Das Flüchtlinge und Asylanten nicht das Gleiche sind, werdet ihr wohl bis zum Sankt Nimmerleinstag nicht kapieren.
Für dich und ein Großteil der AfD-Anhänger, dass Urteil mag für das Asylgesetz und § 25 Aufenthaltsgesetz von Bedeutung sein, aber dem § 23 des Aufenhaltsgesetzes geht das Urteil sowas vom Arsch vorbei.