Dass die Raum- und Personalkosten für Jobcenter und Gefängnisse zu einem erheblichen Teil auch Einwanderungskosten sind, hat die Stiftung leider nicht berücksichtigt.
Wenn ein alleinreisenden Flüchtling für 100.000 Euro im Jahr betreut wird, aber davon nur 2.000 Euro als Taschengeld ausbezahlt bekommt, würde diese Stiftung nur 2.000 Euro zählen.