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Die Bundesländer haben im NPD-Verbotsverfahren eine wichtige Hürde genommen: Das Bundesverfassungsgericht setzte für März eine mehrtägige mündliche Verhandlung fest. Die Richter wollen an drei Tagen (1. bis 3. März) in einer öffentlichen Erörterung prüfen, ob die rechtsextreme Partei wegen ihrer möglichen Verfassungsfeindlichkeit verboten werden muss. Das teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe ohne Angaben von Gründen mit.
Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag im Dezember 2013 gestellt. Die rechtsextreme NPD sei verfassungsfeindlich und wolle die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ganzen beseitigen, argumentiert die Länderkammer.
Bundestag und Bundesregierung hatten sich dem Antrag nicht angeschlossen. 2003 war ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.