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Thema: EU-Ausländer haben keinen Anspruch auf Hartz IV

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  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard EU-Ausländer haben keinen Anspruch auf Hartz IV

    Europäischer Gerichtshof entscheidetEU-Ausländer haben keinen Anspruch auf Hartz IV
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    Neue Entscheidung des EUGH. Ich hoffe, daß das auch für Rumänen und Bulgaren gilt. Es gab ja diverse Entscheidungen deutscher (A)Sozialgerichte, die anders lauteten.

    Siehe hier: [Links nur für registrierte Nutzer]

  2. #2
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: EU-Ausländer haben keinen Anspruch auf Hartz IV

    .
    Wahnsinnsmeldung!

    Dafür erhält aber jeder Musel und Halbaffe, wenn er einmal das Wort "Asyl" über die Lippen bringt, lebenslange All-Inclusive-Versorgung in Deutschland.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  3. #3
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    Standard AW: EU-Ausländer haben keinen Anspruch auf Hartz IV

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    Wahnsinnsmeldung!

    Dafür erhält aber jeder Musel oder Halbaffe, wenn er einmal das Wort "Asyl" über die Lippen bringt, lebenslange All-Inclusive-Versorgung in Deutschland.
    Das gilt natürlich nicht für Asylanten. Und nicht für Leute, die schon in der BRD im Arbeitsmarkt integriert waren und dann von Alg1 nach Alg2 (HartzIV) rutschen.

  4. #4
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    Standard AW: EU-Ausländer haben keinen Anspruch auf Hartz IV

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Das gilt natürlich nicht für Asylanten. Und nicht für Leute, die schon in der BRD im Arbeitsmarkt integriert waren und dann von Alg1 nach Alg2 (HartzIV) rutschen.
    Die reale Praxis der Behörden und Sozialgerichte sieht leider anders aus.
    Und das EUGH-Urteil gilt eh nicht für Aufstocker und Scheinselbstständige, die nach kurzer Zeit arbeitslos werden. Mit anderen Worten: es gilt nur für sehr wenige, die trotzdem Mittel und Wege finden, um an ihr ALG2 zu kommen. Es betrifft bspw. nicht die Zigeuner, die ja alle erstmal ein paar Monate selbsständige Abrißunternehmer oder unter ihresgleichen abhängig beschäftigte Aufstocker sind. Alles natürlich Fake um (stets mit Erfolg!) an die begehrten Leistungen zu kommen.

    Ich habe es hier in einer Sozialberatung einmal selbst mitbekommen, wie irgendwelchen Ost- oder Südosteuropäern geraten wurde sich irgendeinen mies bezahlten Teilzeit- oder Tagelöhnerjob zu suchen, dann - so die erwiesene Praxis der Behörden - gebe es keinerlei Problem bei der Beantragung von ALG2. O-Ton: es reicht schon, wenn ein Monatsverdienst von 100-200 Euro vorhanden ist.

    Etwas ganz anders sind Personen, die tatsächlich mal ein halbes oder ein Jahr Vollzeit gearbeitet haben. Meist natürlich im Niedriglohnsektor, wo man kaum/keine Steuern zahlt und aufgrund der mickrigen Einkommen auch nur geringe Sozialabgaben. Niedriglöhner erhalten mehr an staatlich finanzierten Leistungen, als sie in Form von Steuern und Sozialabgaben zahlen. Und wenn sie dann auch noch arbeitslos werden erhalten sie bedingungslos und unbegrenzt ALG2.
    Einige Monate Arbeit, lassen wir es ein halbes Jahr sein, und schon hat man unbegrenzten Zutritt ins heimische "Solidar-"system. Das ist Verrat an der heimischen Solidargemeinschaft und zeugt von der Unzurechnungsfähigkeit der Bürger, daß sie Parteien wählen, die sie und ihr im äußersten Fall lebenswichtiges Solidarsystem dermaßen verraten und verkaufen.

    Fazit: es gibt leider keinerlei Grund dieses Urteil als Erfolg zu betrachten. Solange die BRD existiert und ihre Eliten das Ruder in der Hand haben, wird das deutsche Volksvermögen weiter an fremde Völker verschenkt und sorgen unter diesen für hohe Geburtenraten.

  5. #5
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    Standard AW: EU-Ausländer haben keinen Anspruch auf Hartz IV

    Zitat Zitat von Buchenholz Beitrag anzeigen
    Die reale Praxis der Behörden und Sozialgerichte sieht leider anders aus.
    Und das EUGH-Urteil gilt eh nicht für Aufstocker und Scheinselbstständige, die nach kurzer Zeit arbeitslos werden. Mit anderen Worten: es gilt nur für sehr wenige, die trotzdem Mittel und Wege finden, um an ihr ALG2 zu kommen. Es betrifft bspw. nicht die Zigeuner, die ja alle erstmal ein paar Monate selbsständige Abrißunternehmer oder unter ihresgleichen abhängig beschäftigte Aufstocker sind. Alles natürlich Fake um (stets mit Erfolg!) an die begehrten Leistungen zu kommen.
    Das dürfte jetzt schwieriger werden:

    in Staat darf Arbeit suchenden EU-Bürgern „Hartz IV“-Leistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) an diesem Dienstag entschieden. Dabei müsse der Staat auch nicht den Einzelfall prüfen, da bereits im Gesetz die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt würden (Rechtssache C-67/14). Dies betreffe Bürger aus einem anderen EU-Land, die nach Deutschland zur Arbeitssuche einreisen und dort eine gewisse Zeit gearbeitet haben.

    Geklagt hatte eine Frau, die in Bosnien geboren wurde, einen Schweden geheiratet hat und dadurch die schwedische Staatsangehörigkeit besitzt. Sie hatte in Deutschland weniger als ein Jahr gearbeitet und Arbeitslosengeld erhalten. Das zuständige Jobcenter Berlin-Neukölln stellte ein halbes Jahr später die Zahlung ein.
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  6. #6
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    Standard AW: EU-Ausländer haben keinen Anspruch auf Hartz IV

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Das dürfte jetzt schwieriger werden:
    ...Staat darf Arbeit suchenden EU-Bürgern „Hartz IV“-Leistungen verweigern...
    Wieso ? Beachte das kleine Wörtchen " darf" - er muss es ja nicht !

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  7. #7
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    Standard AW: EU-Ausländer haben keinen Anspruch auf Hartz IV

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
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    Dafür erhält aber jeder Musel und Halbaffe, wenn er einmal das Wort "Asyl" über die Lippen bringt, lebenslange All-Inclusive-Versorgung in Deutschland.
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    Das ist ja das perverse daran, normale EU Bürger sollen leer ausgehen - da spielt man den Verteidiger der Steuerzahler...aber ein Neger und Moslem der das Zauberwort Asyl ausspricht erhält diese Leistungen, dass muss man erstmal jemanden sachlich erklären !!!

    Ich sehe schon in Jugoslawien neue Konflikte kommen, wenn die Kroaten, Serben und Bosnier leer ausgehen und in ihrem Heimatland die Flüchtlinge sehen, - ist es nur noch eine Frage der Zeit dass diese Leute vor Wut ihre Kalaschnikovs raus holen, - immerhin hat man ja Bürgerkriegserfahrungen...und noch die alten Waffen...

    Getreu dem Motto: wenn ich nix kriege - bekommst du auch nix ...wird dann bald scharf geschossen werden...Du wirst es in Kürze in den Nachrichten sehen und in Ungarn wurde soeben der Notstand ausgerufen, - es kommen also spannende Zeiten auf uns zu.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: EU-Ausländer haben keinen Anspruch auf Hartz IV

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
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    Dafür erhält aber jeder Musel und Halbaffe, wenn er einmal das Wort "Asyl" über die Lippen bringt, lebenslange All-Inclusive-Versorgung in Deutschland.
    Das wurde ohnehin schon so gehandhabt.
    Kindergeld gibt es aber für EU-Ausländer.

    ---
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  9. #9
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    Standard AW: EU-Ausländer haben keinen Anspruch auf Hartz IV

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
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    Neue Entscheidung des EUGH. Ich hoffe, daß das auch für Rumänen und Bulgaren gilt. Es gab ja diverse Entscheidungen deutscher (A)Sozialgerichte, die anders lauteten.

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    Dürfte allgemein gültig sein. EUGH Urteile sind ja sowas wie Gottesurteile in Buntland.

    PS: Konnte mir aber auch eigentlich kein anderes Urteil vorstellen. Sonst hätten wir 2017 240 Millionen Einwohner.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: EU-Ausländer haben keinen Anspruch auf Hartz IV

    Wahrscheinlich will man die Melkkuh Deutschland doch nicht ganz umbringen. Also erschuften wir weiterhin, was wir gerade so schaffen.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

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