Gibt es auch Steuern auf Beamten-Pensionen ???????
Gibt es auch Steuern auf Beamten-Pensionen ???????
Diese 50 Prozent Steuer auf Renten ist einer der Knackpunkte. Dieser Rentner hat nämlich vor dem Dezember 2004 nur ca. 27 Prozent seiner Rente versteuern müssen. Er muss also ganz klar eine höhere Steuer auf seine Rente bezahlen. Und das, obwohl das Rentenniveau laufend nach unten ging.
Beamte zahlen schon immer Steuern auf ihre Pension. Nur, wie man an den hohen Nettopensionen sieht, ist diese Steuer eher ein Vorteil. Er kann unter Umständen durch steuerliche Abschreibungen die hohe Nettorente noch weiter verbessern.
Wenn Rentner eine ihrer hohen Beitragszahlungen entsprechende Rente erhalten würden und so wie jetzt ihre Beiträge zur RV nicht versteuern müssten, wäre eine Vollbesteuerung ihrer Rente durchaus nachvollziehbar.
In Österreich muss z.B. die Rente voll besteuert werden. Nur ist deren Rente ca. 60 Prozent höher.
Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.
Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...
Der Rentner, der 2004 nur 50% seiner Rente versteuern mußte, versteuert heute wie auch 2004 50% seines damaligen Rentenbetrages + die Erhöhungen (von 2005 bis 2015 weniger als 10%) und nicht 27% seiner heutigen Rente.
Wer am 31. Dezember 2004 bereits Rentner war, für den beträgt der Freibetrag lebenslang 50 Prozent der Jahresbruttorente 2005.
Warum lügt ihr eigentlich immer, ist das Absicht oder seid ihr wirlich zu dämlich Tatsachen in Worte zu fassen?
Na, du kennst dich aber schlecht aus bei der Besteuerung der Renten. Im Jahre 2004 lag die maximal höchste Steuer auf Renten bei 35 %, minimal 27 %.
Schlagartig wurde der Steuersatz auf Renten am 1. Januar 2005 auf 50 % erhöht.
Kannst du überall nachlesen. Auch bei Wiki:
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"Bis 2004 war nur der Ertragsanteil der Renteeinkommensteuerpflichtig. Abhängig vom Alter des Bezugsberechtigten beiRentenbeginn wurde ein Satz von etwa 27 % bis 35 % der Rentenzahlungder Einkommensteuer unterworfen."
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