Inzwischen wird die Bundeswehr massiv im Inneren eingesetzt wegen des illegalen Flüchtlingsansturmes.
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Mir bekannt ist ein Fall im Kreis Friedberg / Hessen, da hat ein Bundeswehr-Oberst mit Marschbefehl aus dem Innenministerium Räume von DRK und Polizei als Kommandozentrale requiriert, um die kurzfristige Einquartierung von rund 1000 Flüchtlingen zu organisieren.
Das findet so nicht auf dem Boden der Verfassung statt, oder ist dieser Einsatz vom Bundestag beschlossen worden? Ist mir da was entgangen?
Der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr, Generalleutnant Hans-Werner Fritz, leht den Einsatz der BW aus verfassungsrechtlichen Bedenken ab:
„In der Vergangenheit haben wir die Aufgaben von Polizei und Bundeswehr immer strikt getrennt. Und ich bin sehr dafür, dass das auch in Zukunft so bleibt. ... Unser Auftrag ist klar definiert und durch das Grundgesetz begrenzt. ... ”
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Der Bundeswehreinsatz könnte eine präventive Reaktion auf ein in Sicherheitskreisen kursierendes Non-Paper sein, in dem die zivilen Sicherheitsbehörden sich als überlastet outen:
"Die deutschen Sicherheitsbehörden sind und werden nicht in der Lage sein, diese importierten Sicherheitsprobleme und die hierdurch entstehenden Reaktionen aufseiten der deutschen Bevölkerung zu lösen."
Ex BND-Chef August Hanning hat in Zehn-Punkte-Programm das illegale Vorgehen der BRD-Eliten/Regierung bestätigt:
"1. Erklärung der Bundeskanzlerin/Bundesregierung, dass die Aufnahmekapazitäten in Deutschland bis auf Weiteres erschöpft sind und Deutschland keine zusätzlichen Migranten mehr aufnehmen kann.
2. Weisung an die Bundespolizei, die Grenze für Migranten ohne Einreiseerlaubnis entsprechend der Gesetzeslage sofort zu schließen und Reisende ohne Einreiseerlaubnis zurückzuweisen. Bitte an die Länder, die Bundespolizei – soweit notwendig – dabei zu unterstützen. Strikte Anwendung des nationalen und supranationalen Rechts.
Keine Aufnahme in Asylverfahren von Antragstellern, die aus sicheren Herkunftsstaaten nach Deutschland einreisen."
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