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Thema: Warum es ab 2017 kritisch wird

  1. #111
    bin hier nur spazieren Benutzerbild von KatII
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    Standard AW: Warum es 2017 kritisch wird

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    ...
    Ich habe noch etwas rausgefunden.

    Mann kann die Woche Goldig Teilen:
    Major: Arbeitszeit Mo 8:00 bis Fr 16:00
    Minor: Erholungszeit Fr 16:00 bis Mo 8:00

    Oder das Jahr:
    Major: 226 Arbeitstage
    Minor: 139 Erholungstage (104 Wochenendtage + 30 Urlaubstage + 5 Krankheitstage)

    Oder den Tag:
    Minor: 9,2 Std. Arbeit + Arbeitsweg
    Major: 14,8 Rest


  2. #112

    Standard AW: Warum es 2017 kritisch wird

    Zitat Zitat von DeRu Beitrag anzeigen
    So wenige Schlampen gibt es nicht. Gestern beim flanieren durch die Innenstadt, ein Neger und Araber in Gangsta-Klamotten und Trainingshose sprechen eine Gruppe deutscher Mädels an. Die billigsten Anmachsprüche fliegen und die Weiber können sich vor Entzücken kaum noch halten. 3 Minuten später sind die Nummern ausgetauscht und man umarmt sich bereits. Währenddessen sprießen Mulattenkinder wie die Pilze im Herbst.

    Sorry aber das glaube ich nicht.

    Das ist nur ein gewisse Schlag an Frauen und auf die können wir gerne verzichten.
    Es gibt auch genug männliche Schlampen die sich z.B. Thaiweiber kaufen oder mit K.......weibern einlassen .

    Wahrscheinlich ist die Zahl der männl.und perversen Schlampen wesentlich höher.
    Geändert von Chandra (10.12.2015 um 09:53 Uhr)
    Ich möchte nicht, dass das Land meiner Enkel und Urenkel zu großen Teilen muslimisch ist, dass dort über weite Strecken Türkisch und Arabisch gesprochenwird, die Frauen ein Kopftuch tragen und der Tagesrhythmus vom Rufder Muezzine bestimmt wird. Wenn ich das erleben will, kann ich eineUrlaubsreise ins Morgenland buchen "Sarrazin"


  3. #113

    Standard AW: Warum es 2017 kritisch wird

    Zitat Zitat von DeRu Beitrag anzeigen
    2017 wird heftig. Alleine schon, weil spätestens 2016 erdrückende Steuererhöhungen auf Deutschland zukommen werden.
    Das wird uns blühen ja.
    Die Luxussteuer ( Hundesteuer) haben sie bereits angedroht in verschiedenen Städten um das doppelte 2016 zu erhöhen.
    Alles um die neuen FACHKRÄFTE zu finanzieren



    Ob das Schlangenvolk von Politkern auch auf ihre z. B. Diäten verzichtet um es den Bereicheren zukommen zu lassen.
    Ich möchte nicht, dass das Land meiner Enkel und Urenkel zu großen Teilen muslimisch ist, dass dort über weite Strecken Türkisch und Arabisch gesprochenwird, die Frauen ein Kopftuch tragen und der Tagesrhythmus vom Rufder Muezzine bestimmt wird. Wenn ich das erleben will, kann ich eineUrlaubsreise ins Morgenland buchen "Sarrazin"


  4. #114
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Warum es 2017 kritisch wird

    Zitat Zitat von KatII Beitrag anzeigen
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    Bestätigt die Grundthese, dass der Goldene Schnitt nicht nur im Raum sondern auch in der Zeit wirkt.

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  5. #115
    APO Benutzerbild von Truitte
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    Standard AW: Warum es 2017 kritisch wird

    Zitat Zitat von Shivaayaa Beitrag anzeigen
    Das wird uns blühen ja.
    Die Luxussteuer ( Hundesteuer) haben sie bereits angedroht in verschiedenen Städten um das doppelte 2016 zu erhöhen.
    Alles um die neuen FACHKRÄFTE zu finanzieren



    Ob das Schlangenvolk von Politkern auch auf ihre z. B. Diäten verzichtet um es den Bereicheren zukommen zu lassen.
    Mit der Erhöhung der Hundesteuer rechne ich für 2017, man erreicht ja damit nicht alle Bürger. Für 2015 wurde die Grundsteuer bereits kräftig angehoben.
    Für 2016 wurde die Erhöhung der Abwassergebühr beschlossen, das macht für einen 4 Personenhaushalt 80 Euronen aus. Die Asylzudringlinge müssen ja finanziert werden! Die Kommunen lassen sich da einiges einfallen.
    CO2 ist Leben - keine Steuer

  6. #116
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Warum es 2017 kritisch wird

    Zitat Zitat von KatII Beitrag anzeigen
    Ich habe noch etwas rausgefunden.

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    Eine Liste wissenschaftlicher (mit Fourier-Analyse) nachgewiesener Zyklen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Hier hat jemand die "Harmonischen" Teiler und Vielfachen berechnet.
    Die 17,75 sehe ich als den dritten goldenen Teiler von 72 an, was wohl die zentrale Größe für gesellschaftliche Umbrüche ist,
    da dieses Alter die Volljährigkeit und somit Kriegstauglichkeit einer Generation beinhaltet.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    This same pattern of periods, or parts of it, has been found by a number of different researchers independantly each other, often using different data. There can be no doubt that it is a real fact of nature.


    Code:
    142.0  213.9  319.5  479.3
    -----
        71.0  106.5  159.8
              -----
            35.5   53.3                 x2      x3
            ----   ----                   \    /
               17.75                       \  /
               -----
             5.92   8.88
             ----   ----                   /  \
        1.97    2.96   4.44               /    \
        ----    ----   ----             /3      /2
      0.66   0.99   1.48   2.22
      ----   ----   ----
    0.22  0.33  0.49   0.74  1.11
          ----  ----   ----  ----

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  7. #117
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Warum es 2017 kritisch wird

    Zitat Zitat von Truitte Beitrag anzeigen
    Mit der Erhöhung der **** .
    Mineralölsteuer ist auch zu rechnen .... Benzin wird dann teurer werden ...

  8. #118
    Auftragsschreiber Benutzerbild von Flüchtling
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    Standard AW: Warum es 2017 kritisch wird

    Zu "Erhöhung der Hundesteuer":
    Viele Bürger dachten und denken bereits darüber nach, wegen erhöhter Gefährdungslage, sich Hund(e) zuzulegen.
    (...)
    Auch Dein Körper gehört der Partei.

  9. #119
    Enerbanske Benutzerbild von Helgoland
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    Standard AW: Warum es 2017 kritisch wird

    Zitat Zitat von Shivaayaa Beitrag anzeigen
    Das wird uns blühen ja.
    Die Luxussteuer ( Hundesteuer) haben sie bereits angedroht in verschiedenen Städten um das doppelte 2016 zu erhöhen.
    Nur mal so zur Info:

    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Helgoland
    Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 23.07.1996 (GVOBl.
    Schl.-H., S. 529), geändert durch Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom
    18.03.1997 (GVOBl. Schl.-H., S. 147) und durch Gesetz vom 16.12.1997 (GVOBl. Schl.-H., S.
    469) mit Berichtigung vom 22.01.1998 (GVOBl. Schl.-H., S. 35) sowie der §§ 1, 3 und 5 des
    Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) i.d.F. vom 22.07.1996
    (GVOBl. Schl.-H., S. 564), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.11.1998 (GVOBl. Schl.-H., S.
    345) wird nach Beschlußfassung durch die Gemeindevertretung vom 02. Oktober 2001 folgende
    Satzung erlassen:

    I. Abschnitt
    Steuerpflicht
    § 1
    Steuergegenstand
    (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Gemeindegebiet
    durch natürliche Personen zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs.
    § 2
    Steuerschuldner, Haftung
    (1) Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund für
    Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs oder denen seiner Angehörigen (§ 15 AO) in seinen
    Haushalt aufgenommen hat. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er
    nicht innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde gemeldet und bei einer von dieser bestimmten
    Stelle abgegeben wird.
    (2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder
    auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, daß der Hund in einer
    anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit
    ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung
    auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. Kann der Halter
    eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Hundehalter, wer den Hund wenigstens
    zwei Monate gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat.
    (3) Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam
    gehalten.
    (4) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
    (5) Der Nachweis, daß der Hund noch nicht über drei Monate alt ist, obliegt den Steuerpflichtigen.
    Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, so gilt der Hund als über drei Monate alt.
    § 3
    Entstehung und Ende der Steuerpflicht
    (1) Die Steuerpflicht entsteht am ersten Tag des auf den Beginn der Hundehaltung folgenden
    Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate
    alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt
    auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.
    2
    (2) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung aufgegeben
    oder beendet wird. § 9 Absatz 2 und § 10 Absatz 4 bleiben unberührt.
    (3) Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde entsteht die Steuerpflicht mit
    dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der
    Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
    § 4
    Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit der Steuer
    (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
    (2) Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 01. Januar für jeden an diesem Tag im
    Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe
    des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit der Begründung
    der Steuerpflicht nach § 3.
    (3) Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist erstmalig innerhalb eines Monats
    nach Bekanntgabe des Steuerbescheides für die zurückliegende Zeit, im übrigen vierteljährlich
    am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig. Die
    Steuer kann für das ganze Jahr im voraus entrichtet werden.
    (4) Entsteht oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so ist die Steuer auf den
    der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag der Jahressteuer festzusetzen und einen Monat
    nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres
    (§ 3 Absatz 2) und war die Steuer bereits festgesetzt, ergeht ein Änderungsbescheid.
    (5) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im
    Vorjahr zu entrichten haben, kann die Gemeinde die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung
    festsetzen. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen
    Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
    schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
    § 5
    Steuersatz
    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
    · für den ersten Hund und für jeden weiteren Hund 255,00 EURO.
    (2) Hunde, die von der Steuer nach § 7 befreit sind, werden bei der Berechnung der Anzahl der
    Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 8 gewährt wird,
    gelten als erste Hunde.
    II. Abschnitt
    Steuervergünstigungen
    § 6
    Allgemeine Voraussetzungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung
    (Steuervergünstigungen)
    (1) Für die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung nach §§ 7 oder 8 (Steuervergünstigungen)
    sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen des
    § 3 Absatz 1 und Absatz 3 diejenigen bei Beginn der Steuerpflicht maßgebend.
    (2) Die Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn
    1. der Hund für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist,
    2. der Halter des Hundes in den letzten fünf Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft worden
    ist,
    3
    3. für den Hund geeigneter, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechender Unterkunftsraum
    vorhanden ist, und
    4. in den Fällen des § 7 Absatz 2 Nr. 2 die geforderte Prüfung innerhalb von zwölf Monaten
    vor dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt von dem Hund mit Erfolg abgelegt wurde.
    (3) Anträge auf Gewährung einer Steuervergünstigung sind bis zum Ablauf eines Monats nach
    Bekanntgabe des Steuerbescheids zu stellen.
    § 7
    Steuerfreiheit, Steuerbefreiung
    (1) Steuerfrei sind natürliche Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde
    aufhalten für die Hunde, die sie bei ihrer Ankunft halten, wenn sie nachweisen können, daß
    die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden oder von der
    Steuer befreit sind.
    (2) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten eines Hundes,
    1. der für den Schutz und die Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen
    unentbehrlich ist. Sonst hilfsbedürftig sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis
    mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen; die Steuerbefreiung
    kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.
    2. der die Prüfung für Rettungshunde oder Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt hat
    und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung steht.
    (3) Steuerbefreiung kann auf Antrag gewährt werden für einen nicht ausschließlich zu Erwerbszwecken
    gehaltenen Hund,
    1. der an Bord von ins Schiffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen von dessen Eigner
    gehalten wird und ausschließlich zu deren Bewachung erforderlich ist,
    oder
    2. der als Gebrauchshund ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen
    Herden verwandt wird, in der hierfür benötigten Anzahl.

    Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.
    Helgoland, den 04. Oktober 2001
    _________________________________
    Ruth Hammer, 1. stlv. Bürgermeisterin
    Aushang: vom 06.10.2001 bis zum 20.10.2001




    Damit dürften wir wohl bundesweit an der Spitze stehen!
    SI VIS PACEM, PARA BELLUM


    Grön is det Lunn, Road is de Kant, Witt is de Sunn
    Deet is det Woapen van 't hillige Lunn

  10. #120
    GESPERRT
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    Standard AW: Warum es 2017 kritisch wird

    Zitat Zitat von Shivaayaa Beitrag anzeigen
    Sorry aber das glaube ich nicht.

    Das ist nur ein gewisse Schlag an Frauen und auf die können wir gerne verzichten.
    Es gibt auch genug männliche Schlampen die sich z.B. Thaiweiber kaufen oder mit K.......weibern einlassen .

    Wahrscheinlich ist die Zahl der männl.und perversen Schlampen wesentlich höher.
    Ich muss DeRu erneut bestätigen.

    Das ist kein(!) gewisser Schlag an Frauen. Nicht mal ein gewisser Schlag an Kindern.
    Dein Beispiel mit den männlichen Schlampen verfängt in diesem Fall auch nicht. Es geht hier um ein völlig anderes(!) gesellschaftliches Phänomen.
    In Frankfurt/Main kannst Du gerade an den Wochenende sehen, wie sich unzählige Dreckseriträa-Kanackenbimboschweine an Mädchen ranwannzen die vielleicht höchstens 14 Jahre alt sind.
    In der öffentlichen Toilette der Hauptwache stylen sich kreischende Kinder, während draussen bereits Horden an Fettschwanz-Bimbos lauern. Die Kinder werden dann in der B-Ebene abgefüllt und später wahrscheinlich zum abficken in die nächste Negerbude geschleift.

    ROTHERHAM IST ÜBERALL!!!!

    Ich versterne hier keine Beleidigungen, sondern schreibe Klartext, weil die Zeit für Klartext gekommen ist!

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