Die Unterscheidung hat man durch Verbrechen und Vergehen (§ 12 StGB) gemacht, über den Strafrahmen und das zu erwartende Strafmaß. Eigentlich soll Recht nicht willkürlich sein, aber mit solchen Kann-Bestimmungen weicht man das Recht auf (persönliche Meinung).
Chronos, ich schildere die ganzen Sachlagen nicht, weil ich die Machenschaften der Regierung gutheiße, sondern weil Kritik, die den falschen Ansatzpunkt hat, sinnlos verpufft.