Es ist nicht anzunehmen, dass die Berliner Schein-Demokraten, die seit Monaten das deutsche GUNDGESETZ aushebeln und sich im Auftrage Washingtons darüber hinwegsetzen, von einem Gesetz Gebrauch machen werden, um ihre eigene gegen Deutschland und die Deutschen gerichtete Politik zu "korrigieren".Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
§ 11 Schusswaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, dass die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuss ersetzt werden.“