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Thema: Mundwasser und die Polizei

  1. #1
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard Mundwasser und die Polizei

    Guten Morgen liebe Mitforisten,

    ich komme soeben von unserer hiesigen Polizeiwache und bin einigermassen entsetzt über meine Blauäugigkeit und fassungslos über die Inkompetenz unserer Polizisten.

    Aber, ich erzähle die Geschichte mal der Reihe nach:

    Heute Nacht hätte ich um 23:45 Uhr meinen Dienst antreten sollen und habe mich also nach meinem Abendessen und nem Bier gegen 18 Uhr ins Bett gelegt, um gegen 22 Uhr aufzustehen, meinen Kaffee zu trinken, zu duschen und mir den Mund mit dem guten "DiaDent"-Mundwasser vom roten Netto zu spülen. Meine Zähne waren bereits sauber, da sie ja in ihrem Becherchen lagen. Also Haftcreme drauf und rein mit den neuen Beißerchen.

    Pünktlich gegen 23 Uhr bin ich dann ins Auto gestiegen und habe mich auf den Weg zur Arbeit gemacht. Doch plötzlich leuchtete hinter mir die freundlich Aufforderung der Polizei auf, rechts ranzufahren. Dem kam ich natürlich nach, denn ich kenne das ja schon, in der Nacht in eine allgemeine Verkehrskontrolle zu geraten.

    Fenster runter, Papiere in der Hand und ein freundliches Wort für den Herren in blau....dachte ich!

    Heute nun ein Novum: Ich wurde nicht nur gefragt, ob ich vor Fahrtantritt getrunken hätte, nein, heute durfte ich pusten. 0,89 Promille waren das Ergebnis und man bot mit nun an, zu einer "geeichten" Messung mit zur Wache zu kommen. Da ich mir keiner Schuld bewusst war und bin sagte ich natürlich zu, wies die beiden Beamten aber darauf hin, dass ich ein Mundwasser benutzt hatte. Ich rief meinen Schichtleiter an und teilte ihm mit, dass ich mich etwas verspäten würde.

    Auf der Wache angekommen wurde nun das Messgerät in Betrieb genommen und die Messung sollte losgehen. Nur wollte das Gerät nicht. Das Papier war alle und musste nun von ZWEI Beamten überaus umständlich erneuert werden. Nach zwei Fehlschlägen war dann die neue Rolle Druckerpapier ins Gerät eingefädelt und....Es gab die Meldung "Alkohol in der Umgebungsluft" aus und schaltete ab. Mehrfach gelang die Messung nicht. Ein Dräger 7110, wie es viele vielleicht kennen. Wir zogen also nach mehreren vergeblichen Versuchen dann in ein anderes Zimmer um.

    Dort gelangen dann die zwei notwenigen Messungen mit Werten von einmal 0,345 und 0,349 mg/L. Das heisst, ich habe also laut Messung knapp 0,7 Promille in der Atemluft gehabt.

    Ich liege also im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit und eine Weiterfahrt wurde mir untersagt.

    Als ich vorhin nach Hause kam, bin ich natürlich erst einmal ins Bad und habe mir die Flasche Mundwasser genau angesehen. Wer schaut als Neunutzer und frischer Gebissträger schon auf die Inhalte. Ist doch nur Mundwasser und macht frischen Atem....63,5 Vol/% hat das Zeug!!!! Und es kommt noch heftiger: Auch die Haftcreme ist alkoholhaltig und das Messgerät erkennt diese Faktoren nicht.

    Im Netz habe ich dazu sogar etwas gefunden: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Im Augenblick bin ein wenig baff und werde wohl das Schreiben der Bußgeldstelle abwarten müssen. Und nachher muss ich das Auto noch holen....gute 20 Minuten Fußmarsch.

    Tja, wieder was gelernt.
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  2. #2
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Naja, das ist nicht unbedingt der polizeilichen Inkompetenz anzulasten. Viel eher dem Hersteller solcher Präparate, der Mundwässer etc. mit derart hochalkoholischer Dosierung vertreibt.

    Haben sie denn deinen Führerschein einbehalten?
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  3. #3
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Naja, das ist nicht unbedingt der polizeilichen Inkompetenz anzulasten. Viel eher dem Hersteller solcher Präparate, der Mundwässer etc. mit derart hochalkoholischer Dosierung vertreibt.

    Haben sie denn deinen Führerschein einbehalten?
    Ich schreibe das auch meiner Unkenntnis zu. 63,5 Vol/% im Mundwasser hätte ich nie für möglich gehalten. Oder alkoholhaltige Haftcreme. Wer denkt denn an sowas?

    Nein, den Lappen hab ich noch - ist auch "nur" ne OWi.

    Ich stell mir dabei auch vor, was das für einen trockenen Alkoholiker bedeuten könnte. Da sind die Hersteller dieser Präparate wirklich mal gefordert.

    Auf der Mundwasserflasche steht übrigens der Alkoholgehalt nur hinten drauf. Zwar rot unterlegt, aber doch eher "übersehbar" platziert. Der Hersteller wird gar nicht angegeben, sondern nur die verantwortliche Person. MAXIM Markenprodukte GmbH in Pulheim.

    In dem Bereich sollte ich mich dringend umorientieren und auf alkoholfreie Produkte setzen.
    __________________

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  4. #4
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Kollege Pixelschubser, da wäre ich an Deiner Stelle deutlich bockiger gewesen.

    So nicht, Sportsfreunde!

    Als erstes hätte ich darauf bestanden, den möglichen Alkoholgehalt des Mundwassers zu Protokoll zu geben und hätte deshalb auf einer Blutprobe bestanden.

    Zweitens: Wenn Du Dir sicher warst, dass es nur durch das Mundwasser zu dieser Fehlmessung kommen konnte und der Bußgeldbescheid trudelt ein und der Betrag ist schmerzhaft, sofort zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.

    Ich könnte ausflippen! Millionen zugewanderten Gesindel brechen hier sämtliche Gesetze der Straßenverkehrsordnung und kein Polizist kümmert sich darum.

    Aber dann machen diese Scheiss-Bullen derartigen Mist. Nicht mehr zu fassen, was in diesem Drecksstaat langsam los ist.

  5. #5
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Guten Morgen liebe Mitforisten,

    ich komme soeben von unserer hiesigen Polizeiwache und bin einigermassen entsetzt über meine Blauäugigkeit und fassungslos über die Inkompetenz unserer Polizisten.

    ...
    Na ja, ich hoffe ja, dein eines Bier war nicht dieses hier:
    [Links nur für registrierte Nutzer] denn dies hat mit 67,5% Alkoholgehalt mehr als dein Mundwasser.

    Wenn du den Polizisten gesagt hattest, dass du ein Mundwasser benutzt hast, hätten sie dich eigentlich einfach nur den Mund mit Wasser aussspülen lassen sollen. Danach hätte der gemessene Wert nahe bei oder Null sein müssen, und der Drops wäre gelutscht gewesen.
    In der " Märkischen Allgemeinen" wurde mal so ein Fall geschildert. Da hatte man einen Fahrer mit 3,22 Promille gemessen der auch angab, ein Mundwasser benutzt zu haben.
    Hier haben die Beamten ihn einfach den Mund ausspülen lassen und nochmal gemessen. Das Ergebnis waren 0 Promille.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  6. #6
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    ...
    Nein, den Lappen hab ich noch - ist auch "nur" ne OWi.
    ...
    0,7 Promille ( zum ersten Mal, hoffe ich) würden 500€ Geldstrafe, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot bedeuten !
    Also lass die Sache bloß nicht auf sich beruhen. Hier liegt eindeutig ein Fehlverhalten der Beamten vor !

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
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  7. #7
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Kollege Pixelschubser, da wäre ich an Deiner Stelle deutlich bockiger gewesen.

    So nicht, Sportsfreunde!

    Als erstes hätte ich darauf bestanden, den möglichen Alkoholgehalt des Mundwassers zu Protokoll zu geben und hätte deshalb auf einer Blutprobe bestanden.

    Zweitens: Wenn Du Dir sicher warst, dass es nur durch das Mundwasser zu dieser Fehlmessung kommen konnte und der Bußgeldbescheid trudelt ein und der Betrag ist schmerzhaft, sofort zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.

    Ich könnte ausflippen! Millionen zugewanderten Gesindel brechen hier sämtliche Gesetze der Straßenverkehrsordnung und kein Polizist kümmert sich darum.

    Aber dann machen diese Scheiss-Bullen derartigen Mist. Nicht mehr zu fassen, was in diesem Drecksstaat langsam los ist.
    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Na ja, ich hoffe ja, dein eines Bier war nicht dieses hier:
    [Links nur für registrierte Nutzer] denn dies hat mit 67,5% Alkoholgehalt mehr als dein Mundwasser.

    Wenn du den Polizisten gesagt hattest, dass du ein Mundwasser benutzt hast, hätten sie dich eigentlich einfach nur den Mund mit Wasser aussspülen lassen sollen. Danach hätte der gemessene Wert nahe bei oder Null sein müssen, und der Drops wäre gelutscht gewesen.
    In der " Märkischen Allgemeinen" wurde mal so ein Fall geschildert. Da hatte man einen Fahrer mit 3,22 Promille gemessen der auch angab, ein Mundwasser benutzt zu haben.
    Hier haben die Beamten ihn einfach den Mund ausspülen lassen und nochmal gemessen. Das Ergebnis waren 0 Promille.
    Mir wurde weder gestattet, mir den Mund auszuspülen noch die Zähne herauszunehmen und die Haftcreme zu entfernen. Ein Arzt für eine Blutprobe war nicht erreichbar bzw. war kein Richter erreichbar, der die Blutprobe anzuordnen gehabt hätte.

    Über den Alkoholgehalt des Mundwassers und der Haftcreme war ich mir bis heute Nacht gar nicht bewusst. Ich hatte die Polizisten allerdings darauf hingewiesen und das wurde auch zu Protokoll genommen.

    Glücklicherweise sind wir auch in Sachen Verkehrsrecht rechtsschutzversichert und es wird wohl erstmal einen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid geben - wahrscheinlich im weiteren Verlauf auch die anwaltliche Vertretung, denn der Staat scheint ja dringend Geld zu brauchen. Mal abgesehen davon, dass ich nun auch noch Punkte kassieren werde.

    Am besten war grad mein "Morgenspaziergang" um das Auto zu holen und nun hab ich noch einen Anruf bei meiner Chefin zu tätigen. Es kommt ja noch ein Arbeitsausfall hinzu.

    Zumindest haben die Herren Polizisten auf "Eigensicherung" geachtet und mich ordentlich gefilzt, bevor ich in die Minna steigen durfte. Den illegalen Gegenstand haben sie dabei nicht entdeckt und mit etwas krimineller Energie wäre es verdammt leicht gewesen, diesen im Fahrzeug einzusetzen.
    __________________

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  8. #8
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    0,7 Promille ( zum ersten Mal, hoffe ich) würden 500€ Geldstrafe, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot bedeuten !
    Also lass die Sache bloß nicht auf sich beruhen. Hier liegt eindeutig ein Fehlverhalten der Beamten vor !
    Leider nicht zum ersten Mal. Vor gut 20 Jahren hab ich suffbedingt den Lappen schonmal abgeben dürfen. Deswegen achte ich ja peinlichst darauf, immer nüchtern zu fahren.

    Ich habe aber mitbekommen, dass sie bei der Personenabfrage übers Zentralregister ein "keine Eintragungen" als Antwort bekamen. Dürfte aber immer noch irgendwo stehen, dass da mal was war und ich wäre damit den Lappen für immer los.
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  9. #9
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    ...
    Ich habe aber mitbekommen, dass sie bei der Personenabfrage übers Zentralregister ein "keine Eintragungen" als Antwort bekamen. Dürfte aber immer noch irgendwo stehen, dass da mal was war und ich wäre damit den Lappen für immer los.
    Ich glaube nicht, dass da irgendwelche Vorgänge von vor 20 Jahren noch eine Rolle spielen.Sollte eigentlich auch längst gelöscht sein.
    Aber den Lappen wärst du beim 2.Mal auch nicht los. Es erhöht sich nur die Geldstrafe auf 1000 € und das Fahrverbot beträgt 3 Monate.
    Die Fahrerelaubnis würde nur bei einer Strassenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss entzogen.

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  10. #10
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    Standard AW: Mundwasser und die Polizei

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Leider nicht zum ersten Mal. Vor gut 20 Jahren hab ich suffbedingt den Lappen schonmal abgeben dürfen. Deswegen achte ich ja peinlichst darauf, immer nüchtern zu fahren.

    Ich habe aber mitbekommen, dass sie bei der Personenabfrage übers Zentralregister ein "keine Eintragungen" als Antwort bekamen. Dürfte aber immer noch irgendwo stehen, dass da mal was war und ich wäre damit den Lappen für immer los.
    Das ist nur die übliche Abfrage (POLAS), ob du z.B. zur Fahndung ausgeschrieben bist, oder ob gegen dich ein Haftbefehl besteht.
    Alkoholbedingte Auffälligkeiten im Straßenverkehr werden von der Polizei an die Führerscheinstelle gemeldet, und erst dort werden Ermittlungen zu früheren Alkoholfahrten durchgeführt.
    Die Polizei ist lediglich für die Strafverfolgung zuständig, die Führerscheinstelle hingegen überprüft die Fahreignung.
    Gott mit uns

    Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli

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