Zitat von
Hay
Das Schöne ist ja, dass die Ansprüche im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auch sinken, wenn die Einkommen gleich bleiben oder gar steigen. Dafür sorgt die Umstellung der Berechnung auf Grundlage des Nettoverdienstes, der fast komplette Wegfall der Anrechnungszeiten für Schule, Studium und Ausbildung, übrigens ganz ohne Bestandsgarantie für diejenigen, deren Schule, Studium und Ausbildung lange vorbei ist und deren Anrechnungszeiten bei den Vorabinfos der Rentenversicherung bislang noch gelistet wurden, das höhere Renteneintrittsalter, die Absenkung des Rentenniveaus ganz allgemein und die Umstellung auf Bruttorenten (die von Nettoverdiensten berechnet werden), die dann noch versteuert werden dürfen und von denen dann noch die Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten werden.