+ Auf Thema antworten
Seite 3 von 10 ErsteErste 1 2 3 4 5 6 7 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 21 bis 30 von 95

Thema: Asylgesetzgebung

  1. #21
    mit Glied Benutzerbild von Nantwin
    Registriert seit
    13.12.2015
    Beiträge
    961

    Standard AW: Asylgesetzgebung

    Zitat Zitat von solg Beitrag anzeigen
    .
    Wie kommst du jetzt darauf, dass ich die Schuld bei bei den Einwanderern suche? Mit dem Satz "Somit muss, zur Lösung dieses Problems und vieler anderer Probleme, das deutsche Volk selbst zur Tat schreiben." meinte ich nicht die Ausweisung der illegalen Einwanderer, sondern in erster Linie den Sturz der führenden politischen (oder auch nicht politischen) Strukturen. Aber solange wir nicht auf eine Wahlbeteiligung von x<60% kommen, sehe ich da nicht viel Hoffnung.

  2. #22
    GESPERRT
    Registriert seit
    17.07.2014
    Beiträge
    24.892

    Standard AW: Asylgesetzgebung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Bolle, wo ist da ein offener Rechtsbruch? Du vergisst eine Kleinigkeit bei der ganzen Sache, bestraft wird ein Verstoß gegen § 14 AufenhG nach § 95 AufenthG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
    Da die Strafvorschriften des Allgemeinen Teils des StGB mit zur Anwendung kommen, was sagt uns der Strafrahmen?

    Es handelt sich bei illegalem Grenzübertritt um ein Vergehen (Siehe [Links nur für registrierte Nutzer]). Was ermöglicht ein Vergehen, die Einstellung des Verfahrens wegen der geringe der Schuld oder mangels öffentlichen Interesses (§§ 153 ff. StPO).

    Der einzige Rechtsbruch, der hier begangen wird, ist die Nichteinhaltung von Formvorschriften verfahrenstechnischer Art.

    Du kannst die massenhafte Anwendung des Opportunitätprinzips kritisieren, aber einen Rechtsbruch in dem Sinne, wie du ihn meinst gibt es nicht.
    Die unerlaubte Einreise ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 95 Abs. 1 Nr. 3).

    bevor du loslegst:

    Hinweis der Redaktion:Artikel 31 Absatz 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge hat folgenden Wortlaut:
    Die vertragsschließenden Staaten ergreifen wegen illegaler Einreise oder unrechtmäßigen Aufenthalts keine Strafmaßnahmen gegen Flüchtlinge, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, wo ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht war und sofern sie sich unverzüglich den Behörden stellen und triftige Gründe für ihre illegale Einreise oder Anwesenheit darlegen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von Bolle (15.12.2015 um 03:52 Uhr)

  3. #23
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
    Registriert seit
    19.01.2011
    Ort
    - art is dead -
    Beiträge
    41.539

    Standard AW: Asylgesetzgebung

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Die unerlaubte Einreise ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 95 Abs. 1 Nr. 3).

    bevor du loslegst:



    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Altes Konzept.
    Ein System sorgt für einen Zusammenbruch eines Gesetzes, das man aufzuweichen und abzuschaffen versucht. Man erklärt es dann als offensichtlich unsinnig, wirkungslos und nicht mehr zeitgemäß.
    Ein Gesetz das funktioniert ist schwer abzuschaffen. Ich würds genauso machen.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: Asylgesetzgebung

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Die unerlaubte Einreise ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 95 Abs. 1 Nr. 3).

    bevor du loslegst:



    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Bolle, ich habe hier nicht behauptet, das es keine Straftat sei. Du sprichst von Rechtsbruch. Es stellt aber kein Rechtsbruch dar, ein Verfahren und somit die Strafverfolgung, wenn die entsprechenden Bedingungen gegeben sind, nach dem Opportunitätsprinzip einzustellen.
    Das sind dumme kleine Feinheiten, die einem auch die berechtigste Kritik kaputt machen, wenn man den falschen Ansatz wählt.

    Bolle, denk mal nach. Einige normale Leute so wie du, ich bin nicht normal, ich habe eine kleine Macke, protestieren in der Öffentlichkeit mit dieser Kritik. Dann kommt ein Pressesprecher und sagt, wir verzichten im Einklang mit unseren Rechtsnormen auf die Strafverfolgung. Wie glaubst du reagiert dann die Mehrheit in Deutschland, wenn die Presse dann die gleiche Erklärung macht wie ich. Dann ist die ganze Rechtsbruchkritik für den Arsch.
    Hier wird eindeutig eine zur Entlastung der Gerichte gedachte Option missbraucht. Dummerweise stelle aber Missbrauch nicht immer einen Rechtsbruch dar.

    Noch etwas Bolle, dass ist ist jetzt nicht bös gemeint, ihr macht oft den gravierenden Fehler, die Bedeutung eines Gesetzes oder eines Abkommens nach dem zu beurteilen, was ihr mit ihm assoziiert, aber nicht mit seinem tatsächlichen Inhalt.

    Nehmen wir das Dubliner Abkommen und die Dubliner Verordnungen. Sie regeln, wann ein Unterzeichnerstaat verpflichtet ist, einen Asylsuchenden oder einen Flüchtling aufzunehmen, sie enthalten aber keine Bestimmung, die es einem Staat verbietet, jemanden aufzunehmen, der die Bedingungen nicht erfüllt.
    Einen Rechtsbruch kann Deutschland hier nur gegenüber den Unterzeichnerstaaten begehen und nur dann, wenn Deutschland sich weigert Flüchtlinge/Asylsuchende, für die nach dem Abkommen Aufnahmeverpflichtung besteht aufzunehmen. Was mit denen geschieht, bei denen diese Verpflichtung nicht besteht, überlassen diese Abkommen dem nationalen Recht und wie die Staaten das Abkommen in nationales Recht transformieren.

    Recht soll allgemeingültig sein und viele Möglichkeiten abdecken, deswegen ist es ja abstrakt. Das dumme ist nur, wenn der Gesetzesgeber Normen schafft, so ist es fast unmöglich alles zu berücksichtigen und das ist etwas, was Regierungen, also die Executive, seit je her bei der Durch- und Umsetzung ihrer Politik ausnutzen.

    Ansonsten ist es leider so, dass das Recht nicht immer so funktioniert, wie wir uns das vorstellen. Obwohl es den Gleichheitsgrundsatz gibt, darf ich als Schleswig-Holsteiner etwas, was ein Berliner, Bayer, selbst ein Hamburger nicht darf (rechtlich gesehen).

  5. #25
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
    Registriert seit
    09.08.2012
    Beiträge
    23.496

    Standard AW: Asylgesetzgebung

    Einige normale Leute so wie du, ich bin nicht normal, ich habe eine kleine Macke
    Endlich mal eine Feststellung, der ich mich vorbehaltlos anschließen kann.

    Die ständige Verletzung des rechts zu verfolgen wäre kein Problem...es müssten nur ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
    Die BRD ist kein Rechtsstaat, Recht bekommt nur der, der sehr viel Geld für Anwaltskanzleien zur Verfügung hat.
    Gib mir 50 Millionen und ich garantiere dir, dass diverse Politiker gerichtlich verfolgt werden...dauert eine Zeit, wird aber passieren.

  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: Asylgesetzgebung

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Endlich mal eine Feststellung, der ich mich vorbehaltlos anschließen kann.

    Die ständige Verletzung des rechts zu verfolgen wäre kein Problem...es müssten nur ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
    Die BRD ist kein Rechtsstaat, Recht bekommt nur der, der sehr viel Geld für Anwaltskanzleien zur Verfügung hat.
    Gib mir 50 Millionen und ich garantiere dir, dass diverse Politiker gerichtlich verfolgt werden...dauert eine Zeit, wird aber passieren.
    hamburger, liest du nicht, was ich schreibe. Kapier mal endlich für die Strafverfolgung ist der Staatsanwalt verantwortlich und der gehört zu Rechtspflege nicht zur unabhängigen Rechtsprechung. Er ist weisungsgebunden.
    Wenn als das jeweilige Justizministerium anweist, entsprechende Verfahren nach dem Opportunitätsprinzip einzustellen, dann läuft das rechtens hamburger, weil die Gesetze eben die Einstellungsmöglichkeit vorsehen.
    Und da wir es nicht mit einem Antragsdelikt zu tun haben, sondern von Amts wegen ermittelt wird, gibt es auch nicht die Möglichkeit der Beschwerde gegen die Einstellung.
    hanburger, irgendjemand kann dir gerne 50 Millionen geben und du kannst Anwälte angangieren. Sie werden sicherlich Strafantrag gegen Politiker stellen, dafür werden sie ja bezahlt, aber der Staatsanwalt deswegen Anklage ergebt ist eine andere Frage.

    hamburger, machen wir es mal ganz einfach:

    Ein Verstoß gegen § 95 AufenthG ist ein Vergehen keine Verbrechen.

    Es ist richtig, das jemand der illegal einreist Rechtsbruch begeht, was die Strafverfolgung auslöst, also das Strafverfahren. Egal wie offensichtlich ein Straftat ist, das Strafverfahren gliedert sich in drei Teile,
    Ermittlungsverfahren->Zwischenverfahren->Haupverfahren.
    Am Ende des Ermittlungsverfahrens und zu Anfang des Zwischenverfahren entscheidet der Staatsanwalt ob er Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt und das Gericht, ob es die Anklage annimmt.

    Ein Verfahren kann eingestellt werden

    - wenn die Ermittlungen keine Beweise ergeben die zum dringenden Tatverdacht führen

    - nach dem Opportunitätsprinzip, mangels öffentlichen Interesses oder geringe der Schuld, wenn es sich bei dem Delikt um ein Vergehen handelt.

    - gegen Strafbefehl.

    Durch die Beendigung des Verfahrens wird die Strafverfolgung eingestellt.

    Hier wird zwar, wie schon gesagt, eine rechtliche Möglichkeit durch die Regierung, die Executive missbraucht, jedoch stellt dieser Missbrauch kein Rechtsbruch dar, weil sich an die gesetzlichen Bedingungen gehalten wird.

  7. #27
    Mitglied
    Registriert seit
    31.10.2010
    Beiträge
    61.261

    Standard AW: Asylgesetzgebung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    (....)

    Hier wird zwar, wie schon gesagt, eine rechtliche Möglichkeit durch die Regierung, die Executive missbraucht, jedoch stellt dieser Missbrauch kein Rechtsbruch dar, weil sich an die gesetzlichen Bedingungen gehalten wird.
    Das ist doch wohl ein Witz!

    Wenn also die Regierung (bzw. deren Mitglied, der Justizminister) aufgrund der Weisungsbefugnis einen Staatsanwalt zwingt, ein laufendes Verfahren wegen einer Straftat (illegaler Grenzübertritt, siehe auch den Beitrag von Bolle in #22) einzustellen, soll dies kein klarer Rechtsbruch durch ebendiese Regierung sein?

    Was wäre denn dann überhaupt ein durch die Regierung verübter Rechtsbruch?

    Merkst du denn nicht, dass du durch deine sehr seltsamen Interpretationen den gesamten Rechtsstaat als beliebig verfügbare Manövriermasse der Regierung darstellst?

  8. #28
    Mitglied Benutzerbild von Hay
    Registriert seit
    06.04.2008
    Beiträge
    23.823

    Standard AW: Asylgesetzgebung

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Das ist doch wohl ein Witz!

    Wenn also die Regierung (bzw. deren Mitglied, der Justizminister) aufgrund der Weisungsbefugnis einen Staatsanwalt zwingt, ein laufendes Verfahren wegen eines Vergehens (illegaler Grenzübertritt) einzustellen, soll dies kein klarer Rechtsbruch durch ebendiese Regierung sein?

    Was wäre denn dann überhaupt ein durch die Regierung verübter Rechtsbruch?

    Merkst du denn nicht, dass du durch deine sehr seltsamen Interpretationen den gesamten Rechtsstaat als beliebig verfügbare Manövriermasse der Regierung darstellst?
    Was er faktisch ist!

    Anders ist übrigens die Propagandarede der Merkel nicht zu verstehen.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

  9. #29
    Mitglied
    Registriert seit
    31.10.2010
    Beiträge
    61.261

    Standard AW: Asylgesetzgebung

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Was er faktisch ist!

    Anders ist übrigens die Propagandarede der Merkel nicht zu verstehen.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Danke für den Link. Einfach nur noch unfassbar.

    Jetzt bin ich hin- und her gerissen. Froh darüber zu sein, diese Rede einer komplett irren Lügnerin nicht live gehört zu haben, oder dankbar zu sein, weil ich jetzt sonst ein neues TV-Gerät kaufen müsste.

    Ich halte diesen Irrsinn fast nicht mehr aus.

  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: Asylgesetzgebung

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Das ist doch wohl ein Witz!

    Wenn also die Regierung (bzw. deren Mitglied, der Justizminister) aufgrund der Weisungsbefugnis einen Staatsanwalt zwingt, ein laufendes Verfahren wegen einer Straftat (illegaler Grenzübertritt, siehe auch den Beitrag von Bolle in #22) einzustellen, soll dies kein klarer Rechtsbruch durch ebendiese Regierung sein?

    Was wäre denn dann überhaupt ein durch die Regierung verübter Rechtsbruch?

    Merkst du denn nicht, dass du durch deine sehr seltsamen Interpretationen den gesamten Rechtsstaat als beliebig verfügbare Manövriermasse der Regierung darstellst?
    Chronos, warum mache ich mir eigentlich die Mühe etwas zu erklären, du scheinst es ja doch nicht zu lesen. Der Staatsanwalt stellt das Verfahren ja auf Basis einer Rechtsgrundlage eine. Es wird ja angewiesen diese Möglichkeit zu benutzen. Ohne Rechtsgrundlage ist es Rechtsbruch, aber mit Rechtsgrundlage...................

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Stichworte

asyl

Ich bin ein Blockelement, werde aber nicht angezeigt

gesetzesänderung

Ich bin ein Blockelement, werde aber nicht angezeigt

grundgesetz

Stichwortwolke anzeigen

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben