.. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..
Das ist in dieser pauschalen Form einfach nicht richtig.
Natürlich wird der zu versteuernde Rentenbetrag gleitend immer höher, aber das heisst noch lange nicht, dass nominal nach dem geltenden Prozentsatz versteuert werden muss.
Es hängt nämlich von den Freibeträgen (bei Verheirateten doppelt) ab, sowie von sonstigen absetzbaren Aufwendungen.
Bei den genannten 27 % kann es nämlich im Einzelfall sein, dass der Bezieher keinerlei Steuern zu entrichten hat, weil er:
- 1. Aufgrund des Freibetrages,
- 2. Aufgrund von absetzbaren Aufwendungen
die zu versteuernden Gesamtbezüge mindern kann und aus der Besteuerung herausfällt.
Natürlich ist die Aussage zur Besteuerung der Rente zunächst mal richtig. Was jetzt der Einzelne noch über eine Einkommensteuererklärung machen kann, ist eine andere Baustelle.
Die Besteuerung der Renten war vor 2005 sehr viel geringer und zwar zwischen 27 % und 35 % . Je nach Renteneinstiegsalter. Wer mit 65 in Rente ging, so meine Eltern, hatte 27 % zu versteuern. Nur wer jetzt noch zusätzliche hohe Nebeneinnahmen hatte, musste Steuern zahlen.
Kann man doch überall nachlesen. Da gibt es doch keine Diskussionen.
Und diese 27 % wurden schlagartig verdoppelt, obwohl das Rentenniveau vorher um 40 % gekürzt wurde.
Hier waren Leute am Werk, die wie bei allen Sozialversicherungen, das Schlechteste für die 70 Millionen Gesetzlich Versicherte auserkoren haben.
.. da ist nicht was dran , das ist eine Tatsache , Rentner werden bald das größte Problem in Deutschland werden , sie können sich dann in die Reihe der Asylschmarotzer einreihen , nur mit dem Unterschied . die Asylschmarotzer haben keine Leistung vollbracht und bekommen alles umsonst, die Rentner haben Jahre ganz "üppigen und hohen" Mindestlohn bekommen und werden neidisch auf die Diäten und Pensionen der Politiker sehen , die sie selber gewählt haben, die Dummköpfe wählten ja ihre eigenen Henker , dabei hat die AfD früh genug davor gewarnt ..
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Wir können dieses Forum auch ausweiten, wenn man sich auf zu zahlende und gezahlte Steuern bezieht.
Das mit den Renten ist unbestritten !
Ich möchte mal reden über die unzähligen Kleinselbstständigen die Mühsam Ihr Daseien fristen, weil Sie sich nicht unterwerfen
wollen !
Sie zahlen monatlich Summen ans Finanzamt - was bekommen Sie wenn Sie nicht mehr können - einen Arschritt vom Staat !
So wird man vom Staat behandelt. Kann diesen Sachverhalt weiterführen . Macht Mit !!!!!!!!!!!!!!!!
Ich finde es ohnehin eine Schweinerei, dass Renten versteuert werden müssen. Schliesslich wurde vorher ja schon vom Arbeitseinkommen Steuer bezahlt.
Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
Du kannst dich bei den 2 missgünstigen Beamten bedanken, die bis vors BVerfG geklagt haben, weil sie ihre üppigen beitragslosen, also leistungslosen Pensionen versteuern mussten und Rentner nicht.
Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.
Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...
Um ´mal Licht ins Dunkel zu bringen
Bis zu dem Karlsruher Urteil und der daraus resultierenden "Rentenreform" wurde die gesetzl. Rente de facto NICHT besteuert bzw. steuerfrei gestellt. #
Was besteuert wurde war der sogenannte "Ertragsanteil" (wie bei einem umlagefinanzierten System ein "Ertrag" erwirtschaftet wird bleibt eh ein politisches Geheimnis - aber so um die 25-30% der Rentenhöhe wurden als "Ertrag" angenommen und damit besteuert). Jedoch war der Ertragsanteil der gesetzlichen Rente, selbst bei einer guten Rente, so gering, dass durch das steuerliche Existenzminimum keine Steuern angefallen sind).
2005 auf heute bezogen wurde heißen:
Zur Zeit gilt ein steuerlicher Grundfreitag von 8 820 €, setzt man den "Ertragsanteil" mit 30% an heißt dies bis zur einer monatlichen Rente von 2 450 € fällt nicht ein Cent an Steuern an (um auf diese Rente zu kommen braucht man aber an die 80 Rentenpunkte und da ist die Zahl derer, welche dieses Höhe erreichen sehr überschaubar).
Trotzdem, auch wenn es seltsam klingt, wurde die gesetzliche Rente faktisch einer Besteuerung unterworfen, da die Beitragssätze, welche der AN in die Rentenversicherung einbezahlen durfte, der Besteuerung unterlagen. Nur 60% der Rentenbeitragssatzes waren steuerfrei und dies auch nur, wenn man die entsprechend definierte Freigrenze nicht überschritten hat - sprich, mindestens 40% des Rentenbeitragssatzes wurden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. So etwas nennt sich im behördendeutsch "vorgelagerte" Besteuerung.
Seit 2005 erfolgt die Besteuerung der Rente nachgelagert - sprich die Besteuerung des Rentenbeitragssatzes enfällt und diesen erhält man dann steuerfrei (aber natürlich nicht gleich - erst ab 2025 unterlegt der Rentenbeitragssatz keiner Besteuerung mehr und auch nur dann - und dies ist wichtig - wenn man den entsprechenden Freibetrag nicht überschreitet). Dafür unterliegt nun die Rente der Besteuerung, was im behördendeutsch nun "nachgelagerte" Besteuerung heißt.
Die wirklich "Beschissenen" sind die, welche mit 16 oder 17 Jahren in Arbeitsleben eingestiegen sind - bis 2005 an die 20, 25 Arbeits- bzw. Beitragsjahre hinter sich hatten und nun "offiziell" in 2030 in Rente gehen dürfen.
Die haben 20, 25 Jahre lang mindestens 40% ihrer Rentenbeiträge bereits versteuert und versteuern diese bis 2025, mit höher werden Freibeträgen,weiterhin - erhalten aber in 2030 nur noch 10% ihrer Rente steuerfrei. So etwas nenne ich einen - weil es dagegen ja wenig bis keinen Widerstand gibt - einen genialen politisch inszenierten Raubzug.
Am Ende des Tages ist es vom Prinzip her völlig egal, ob man nun die Rentenbeiträge in die gesetzliche Rente oder die gesetzliche Rente besteuert...besteuert man die Rentenbeiträge hat man während seines Arbeitsleben weniger netto in der Tasche, besteuert man die Rente hat man als Rentner weniger netto in der Tasche.
Fazit:
Besteuert wurden die gesetzlichen "Renten" also schon immer - ob man nun den Rentenbeitragssatz besteuert oder die Rente selber - das Ergebnis bleibt am Ende des Tages gleich.
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