Das BVerG ist eine kriminelle Vereinigung, das kann man straffrei öffentlich sagen, ohne dafür belangt zu werden.
Natürlich gibt es dafür auch eine Begründung.
Aus diesem Grund wurde von der Politik eingeführt, das sich drei Asoziale zusammen setzen und gemeinsam beschließen dürfen, die Beschwerde nicht anzunehmen.Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70)
Das BVerfG hat die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer zu öffentlichen Mitteln erklärt!
Solange diese Kriminellen immer von den Parteien eingesetzt werden, wird sich nichts ändern.
Versicherungsbeiträge als öffentliche Mittel zu erklären, das hat doch was
Die Fraktion, die meint, Kinder sichern die Rente, hat wenig Wissen über die Zusammenhänge dieses Systems.
Diskutieren kann man ohnehin nur mit Leuten, die gewisse Kenntnisse haben.