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Thema: Härtere Strafen für Hasskriminalität

  1. #11
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Die Strafverteidiger fürchten vermutlich die Mehrarbeit für das gleiche Honorar!
    Im Gegenteil. Die Lobby der Erzieher, Gutachter, Psychologen, Psychiater
    und Bewaehrungshelfer koennte hinter dem Gesetzesentwurf stecken,
    weil Aenderung des § 46 STGB die Schaffung erweiterter Kapazitaeten
    erfordert.

    Du solltest Dir die Stellungnahme genau durchlesen und nicht nur
    ueberfliegen. Insbesonder der 5. Punkt (weitere Auswirkungen) ist
    bedeutend und gebe ich daher in einer freien Zusammenfassung in
    Kurzform zur Kenntnis:

    Erstens:

    Tatsaechlich Motive der Tatbegehung werden verheimlicht, abgestritten
    oder der Taeter aeussert sich ueberhaupt nicht mehr zum Tatmotiv.

    Zweitens:

    In Jugendstrafverfahren werden erzieherische Einwirkung erschwert
    bzw. unmoeglich wenn die Beweggruende nicht bekannt werden.

    Drittens:

    Im Erwachsenenstrafrecht stellt sich analoges das Problem bei Erstellung psychiatrischer Gutachten und der Auswahl von Bewaehrungsauflagen.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Aber dafür bitte mildere für Tiefezuneigungskriminalität.
    Sprichst den Punkt an!

    Als ob bei "normaler" Kriminaltät kein Haß mit im Spiel wäre!

    Das war doch der kleine mißratene Saarländer, der sich mit dieser Gesetzespfuscherei wichtigmachen wollte ...

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Du solltest Dir die Stellungnahme genau durchlesen und nicht nur ueberfliegen.
    Insbesonder der 5. Punkt (weitere Auswirkungen) ist bedeutend und gebe ich hier
    in einer freien Zusammenfassung in Kurzform zur Kenntnis:

    Weitere Auswirkungen

    Erstens:

    Tatsaechlich Motive der Tatbegehung werden verheimlicht, abgestreiten
    oder der Taeter aeussert sich ueberhaupt nicht mehr zum Tatmotiv.

    Zweitens:

    In Jugendstrafverfahren werden erzieherische Einwirkung erschwert
    bzw. unmoeglich wenn die Beweggruende des nicht bekannt werden.

    Drittens:

    Im Erwachsenenstrafrecht stellt sich ein aehnliches Problem bei der
    Erstellung psychiatrischer Gutachten und Bewaehrungsauflagen.
    Die Beweislage wird natürlich erschwert - oftmals ist das Motiv jedoch augenscheinlich! Aus welchem Grunde wird wohl jemand einen Brandsatz auf eine Asylantenunterkunft werfen?
    Whatever you do, do no harm!

  4. #14
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Wenn ich jetzt aus Hass heraus eine Straftat begehe und z.B. einem dicken Nazi ins Gesicht boxe, werde ich dann härter bestraft als wenn ein rassistischer Türke für seine Bemerkungen von einem reserviert und überlegend agierenden Deutschen geboxt wird, auch wenn der blonde Haare unter seiner Glatze hat?
    Ich bin also in meiner geistigen Kontrolle eingeschränkt, durch Emotion, Trieb, Instinkt ... und bekomme statt Strafmilderung eine härtere Strafe? Naja ... vielleicht sollte man Kinder vergewaltigen ... da bekommt man mehr Verständnis, Fürsorge und Mitgefühl.
    Würde ich die BRD für einen Rechtsstaat halten, wäre ich erschüttert. Erschütterlich wäre es zudem, täte ich den Mensch für intelligent halten.
    Da ich keine sonderlich erfreuliche Sicht auf das Menschlein habe, kann ich auch nicht sagen, weshalb hier irgendetwas irgendeine Emotion in mir auslösen sollte. Nicht einmal der Ekel hält es für ihm würdig.
    Wir sollten ein paar Umfragen abwarten ... möglicherweise ist ein politischer Mord kein Hassverbrechen und vielleicht gibts Mengenrabatt. Ich bin mir felsenfest sicher, die Politiker werden hoch erfreut sein, vorher zu erfahren, man werde sie nicht aus Hass heraus abschlachten. "Gott sei Dank ist es nicht weil ich schwul bin." Die Hautfarbe ist Toten egal, nur scheinbar den Negerfreunden nicht. Die Neger könnten einem Leid tun, von behinderten Gutmenschtunten beschützt zu werden, die Höchststrafe aus Liebe heraus? Nein, auch das ist ein Hassverbrechen ... es geht nicht um die armen Opfer ... es geht um deren höhere Sache ... die Logik ist verlorengegangen aber kaum jemand kennt sie. Wir sind auf einem guten Weg. Ich bin positiver Dinge, dass wir uns als Spezies nicht mehr unnötig lang mit dieser bösen Welt auseinandersetzen müssen. Da soll mir noch mal jemand Pessimismus vorwerfen!
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  5. #15
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Ein Grund mehr nach vollbrachter Tat keinerlei Spuren und redselige Zeugen zu hinterlassen. Nicht das es bisher anders war.
    „Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
    Robert A. Heinlein „Starship Troopers“

  6. #16
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Eventueller Hasskriminalität gegen Deutsche seitens Ausländern erteilt das neue Gesetz keinen Freibrief.
    Die Gesetzesergaenzung ist ein Possenstueck der Politiktotalversager.
    Ausserdem stehen Taeter die aus Hass ihre Tat begehen latent an der
    Schwelle zur Schuldunfaehigkeit bzw. verminderten Schuldfaehigkeit.
    Bei emotionsgesteuerten Straftaten stellt sich generell das Problem
    der Zurechnungsfaehigkeit des Taeters und der Schuld(un)faehigkeit.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Wenn ich jetzt aus Hass heraus eine Straftat begehe und z.B. einem dicken Nazi ins Gesicht boxe, werde ich dann härter bestraft als wenn ein rassistischer Türke für seine Bemerkungen von einem reserviert und überlegend agierenden Deutschen geboxt wird, auch wenn der blonde Haare unter seiner Glatze hat?
    ...
    Mach's doch nicht immer so verwirrend spannend!
    Z.B. wird Brandstiftung wg. Fremdenhass zukünftig härter bestraft, als Brandstiftung wg. geplanten Versicherungsbetrugs - wobei der entstandene Schaden immer mit einbezogen wird.
    Whatever you do, do no harm!

  8. #18
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Die Beweislage wird natürlich erschwert - oftmals ist das Motiv jedoch augenscheinlich! Aus welchem Grunde wird wohl jemand einen Brandsatz auf eine Asylantenunterkunft werfen?
    Vielleicht weil er ein bezahlter Provokateur von inlaendischen Diensten
    bzw. in Deutschland subversiv taetiger Dienste fremder Maechte ist. Haha!
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Die Gesetzesergaenzung ist ein Possenstueck der Politiktotalversager.
    Ausserdem stehen Taeter die aus Hass ihre Tat begehen latent an der
    Schwelle zur Schuldunfaehigkeit bzw. verminderten Schuldfaehigkeit.
    Bei emotionsgesteuerten Straftaten stellt sich generell das Problem
    der Zurechnungsfaehigkeit des Taeters und der Schuld(un)faehigkeit.
    Willst du etwa den subjektiven Straftatbestand der Überzeugungstäter generalisieren?
    Whatever you do, do no harm!

  10. #20
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Härtere Strafen für Hasskriminalität

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Mach's doch nicht immer so verwirrend spannend!
    Z.B. wird Brandstiftung wg. Fremdenhass zukünftig härter bestraft, als Brandstiftung wg. geplanten Versicherungsbetrugs - wobei der entstandene Schaden immer mit einbezogen wird.
    Die Gesetzesaenderung kann auch genau den gegenteiligen Effekt haben.
    Wenn ich z.B. meine Ehefrau abfackele weil sie mich seit Jahren sexuell
    widerwaertig missbraucht und ich sie leidenschaftlich hasse, habe ich eine
    emotionsgesteuerte Tat begangen. Das ist schuldmindernd bzw. mit einem
    guten RA und Gutachter wird mir Schuldunfaehigkeit nachgewiesen! Haha!
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    (Sheriff von Nottingham)

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