Welche du noch nicht mal begriffen hattest?
Spinnerblogs mal beiseite gelassen, weißt du, was überhaupt eine Verfassung ist? Dir scheint es nicht wirklich klar zu sein.[Links nur für registrierte Nutzer]
Was es nicht weniger künstlich macht und deren Wirtschaft ist sogar noch mehr von den USA abhängig als unsere.China untersteht nicht der USÁ.
Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
Mitglied der Fraktion der Liberalen
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Letzthin baust Du hier ein Strohmann-Argument auf, indem Du suggerierst, ich hätte behauptet, die Grundrechte hätten nicht gegolten. Glaubst Du etwa, ich merk das nicht und auch sonst niemand?
Die Grundrechte galten von Tag 1 an. Nur folgt das eben nicht aus dem Abschnitt, den Du zitiertest. (Eine richtige Aussage wird durch einen Beleg eben nur belegt, wenn er das auch tatsächlich tut.)
Und es ändert auch nichts an dem, was ich in #95 schrieb, denn da steht nichts von "gelten", sondern von "betreffen": "Die Verfassung der USA betraf den Bürger lange Zeit in nur wenigen Fällen".
Schreibt Wikipedia:
The Bill of Rights had little judicial impact for the first 150 years of its existence, but was the basis for many Supreme Court decisions of the 20th and 21st centuries. ([Links nur für registrierte Nutzer])
Das wird nicht richtiger dadurch, dass ihr das ständig wiederholt.Das Grundgesetz ist keine Verfassung
Leider nicht! Vermutlich wär das Management dann besser.die BRD ist eine GmbH
Du bestimmt, wenn Du so einen Unfug schreibst!und wir werden mit Chemtrails vergiftet.
Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)
Das GG ist die Verfassung für die BRD. Auch wenn das einigen Nationalisten nicht passt, so führt doch an dieser Tatsache kein Weg daran vorbei. In einem anderen Strang hatte ich gleich festgestellt, dass ich auf Gepöbel nicht antworte. Nur ernstgemeinte Antworten bitte.
Nein, das ist nicht richtig. Das GG selbst sagt nichts. Der Artikel 146 GG a.F. hat seine "Aufgabe " mit der Wiedervereinigung " erfüllt. Im 146 GG neue Fassung steht immer noch das grundsätzliche Recht des Pöbels auf die Verabschiedung einer Verfassung, jedoch muss auch die Initiative vom Pöbel selbst kommen. Der Artikel 146 GG n.F. impliziert keine Verpflichtung des Staates eine Abstimmung herbeiführen zu müssen. Der Staat muss in Bezug auf Artikel 146 GG n.F. überhaupt nichts. Da muss das Volk schon selbst in die Füße kommen. Offensichtlich reicht dem Volk das GG als anerkannte Verfassung. Erklärend noch, dass der Artikel 146 GG n.F. kein einklagbares Recht impliziert, was auch nicht nötig ist, da es keinen Beklagten geben kann. Die Initiative muss vom Volk ausgehen und dann wird alles seinen Weg gehen. Wenn nicht, passiert auch nichts.
Auch ein schwarzer Vogel kann den Staat nicht verklagen..denn es gibt dazu kein Instrument. Weder ein Staatshaftungsrecht noch die Möglichkeit eines anderen Rechtsweges.
Bisher hat niemand den Beitrag der Satire Sendung...die Anstalt....kommentiert.
Was die Aufgabe einer Verfassung ist, auch darüber sind sich die meisten nicht im Klaren.
Kein Staat braucht eine Verfassung, denn es reicht vollkommen aus, das er Gewalt gegen seine Bürger ausüben kann...allerliebster Gehirnnutzer
Davon kannst du dich in dieser Welt durch Reisetätigkeit selbst mal überzeugen.
Eine Verfassung soll den Bürger vor dem Staat schützen, indem sie den Machteinfluss des Staates gegenüber seinen Bürgern beschränkt.
Dazu ist das GG mangels Rechtsmitteln nicht in der Lage. Dazu war es auch niemals gedacht.
Es gibt Religionsfreiheit vor, aber nicht, wie man Religion definiert. Es verlangt die Beachtung der Menschenwürde, ohne sie zu beschreiben.
Ohne weiter darauf einzugehen...es war und ist ein provisorisches Mittel zur Kontrolle durch Außenstehende, wie aus den zusätzlichen Protokollen, die es einschränken, ganz klar hervorgeht.
Es gibt übrigens Entscheidungen, die nicht per repräsentativem Votum gefällt werden dürfen, dazu gehört eben die Legitimation einer Verfassung durch das Volk.
Sogar das kriminelle BVerG musste öffentlich einräumen, das bei weiterer Abgabe von Hoheitsrechten das Volk zu befragen wäre.
In einer vernünftigen Schule hätten die Schreiber zu aller erst gelernt, dass ohne eine richtige Basis alles, was darauf aufbaut...sinnlos ist.
Ohne eine Legitimation durch das Volk ist das GG also keine rechtsstaatliche Basis....nur ein Provisorium.
Das hat Carlo Schmidt ebenfalls festgestellt und deswegen ist der bekannte Absatz ins GG geschrieben worden.
Auch nachträgliche Basteleien am GG machen das nicht gut.
Zum Vergleich mit einem alten Auto, egal was man damit macht, es wird niemals ein neues werden.
Ehrlich gesagt, hamburger, du beweist immer wieder, das du von einer Menge Rechtsbegriffen keine Ahnung hast. Eine Verfassung kann keine rechtstaatliche Basis haben, denn sie selber ist die Grundlage dafür.
Ich mag zwar keine Lehrbuchsätze, aber in diesem Fall schein es mir angebracht:
Das gilt für jede Verfassung, auch für das Grundgesetz.Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher [Links nur für registrierte Nutzer] nur auf der Grundlage der [Links nur für registrierte Nutzer] und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] zulässig ist.
Aber lassen wir mal das komplizierte rechtliche, du sprichst so schön von der Welt, schauen wir uns doch an, was die Welt als die Verfassung von Deutschland sieht:
Großbritannien Enceclopädia Britannica
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Die Briten sprechen also vom GG als deutsche Verfassung, aber die Briten gehörten ja zu den Alliierten also schauen wir weiter.
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Carlo Schmid spricht von Verfassung, die Welt spricht von Verfassung, die Verfassungsrechtslehre spricht von Verfassung...................................., der einzige der dem GG seinen Verfassungscharakter abspricht bist du, hamburger.
Auch der Grund dafür ist klar. Es geht nicht darum, ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, sondern nur darum den heutigen Deutschen Staat nicht anerkennen zu müssen, was auch ein anderes Thema wäre.
Ach ja, zu deiner nervenden Anstalts-Erwähnung. Sorry, aber Satire bedient sich der Überteibung, der übertriebenen Kontrastierung und vergleicht verzerrte Sachverhalte mit dem Idealzustand, ist also kaum ein Mittel eine sachliche allgemeine Eigenschaft zu bestimmen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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