Ist alles rechtlich ok ([Links nur für registrierte Nutzer]
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG),
- Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27-36 AufenthG)
Fluechtlinge an sich sind auch keine Asylanten .. das egtl. Problem ist, dass der syrische Pass auf dem Schwarzmarkt extrem leicht erworben werden kann, dass man die Menge und die Natur der Fluechtlinge ignoriert.
Asyl heisst auch der bleibt fuer immer, so ist es wenigstens auf 3 Jahre begrenzt .. so lange wird dort wohl mindestens noch Krieg gefuehrt..