Wer für alle offen ist, ist nicht ganz dicht!
Wer für alle offen ist, ist nicht ganz dicht!
Der vermeintliche "Hausbesitzer" ist seit 70 Jahren Mieter und hat keine essentiellen Ansprüche mehr hinsichtlich der Immobilie seiner Groß- und Urgroßeltern zu stellen. Die Hausverwaltung, als Vermieter im Dienste des Eigentümers, auch Bundesregierung genannt, hat natürlich die Interessen des Eigentümers zu vertreten, sonst wird sie vom ihm ausgetauscht. Und wer ist schon gerne arbeitslos?
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