesen Leuten belegen.

    Ausm Messgerät saufen zu wollen, ist allerdings schon erheiternd.
    __________________

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  9. #29
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Gut. Später weiter... meine Lütte muss zur Tagesmutter.

    Späte Vaterfreuden.
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  10. #30
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Schau mal hier:

    Nach der bundeseinheitlichen Verwaltungsrichtlinie dürfen binnen 10 Minuten vor der ersten Atemprobe am Dräger Evidentialgerät durch den Betroffenen keine Substanzen oral aufgenommen werden. Dies wird als Kontrollzeit bezeichnet. Darauf hat das Messpersonal zu achten. Störsubstanzen, insbesondere Mundrestalkohol und alkoholhaltige Substanzen (z.B. Mundspray, Mundspülung oder Bronchialspray) können den Atemalkohol-Messwert erheblich verfälschen.
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    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

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